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Vertragsübernahme bei Kabel Deutschland
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am ‎15.04.2013 17:14 - zuletzt bearbeitet am ‎28.01.2020 18:47 von Moderator:in Tina

Eine Vertragsübernahme ist grundsätzlich möglich.

 

1. Vertragsübernahme von Privatkundenverträgen ( z. B. von Verwandten oder Lebenspartner, Wohngemeinschaft, Vormieter)

 

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

 

Vom neuen Vertragspartner

  • Übernimmt alle Verträge 
  • Ist eine Privatperson
  • Führt den Vertrag für die selbe Wohnung fort

Vom bisherigen Vertragspartner

  • keine gibt keine offenen Forderungen (Ausnahme: nur die aktuelle Rechnung ist offen)
  • Ist nicht im Mahnverfahren bzw. bei Inkasso.
  • Neue Anschrift ist bekannt
  • Vertrag ist nicht gekündigt
 

2. Vertragsübernahme bei Todesfall

 

 Folgende Voraussetzungen sind erforderlich: 

 

  • Schriftlicher Übernahmeantrag 
  • Vertragspartner verstorben
  • Sterbeurkunde wird vom neuem Vertragspartner vorgelegt 
  • Berechtigt sind Verwandtschaft und Lebenspartner
  • Vertrag wird für selbe Wohnung (Anschrift) fortgeführt 


Eine Übernahme des Vertrages ist nicht möglich, wenn es sich um eine andere Wohnung handelt, in diesem Fall wird der Vertrag gekündigt.


E-Mail (Kabel E-Mail) des Verstorbenen werden im Rahmen der Vertragsübernahme gelöscht (Datenschutzgründe)


3. Vertragsübernahme von Geschäftsverträgen


Eine Vertragsübernahme ist nur möglich, wenn der neue Vertragspartner einen direkten Bezug zum alten Vertragspartner aufweist. Bsp.: Zusammenschluss zweier Firmen (Fusion), Übernahme einer Firma durch eine andere Firma.

 

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich: 

 

  • Bei einer freiberuflich tätigen Person den Gesellschaftervertrag und den geänderten Gewerbeschein
  • Bei juristischen Personen (bspw. GmbH, AG) den Handelsregisterauszug

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  •  Gewerbeschein bzw. Handelsregisterauszug

 

Edit Community-Team: 09.05.2017

Edit Community-Team: 02.10.2019

Edit Community-Team: 28.01.2020

 

 

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am ‎13.05.2014 05:48

Das ist die Korrespondenz über das Kontaktformular.
Ansonsten hätte ich ja auch keine Antwort des Kundenservices anfügen können.

Ja, dann werde ich einen eigenen Beitrag eröffnen.

vielen Dank für die schnelle Antwort! 🙂
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am ‎13.05.2014 07:56

@User2: Dein Fall ähnelt meinem vor etwa einem dreiviertel Jahr. Da habe ich hier ja auch geschrieben. Als Fazit muss man einfach sagen, dass Kabel Deutschland den Punkt 3: Vertragsübernahme bei WGs, nicht geltend macht.

Deshalb würde ich auch allen WG's raten, dass der alte Vertrag zwar gekündigt wird, die WG aber erst einen neuen Vertrag abschließen sollte, wenn der alte Vertrag dann wirklich ausläuft und die WG dem Vertragsinhaber solange noch das Geld überweißt. Sorry Kabel Deutschland, aber das ist leider keine gute Regelung für WG's, zumal ihr damit eigtl. Leute abzockt die sowieso nicht soviel Geld in der Tasche haben, nämlich Studenten!
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am ‎13.05.2014 16:11

karlo schrieb:
@User2: Dein Fall ähnelt meinem vor etwa einem dreiviertel Jahr. Da habe ich hier ja auch geschrieben. Als Fazit muss man einfach sagen, dass Kabel Deutschland den Punkt 3: Vertragsübernahme bei WGs, nicht geltend macht.

Deshalb würde ich auch allen WG's raten, dass der alte Vertrag zwar gekündigt wird, die WG aber erst einen neuen Vertrag abschließen sollte, wenn der alte Vertrag dann wirklich ausläuft und die WG dem Vertragsinhaber solange noch das Geld überweißt. Sorry Kabel Deutschland, aber das ist leider keine gute Regelung für WG's, zumal ihr damit eigtl. Leute abzockt die sowieso nicht soviel Geld in der Tasche haben, nämlich Studenten!


Es ist bemerkenswert, daß immer gerade die Leute von Abzocke sprechen, die vorher versucht haben, sich mit einem Trick einen Vorteil zu verschaffen und die dabei Schiffbruch erlitten haben.
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am ‎13.05.2014 17:05

Also entweder ist das unter 3.) geschriebene unvollständig, nicht ganz korrekt oder der Kundenservice kennt die eigenen Regeln nicht.
Vielleicht kann ja Claudia diesen Punkt nochmals erläutern, nämlich was geschieht, wenn jemand von einer WG in eine andere WG zieht wo bereits ein Vertrag mit KDG besteht und in der bisherigen WG ein anderer Bewohner den bisherigen Vertrag neu abschließt.
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am ‎13.05.2014 17:25

Yogi der Schreiberling schrieb:
Also entweder ist das unter 3.) geschriebene unvollständig, nicht ganz korrekt oder der Kundenservice kennt die eigenen Regeln nicht.
Vielleicht kann ja Claudia diesen Punkt nochmals erläutern, nämlich was geschieht, wenn jemand von einer WG in eine andere WG zieht wo bereits ein Vertrag mit KDG besteht und in der bisherigen WG ein anderer Bewohner den bisherigen Vertrag neu abschließt.


Thomas hat doch das ganze schon erläutert

Thomas schrieb:

Der Beitrag ist eigentlich als Information für alle, die eine Vertragsübernahme vornehmen wollen, gedacht und ersetzt nicht die jeweils geltenden AGB. Wir werden den Beitrag dahingehend ändern.
Wie du es schon geschrieben hast, ist die Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften nur bei Kabelanschlussverträgen möglich.
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am ‎13.05.2014 17:33

Für mich unklar sind die Regelungen, Fristen und Erklärungen im Hinblick auf irgendwelche Fristen und der Verweis auf das TKG.
Wenn dies angewendet wird ist die z.B. Erklärung "der alte Vertrag endet taggenau mit Vertragsbeginn des neuen Vertrags" so nicht stimmig.
Endet der bisherige Vertrag tatsächlich mit Beginn des neues Vertrags, kommt andrerseits das TKG nicht mehr zur Anwendung, weil es ja keinen Vertrag mehr gibt.

Und darum nochmal meine Bitte an die communtiy, meine oben gestellte Frage zu beantworten.
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am ‎13.05.2014 18:10

Team Community schrieb:

3. Vertragsübernahme in Wohngemeinschaften
Eine Vertragsübernahme im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Es kann aber ein anderer WG-Mitbewohner einen neuen Kabelanschlussvertrag abschließen und ihm wird dafür die Bereitstellungsgebühr erlassen. Der alte Vertrag wird taggenau zum Vertragsbeginn des neuen Vertrages gekündigt, unabhängig von der Laufzeit des alten Vertrages. Dies gilt nur für den Kabelanschlussvertrag.

Folgende Nachweise sind erforderlich:
 • Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieter


 


Edit Community-Team: 23.10.2013.


 




@Yogi der Schreiberling

Da ist kein Hinweis auf das TKG und auch die Fristen sind eindeutig festgelegt.
Du kannst also auch mit juristischen Spitzfindigkeiten keine Änderung der Regelung erzwingen.


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am ‎13.05.2014 22:48

Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn man den obigen Punkt 3, deutlich ausformulieren würde oder ihn halt streicht.

Was fehlt sind folgende Punkte:

Was bedeutet taggenau? (Mit Kündigungsfrist oder ohne?)
Was ist ein Kabelanschlussvertrag? (Ich hatte Telefon und Internet 100)

Insgesamt gibt es nach wie vor keine Gründe für Kabel Deutschland einer direkten Vertragsübernahme, im Sinne von einer Vertragsweiterführung durch eine Dritte Person, zu widersprechen. Rechtfertigende Gründe vorausgesetzt.
Schließlich können es die Mitbewerber ja auch! :)
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am ‎14.05.2014 20:27

Hallo User2,

der Punkt 3 ist eigentlich recht deutlich formuliert.

Taggenau bedeutet in diesem Fall: Wenn der neue Vertrag z.B. am 12.01. beginnt, endet der bestehende Vertrag am gleichen Tag. Hier wird auf die Einhaltung von Fristen verzichtet.

Der Begriff Kabelanschluss bezieht sich auf reine TV-Anschlussverträge. Die Internet und Telefon Produkte sowie Kabel Digital Verträge sind davon gänzlich ausgenommen. Hier erfolgt dann die Bearbeitung wie bei einem Umzug und das TKG kommt bei nicht Versorgbarkeit zum tragen.

Viele Grüße
Thomas
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