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am 17.07.2021 20:22
Hallo,
Anfang Juni erhielt ich einen Anruf von der Hotline. Mir wurden angeboten:
Auf meine Nachfrage wurde mir telefonisch bestätigt, dass das Angebot ohne Aufpreis bestünde. Auch im gemeinsam durchgeführten und aufgezeichneten Abschlussgespräch teilte ich mit, dass ich den Vertrag nur abschließe, wenn dies zu keinem Aufpreis führt und die Fritz!Box ein Upgrade erhält. Der Vertrag kam damit zustande und der Tarif wurde umgestellt.
Vodafone hielt die telefonischen Versprechungen jedoch nicht ein:
Das entspricht eindeutig nicht den abgesprochenen Vereinbarungen. Ich sehe mich hier arglistig getäuscht.
Auf meine Nachfrage und Aufforderung zur Übersendung der Fritz!Box 6660 am 23.06.21 erhielt ich die lapidare Antwort, dass diese nicht eingebucht und zurzeit nicht lieferbar sei (obwohl Vodafone sie weiterhin anbietet). Dass sie nicht gebucht ist, kann ich auch selbst im Kundenportal sehen. Dafür brauche ich keinen Serviceagenten, der mir einen Textbaustein zuschickt. Wenn sie nicht lieferbar wäre, dann kann Vodafone auch nicht damit Kunden anlocken.
Das bisher gezeigte Verhalten enttäuscht mich sehr.
Ich möchte gern, dass Vodafone den vertraglichen Vereinbarungen nachkommt, d. h. den Tarif rückwirkend ab 07.06.21 auf 39,99 Euro/Monat umstellt und mir die zugesagte Fritz!Box 6660 übersendet.
Gern hätte ich dazu auch den direkten Weg per Mail oder Fax gewählt, aber Vodafone möchte anscheinend lieber diesen Weg. Ich wäre den Moderator*innen für eine Meldung per PN bei mir dankbar und hoffe auf eine zielführende und diesmal vertrauensbildende Lösung.
am 17.07.2021 21:26
Ich bin erstaunt, wieviele Menschen immer noch an den Weihnachtsmann glauben und die ABs nicht lesen.
am 17.07.2021 21:26
Was steht in der schriftlichen Auftragsbestätigung?
Nur diese ist maßgeblich für den Vertragswechsel - sofern diese die 42,99 € ausweist, hättest du den Tarifwechsel entsprechend sofort beanstanden oder widerrufen müssen. Denn nur die schriftliche Auftragsbestätigung ist bindend - mündliche Nebenabreden sind ungültig.
am 17.07.2021 21:54
@reneromann schrieb:Denn nur die schriftliche Auftragsbestätigung ist bindend -.
Das kann man auch anders sehen. Wenn die Auftragsbestätigung die Annahme des Angebots das der Kunde am Telefon gemacht hat, darstellt, handelt es sich, wenn diese vom Angebot abweicht, um eine Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag. (§ 150 II BGB) Das würde bedeuten, dass noch kein Vertrag besteht.
am 17.07.2021 22:33
Das Problem an der Sache ist nur, dass hier dann die mündliche Aussage des Kunden gegen die schriftliche Auftragsbestätigung steht... Solange also der Kunde nichts gegenteiliges nachweisen kann, wird er sich also gefallen lassen müssen, dass er die AB nicht gelesen und durch Nutzung akzeptiert hat...
am 18.07.2021 09:48
Das Thema der Headline kannst du nur selber loesen. Einfach am Telefon sich nichts "aufschwatzen" lassen. Ein Weihnachtsmann mit Geschenken ruft nicht an.
Rein muendliche Vereinbarungen sind bei den meisten Unternehmen - die mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) arbeiten - ausgeschlossen. Nur was du "Schwarz auf weiß" hast, bildet die Grundlage fuer den Vertrag. Hast du die schriftliche Auftragsbestätigung überhaupt gelesen ?
18.07.2021 15:48 - bearbeitet 18.07.2021 15:59
@reneromann Schweigen ist keine Zustimmung. Aber die Frage, ob ein Vertrag entstanden ist, gehört nicht in diese community. Wiki schreibt übrigens ähnliches https://de.m.wikipedia.org/wiki/Auftragsbest%C3%A4tigung
@CE38 ganz so einfach ist es aber nicht. Nur wie gesagt, ist hier nicht der richtige Ort um derartige Probleme zu erörtern. Ich fürchte, der Kunde hat nur zwei Möglichkeiten.
Entweder er akzeptiert zähneknirschend, dass da wieder ein Provisionsgeier sein unseriöses Spiel Betrieb, oder er sucht fachkundige Hilfe auf und lässt sich beraten. Ob es sich lohnt?
am 18.07.2021 16:39
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Entweder er akzeptiert zähneknirschend, dass da wieder ein Provisionsgeier sein unseriöses Spiel Betrieb, oder er sucht fachkundige Hilfe auf und lässt sich beraten. Ob es sich lohnt?
Die Frage ist, was bei der fachkundigen Hilfe hinten bei rauskommen soll...
Einen Anspruch darauf, dass das, was mündlich vereinbart wurde, auch tatsächlich so umgesetzt wird, gibt es nicht. Im Zweifel läuft es darauf hinaus, dass es keinen Tarifwechsel gibt und der Status Quo weiter gilt, es also beim alten Tarif mit den alten Preisen bleibt.
am 18.07.2021 16:51
Ja, so sehe ich das auch. Deshalb mein "Ob es sich lohnt".
am 18.07.2021 17:21
@Díaz_de_Vivar schrieb:
Ja, so sehe ich das auch. Deshalb mein "Ob es sich lohnt".
Vor allem, weil man den Zustand auch mit einem einfachen Widerruf(*) erreichen könnte...
(*) Ja, ich weiß, es gibt eigentlich nichts zu widerrufen, aber...