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Mitversorgung Kabelanschluss Nachbarhaus prüfen lassen
Heinz1111
Daten-Fan
Daten-Fan

mein Nachbar hat ohne meine Zustimmung während meiner Abwesentheit einfach an meinen APL an der Hausfassade Kabelanschluss anschließen lassen durch Vodafone Techniker. Laut Fernmeldeamt/Telekom (Bauherrenberatung) sei keine Mitversorgung vereinbart. Ich kann doch von Vodafone nun wieder das Abklemmen des Nachbarn verlangen, oder?

3 Antworten 3
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
Giga-Genie

@Heinz1111 Abgesehen davon, dass das eine rechtliche Frage ist, und heir keine Rechtsberatung stattfinden darf, stellt sich mir die Frage, ob man nicht zuerst mal reden sollte. Wer weiß, was der Techniker dem Nachbarn erzählt hat.

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Heinz1111  schrieb:

mein Nachbar hat ohne meine Zustimmung während meiner Abwesentheit einfach an meinen APL an der Hausfassade Kabelanschluss anschließen lassen durch Vodafone Techniker.


Bitte nicht APL (AbschlussPunkt Linientechnik -- Telekom / Telefonkabel) mit dem HÜP (HausÜbergabePunkt -- Vodafone / (Koax-)TV-Kabelnetz) verwechseln!

 

Der Vodafone-Techniker fässt einen APL nicht an - der geht nur an "seinen" HÜP. Nur ein Telekom-Techniker geht an "seinen" APL - der hat aber mit einem Kabelanschluss nichts zu tun.

 


@Heinz1111  schrieb:

Laut Fernmeldeamt/Telekom (Bauherrenberatung) sei keine Mitversorgung vereinbart.


Ein "Fernmeldeamt" gibt es seit der Privatisierung der Telekom aus der Post heraus seit knapp 25 Jahren nicht mehr. Und die Telekom (Bauherrenberatung) kann nur Aussagen für die eigenen Anschlüsse (APL / Telefonkabel) machen - für eine eventuelle Versorgung oder Mitversorgung mit dem TV-Kabelnetz kann die Telekom keinerlei Informationen geben, weil ihnen das Netz nicht gehört.

 

Hier ist alleine Vodafone die Informationsquelle - wobei eine entsprechende Mitversorgungsvereinbarung schriftlich getroffen werden muss und i.d.R. auch im Grundbuch als entsprechende Grundlast vermerkt wird. Einfach so - insbesondere ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers - kann da von Dritten keine Mitversorgung vereinbart werden. Wenn du dir 100%ig sicher bist, dass keine solche Vereinbarung existiert, könntest du das Kabel theoretisch nach Fristsetzung an Vodafone auch selbst entfernen lassen und Vodafone dafür die Rechnung präsentieren -- eine Duldungspflicht (sofern nicht explizit vereinbart) gibt es nicht...


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@Heinz1111 [...] stellt sich mir die Frage, ob man nicht zuerst mal reden sollte.


Na ja - wenn der Nachbar einfach mal Kabel über mein Grundstück legen würde, ohne mich vorher zu fragen, dann stellt sich die Frage, warum man danach noch nachfragen sollte, was das soll.

Hier sollte im Vornherein BEVOR Kabel gezogen werden, miteinander gesprochen werden - nicht erst danach.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Wer weiß, was der Techniker dem Nachbarn erzählt hat.


Das ist vollkommen egal - der Techniker hat auf fremden Grundstücken nichts zu suchen -- und der Nachbar kann nicht eigenständig und ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers eine Mitversorgung seines Grundstücks über ein anderes Grundstück "vereinbaren"/"genehmigen". Korrekterweise hätte der Techniker -wenn er vor Ort keine Versorgung feststellt- dies dem (vermeintlichen) Kunden mitteilen müssen und ihm die Option mit der Mitversorgung zwar nennen können - nur diese hätte explizit vorher über den Grundstückseigentümer des damit dann belasteten Grundstücks abgeklärt werden müssen.

 

Einfach mal so auf ein anderes Grundstück, um von dort -ohne Rücksprache und Genehmigung mit dem Eigentümer- eine Mitversorgung zu legen, ist nicht nur "nicht die feine englische Art", sondern meiner Meinung nach definitiv strafbar.