am 13.01.2022 13:24
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach einem nicht weiterführenden Gespräch mit ihrer Hotline wende ich mich per E-Mail
an Sie. Eine Kündigung des 1und1 Vertrages wegen mehrwöchentlichen
Telefon-und Internetausfalls wurde von 1und1 nicht angenommen, da bis zu 30 Tage Ausfallzeit
für 1und1 nichts Besonderes darzustellen scheint. In diesem Zeitraum haben wir Ihr Angebot angenommen.
Für uns bedeutete das einen Wechsel zum Kabelanschluß von Vodafone, eine Verquickung mit dem von uns
zu kündigen 1und1 Anschluß war nicht ersichtlich, obwohl die Kündigung des 1und1 Vertrages unsere Absicht war. Natürlich erwarten wir die versprochene Erlassung der Entgelte für den Breitbandvertrag unabhängig von einer im Moment nicht anerkannten Kündigung des 1und1 Vertrages.
Ohne den von Ihnen angekündigten Preisnachlaß ist das Angbot uninterressant
13.01.2022 13:43 - bearbeitet 13.01.2022 13:44
Du musst bei Vodafone eine Rufnummermitnahme von 1und1 zu Vodafone beauftragen. Wenn das durch ist, zahlt ihr bis zu 12monate kein Gebühr bei Vodafone.
Wenn aber 1und1 die Kündigung ablehnt dann müsst ihr euch mit denen in Verbindung setzen warum die die Portierung ablehnen. Von Vodafone wurde nicht versprochen das euch die Gebühr erlassen wird, sondern versprochen wenn die Bedingungen eingehalten werden.
Was anderes kann da von Vodafone nicht gemacht werden.
am 13.01.2022 17:15
Hallo Giga-Genie,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Da wir von1und1 als DSL Anbieter zu Vodafone Kabel gewechselt haben,
und damit auch schon eine neue Rufnummer von Vodafone bekommen haben, ist uns eine Rufnummermitnahme unwichtig, wohl aber die versprochene Ermäßigung von Vodafone, die unsere 1und1 Schmach mildern sollte.
Mit lieben Grüßen Bofy13
am 13.01.2022 17:16
Die wechselGarantie gibt es nur mit der Rufnummermitnahme. Ohne die Rufnummermitnahme gibt es keine Grundgebühr Erstattung.
am 14.01.2022 12:31
Hallo Giga-Genie
bei der Vertragsbeschreibung in der Filiale wurde nur von den Vorzügen gesprochen, auch von der Kündigung bei 1und1,
dies aber eher nebensächlich, von einer verpflichtenden durchgeführten Kündigung war nicht die Rede,
für die Telefonnumer wäre es uns auch egal gewesen,
da wir ja von DSL zum Vodafone Kabel wechseln und damit neue Rufnummern bekommen.
Wieso die Erstattung nicht stattfinden kann, bleibt für mich weiterhin ein Weihnachtsrätsel, auch wenn Sie
weiterhin von ihrer Seite in Ihrem Sinne argumentieren, sollten Sie letztendlich an einem zukunftsorientierten
Miteinander interessiert sein und einen Lösungsvorschlag anbieten mit dem wir uns auseinandersetzen können.
Der jetzige Vertrag ohne Ermäßigung macht für uns so keinen Sinn.
Mit freundlichen Grüßen Bofy13
am 14.01.2022 13:08
Zur Qualität der Beratung wird dir keiner was schreiben können. Es gibt gute und schlechte Beratung - meistens unter 4 Augen. Verbindlich sind immer die schriftlichen Vertragadokumente. Die sollten durchgelesen werden. Fuer das Restlaufzeitprogramm gibt es klare Regeln. Zur Aktivierung wird das Anbieterwechselformular mit Rufnummernportierung benötigt. Vodafone subventioniert ja nicht einfach so einen weiteren Anschluss.
am 14.01.2022 19:11
Hi Bofy13,
die Wechselgarantie bzw. der Wechselservice funktioniert nur mit der Kündigung durch uns beim Altanbieter. Ob Du dabei die Rufnummernmitnahme oder nur die reine Kündigung durch uns veranlasst, ist nicht wichtig. Du musst das entsprechende Formular von uns ausfüllen, damit wir es an den Altanbieter schicken können.
Beim Anbieterwechselformular hast Du die Möglichkeit zu wählen, ob wir den Vertrag nur kündigen sollen oder auch eine Rufnummernmitnahme gewünscht ist. Auf jeden Fall ist der Prozess an die Kündigung durch uns gebunden. Auf dieser Seite findest Du viele Informationen dazu und auch eine Ausfüllhilfe für das Formular.
Viele Grüße
Lars