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Lösung
06.05.2023 20:19 - bearbeitet 06.05.2023 20:21
Wäre doch echt sinnvoll, die Abbuchungen gemäss eines Rechnungszeitraums vom 01. -30. eines Monats dann auch zum 01. eines Monats abzubuchen bzw zu stellen. Nicht zum 22. oder zur Abwechslung zum 26. .Mahnungen wir kommen...
am 06.05.2023 20:30
Nein, das ist keinesfalls sinnvoll - weil dann Nachfragen zu Rechnungen ausschließlich in der kurzen Zeit um den 01. herum stattfinden würden. Mit dem Splitten der Rechnungsstellungs- und Abbuchungszeiträume erspart man sich genau dieses Problem.