Frage
Antwort
Lösung
am 29.01.2022 18:03
Guten Tag zusammen,
meine Freundin wohnt in einer WG. Bis vor kurzem hatte jeder dort sein einzelnen DSL bzw. Kabel Vertrag. Nun wurde nachdem sie den Vertrag abgeschlossen hat, in der WG ein Gemeinschaftsinternetanschluss installiert. Jetzt ist die Frage, da sie selbst nicht Umgezogen ist, sondern ein komplet neuer Vertrag/Anschluss an ihrem Standort (Wohnung) hinzugekommen ist, ist hier eine Sonderkündigung möglich, da sie sonst doppelt für ihr Internet zahlt.
LG und danke im vorraus
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29.01.2022 23:57 - bearbeitet 29.01.2022 23:59
Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht - weder für den einen noch für den anderen Vertrag.
Ich wüsste aber auch nicht, auf welcher (rechtlichen) Basis ein solcher Gemeinschaftsanschluss ohne Einwilligung aller Parteien abgeschlossen werden sollte und ohne Einwilligung aller Parteien dann umgelegt werden sollte - wenn also die Freundin nicht in den Gemeinschaftsvertrag eingewilligt hat und dieser offenbar auch nicht im Mietvertrag erwähnt ist, gibt es keinen Grund, warum sie für einen von ihr weder gewollten noch eingewilligten Vertrag auch nur einen Cent bezahlen sollte.
Sie hat einen Vertrag mit Vodafone - den hat sie zu erfüllen -- ob andere Personen in der WG einen (ohne ihre Einwilligung abgeschlossenen) "Gemeinschaftsanschluss" bestellen, hat darauf keinerlei Einfluss. Und sofern sie nicht eingewilligt hat, können die anderen Personen den von ihnen separat abgeschlossenen Vertrag auch gerne selbst bezahlen -- ich würde da auf jeden Fall für den "Gemeinschaftsvertrag", sofern er weder im WG-Vertrag erwähnt ist noch meine nachträgliche (schriftliche) Einwilligung eingeholt wurde, keinen Cent bezahlen.
am 29.01.2022 18:21
Nein, warum sollte da eine sonderkundigung greifen? Wenn gewollt selber ein neuer Vertrag abgeschlossen wird muss man sich vorher im klaren sein bzw informieren das man dort so nicht kündigen kann.
Ich kann doch auch zuhause nicht einfach ein neuen abschließen und sagen ja den alten möchte ich gekündigt bekommen da ich ja einen neuen habe.. So läuft das zum Glück nicht
am 29.01.2022 18:22
Handelt es sich den in beiden Fällen (Vertrag von Freundin und WG Gemeinschaftsanschluss) um einen Vodafone Cable Vertrag ? Der ältere Vertrag der Freundin hätte doch als Gemeinschaftsanschluss dienen können. (ggf. mit Upgrade)
29.01.2022 23:57 - bearbeitet 29.01.2022 23:59
Nein, es gibt kein Sonderkündigungsrecht - weder für den einen noch für den anderen Vertrag.
Ich wüsste aber auch nicht, auf welcher (rechtlichen) Basis ein solcher Gemeinschaftsanschluss ohne Einwilligung aller Parteien abgeschlossen werden sollte und ohne Einwilligung aller Parteien dann umgelegt werden sollte - wenn also die Freundin nicht in den Gemeinschaftsvertrag eingewilligt hat und dieser offenbar auch nicht im Mietvertrag erwähnt ist, gibt es keinen Grund, warum sie für einen von ihr weder gewollten noch eingewilligten Vertrag auch nur einen Cent bezahlen sollte.
Sie hat einen Vertrag mit Vodafone - den hat sie zu erfüllen -- ob andere Personen in der WG einen (ohne ihre Einwilligung abgeschlossenen) "Gemeinschaftsanschluss" bestellen, hat darauf keinerlei Einfluss. Und sofern sie nicht eingewilligt hat, können die anderen Personen den von ihnen separat abgeschlossenen Vertrag auch gerne selbst bezahlen -- ich würde da auf jeden Fall für den "Gemeinschaftsvertrag", sofern er weder im WG-Vertrag erwähnt ist noch meine nachträgliche (schriftliche) Einwilligung eingeholt wurde, keinen Cent bezahlen.