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06.03.2023 18:01 - bearbeitet 06.03.2023 18:02
Hallo, ich habe heute eine nette E-Mail von Vodafone erhalten.
Ist ja schön, dass auch bei euch die Kosten steigen. Bekommen die Kunden dafür auch die Leistung und den Service, welchen sie seit Jahren bezahlen. Ganz ehrlich, die Leistung von Vodafone ist seit paar Jahren nur noch grottig und vor allem der Upload leidet darunter. Und dafür soll man 5€ mehr bezahlen? Einfach lächerlich, da Deutschland in Sachen Infrastruktur einfach das letzte ist, muss der großteil leider bei solchen Anbietern bleiben.
Email:
am 03.05.2023 13:35
Wie war das nochmal mit den Banken und ändern der AGB?
Brauchen Zustimmung.
Davon abgesehen habe ich noch keine Post mit der Erhöhung bekommen, wird dann trotzdem erhöht?
Ist das zulässig?
Eine neue AGB habe ich auch nicht bekommen.
am 11.05.2023 12:22
Ich habe heute meine Mai-Rechnung mit dem Posten Basispreisanpassung 5 EUR erhalten und habe keine vorige Info über die Erhöhung erhalten. Extra nochmal den Posteingang und Spam-Ordner geprüft.
Ich hab mich gerade nicht mal so sehr über die Preiserhöhung an sich geärgert, sondern dass ich überhaupt keine Benachrichtigung darüber bekommen hab (hab VF deswegen auch schon angeschrieben).
Aber Hauptsache, in der Rechnung steht immer noch ein Hinweis zur "TV-Frequenzumbelegung im Zeitraum Oktober 2022 bis voraussichtlich Dezember 2023" ![]()
am 11.05.2023 20:52
Also, aus meiner Sicht sind Inhalte der Mail bereits rechtlich fraglich.
Habe einfach mal widersprochen, mal sehen was Vodafone antwortet, wenn überhaupt...
"
WIDERSPRUCH gegen Preiserhöhung ab 01.07.2023!!!
Da ich die Preiserhöhung als Verdachtsfall rechtswidrig einstufe, WIDERSPRECHE ich hiermit der Preiserhöhung.
Es fehlt die Belehrung auf einen Widerspruch, da hier lediglich ein Hinweis auf das Sonderkündigungrecht gegeben wird. Allein hier scheint die Rechtmäßigkeit fraglich zu sein.
Für die Summe (Basisbetrag 44,98 € ab 01.07.2023) erteile ich KEINE Einzugsermächtigung!!!
Ich bitte um verantwortliche Beachtung und weiterer Veranlassung.
am 11.05.2023 21:12
Hier stellt sich zunächst die Frage, ob die Mitteilung an den Kunden rechtich einwandfrei formuliert war, daran sind Zweifel zumindest angebracht.
Der Kunde kann der Preiserhöhung widersprechen (Hinweis fehlt).
Wenn der Kunde widerspricht, mus VF kündigen, und der Kunde kann der Kündigung widersprechen, da der Kunde seine vertraglichen Pflichten erfüllt (gilt für Verträge innert der ersten 24 Monate).
Ich sehe hier den Verdacht, dass VF unseriös kommuniziert, und hofft auf den "Beifang" der eingeschüchterten Kunden.
am 11.05.2023 21:36
Es hängt vom Vertrag ab (welcher die AGB enthält), ob ein Anbieter ein Widerspruchsrecht oder ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Bei VF ist es ein Sonderkündigungsrecht, auf welches auch hingewiesen wird. Da kein Widerspruchsrecht eingeräumt wird (undbei eingeräumtem Sonderkündigungsrecht auch nicht eingeräumt werden muss), muss darauf logischerweise auch nicht hingewiesen werden.
am 11.05.2023 22:56
Kriegt eigentlich jeder das Recht auf Sonderkündigung bzw. alle KD die einen Vertrag abgeschlossen haben vor diesem besagten datum?
Ich habe nach erhalt gekündigt und über meine Frau einen Vertrag abgeschlossen. Kriege dazu noch 220 Euro Cashback von Check24. Wenn Vodafone schon mir die Möglichkeit bietet warum nicht?
am 11.05.2023 22:58
Na warte erstmal ab, ob du den Gutschein und die Neukundenkonditionen auch bekommst. Voraussetzng dafür ist ja eigentlich, dass drei Monate kein Vertrag im Haushalt vorhanden war.
11.05.2023 23:11 - bearbeitet 11.05.2023 23:12
Die Fritzbox ist heute angekommen. 100 Euro Startguthaben ist auch drin. Check24 sagt sobald Rechnung da ist zukommen lassen für Cashback.
Wir haben das jetzt über meine Frau gemacht und dazu ihre Bankdaten genommen.
am 12.05.2023 19:22
Na ja, wir werden sehen. Innert der vertraglichen 24 Monate nach etwas über 12 Monaten den Preis zu erhöhen, macht eigentlich nur Sinn, wenn der Vertragspartner akzeptiert.
Ich akzeptiere das nicht, denn VF verhält sich alles andere als ein "ehrbarer Kaufmann".