Umzug - nicht erfolgreich
PureMadhouse
Daten-Fan
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Hallo,

ich möchte wissen, wie es mit meinem Vertrag weitergeht. Ich habe am 04.08.2021 angekündigt, dass wir umziehen werden. Hier im Keller ist bisher noch nichts gebaut. Allerdings ist das Kabel schon im Haus und wir bräuchten eine Genehmigung von der Hausverwaltung.

 

Mir wurde von dem vodafone Techniker vor Ort gesagt, dass sie sich um alles kümmern werden und er hat sogar ein Foto von dem Schild gemacht, wo steht, wer unser Haus verwaltet. Die Zeit ging weiter. Ich hatte einen Termin mit einem Elektriker, der von Vodafone geschickt wurde und er sagte, dass Vodafone und der Eigentümer sich um den Anschluss kümmern, um den Kabelanschluss in jeder Wohnung zu bauen. Ein Mitarbeiter der Hotline wies mich unhöflich darauf hin, dass ich mir die Unterlagen selbst besorgen solle und dass Sie nicht verpflichtet seien, sie für mich zu besorgen. Ich bezweifle jedoch stark, dass mein Vermieter mir einen Blankoscheck ausstellen würde, damit ich ohne eine ordnungsgemäße Dokumentation von Ihrer Seite irgendwelche Änderungen im Haus vornehmen kann.

 

Im September erhielt ich eine automatisierte E-Mail, in der mir geraten wurde, das alte Kabelmodem zurückzuschicken oder mit einer Geldstrafe zu rechnen. Ich habe schon viele Stunden an der Hotline verbracht und einer der Agenten sagte mir, ich solle nichts zurückschicken, bis ich eine offizielle Vertragskündigung in der Hand habe. Außerdem habe ich ein Schreiben erhalten, dass ich den Vertrag zum Laufzeitende am 8. Dezember 2022 kündigen soll. Warum zum 8.12.2022?

 

Ich habe zumindest einen Brief von vodafone erwartet, ob Sie sich mit meinem Vermieter geeinigt haben oder nicht. Bis jetzt weiß ich gar nichts. Die Hausverwaltung reagiert auch nicht.

 

Ich bitte um Ihre Hilfe.

 

D.O.

1 Antwort 1
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie

@PureMadhouse@PureMadhouse

Ohne Genehmigung des Vermieters darf Vodafone vom Verteiler im Keller zu deiner Wohnung keine Leitung verlegen und auch keine Cable Multi Media Dose in deiner Wohnung installieren. 

 

Sinnvoller ist es, solche Fragen vor Abschluss eines Mietvertrages zu klären. Der Mietzins richtig sich ja auch nach der Austattung einer Wohnung mit Anschlussmoeglichkeit für schnelles Internet. Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, für die vereinbarte technische Ausstattung der Wohnung Sorge zu tragen.