Kosten Techniker
Damian279
Smart-Analyzer
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Hallo zusammen,

 

heute habe ich auf meiner RG einen Posten iHv 99,50€ vorgefunden. Dabei handelt es sich wohl um Kosten für einen Techniker, der vor kurzem bei uns war. 
Nachdem ich drei HD-Sender nicht empfangen konnte, habe ich mich bei Vodafone telefonisch gemeldet. Dort hat mir der Berater ein paar Dinge gesagt, die ich testen sollte. Nachdem ich das gemacht habe war das Problem nach wie vor da. Daraufhin wurde mir von ihm gesagt es müsse ein Techniker vorbei kommen. Einen Termin habe ich zum nächsten Tag bekommen. Hier wurde ich aber gar nicht darüber informiert, dass mich dieser Besuch 99,50€ kosten würde. Hätte ich das gewusst, hätte ich ganz sicher nicht zugestimmt. So viel Geld wäre ich niemals bereits gewesen zu zahlen. 
Vielleicht kann man mich nachvollziehen, aber ich möchte dieses Geld nicht zahlen, da man mich im Vorfeld nicht über die kostenauslösende Maßnahme informiert hat. 
Ist einer der hier vorhandenen Moderatoren in der Lage mein Anliegen zu bearbeiten und mir dabei zu helfen?

Viele Grüße 

17 Antworten 17

@WeichEi04  schrieb:

Schriftlich ist heutzutage per Mail und SMS auch möglich.


Nein,  ist es nicht. Die Schriftform ist explizit gekennzeichnet durch die Original-Unterschrift - das hast du weder in einer Mal noch in einer SMS. Was du meinst, ist -wenn überhaupt- in Textform.

 


@WeichEi04  schrieb:

Aber wie Sie selber feststellen, kommt der Techniker vom Energieversorger nur bei Störung, da diese vorweg eine Diagnose machen wo man es ausschließen kann.


Wenn du anrufst und meldest: Phase X ist nicht da - oder "ich hab keinen Strom", dann kommt am Ende schon ein Techniker des Netzbetreibers, wenn nicht über Vorprüfungen (Sticherungen alle drin?, andere Steckdose getestet usw.) ausgeschlossen werden kann, dass ein anderer Fehler vorliegt.

 


@WeichEi04  schrieb:

Und selbst wenn er da war, geht er wieder uns sagt das Problem liegt woanders und ich bekomme keine Pauschale Rechnung. 


Wie - dein Netzbetreiber stellt weder Anfahrt noch Arbeitszeit für die Fehlerdiagnose in Rechnung?

Scheint ein Wohlfahrtsverein zu sein - ich kenne das definitiv anders. Anfahrt und Arbeitszeit kosten Geld - und diese sind bei Problemen in der Kundenverantwortung durch den Kunden zu tragen; bei Fehlern auf Netzanbieterseite (also z.B. Phase fehlt am Hauseingang) hingegen ist der Einsatz kostenlos.

 


@WeichEi04  schrieb:

Bei Vodafone bekommt erstmal jeder eine Rechnung und erst im Nachgang wird gefühlt geprüft ob es rechtens war.


Falsch - ich habe bisher bei mind. 6 Technikerbesuchen (die letzten davon in 2020) noch nie eine Rechnung bekommen. Und ich gehe mal davon aus, dass der Großteil der Technikerbesuche ohne Probleme und Rechnungsstellung abläuft.

Zumal es für die Subunternehmer völlig egal ist, ob der Kunde oder ob VF bezahlt - sie bekommen die gleichen Gelder ausbezahlt, insofern ist es für den Techniker egal, ob er "Kunde zahlt" oder "VF zahlt" meldet...

 


@WeichEi04  schrieb:

Am Tag kommen hier im Forum meist zwei Meldungen rein bezüglich Technikerrechnung und genauso viele werden hier im Forum storniert.


Das aber der Großteil der Einsätze völlig ohne Probleme abläuft, ignorierst du geflissentlich.

Und das "und genauso viele werden hier im Forum storniert" würde ich auch so nicht stehen lassen - ganz im Gegenteil, es gibt Rechnungen, die hier auf Kulanz(!) storniert werden, es gibt aber auch Fälle, bei denen es nicht der Fall ist, weil ein klares Verschulden des Kunden im Raum steht.

 


@WeichEi04  schrieb:

Statistisch gesehen sind somit alle Rechnungen falsch, da hilft das verweisen auf Preislisten auch nicht.


Diese Statistik ist völlig für den Hintern - weil du alle diejenigen, die gar keine Rechnung bekommen sowie diejenigen, die die Rechnungen aufgrund klarem Eigenverschuldens bezahlen und deshalb hier nicht im Forum aufschlagen, getrost unterschlägst.

 

Außerdem erschließt sich mir noch immer nicht, was du zu diesem Thread beitragen wolltest - außer deinen gefühlten Wahrheiten und völlig falsch verallgemeinerten Aussagen, die dem TE im konkreten Einzelfall rein gar nicht weiterhelfen.

Nancy
Moderator:in
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Hallo Damian279,

 

ich kann gerne mal einen Blick in den Auftrag werfen, was der Techniker darin vermerkt hat. Dazu benötige ich Deine Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und Anschrift per Privatnachricht zu und melde Dich anschließend wieder hier im Beitrag.

 

Viele Grüße

Nancy

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@reneromann wie du vielleicht gesehen hast beziehe ich mich hier aufs Forum! und somit habe ich nicht die Tatsachen verdreht, sondern von der Statistik hier im Forum geredet. 

Bei den Gutschriften wird nicht von Kulanz gesprochen, hier im Forum!

 

Und da ja schon zwei hier im Beitrag alles falsch sehen, lassen wir doch einfach Vodafone prüfen und nicht über richtig und falsch fachsimpeln! Das hift den anderen auch nicht! 

 

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.

@NancyVielen lieben Dank! Das Thema hat sich nach einem Telefonat mit dem Technischen Support schnell erledigt. Der Betrag wurde mir auf der Rechnung gutgeschrieben. Danke dir trotzdem!

 

@WeichEi04Danke für deine Meinung und die geteilte Meinung. Glücklicherweise hat sich der Mitarbeiter unserer Auffassung angeschlossen.

 

@reneromannIch weiß - du bist gerne hier unterwegs und hast offensichtlich Spaß an deinen Beiträgen. Allerdings kann ich nicht verstehen warum du in dieser Art und Weise schreibst. Du wirkst ziemlich überheblich und arrogant. Ich vermute, dass du ja nur helfen möchtest, aber vielleicht wäre es ja in einer anderen Umgangsform... netter? Einen Tipp möchte ich dir aber gerne noch mitgeben - und den gibt es für dich kostenlos: Wenn du schon anfängst etwas juristisch zu beurteilen, dann mach es doch bitte auch richtig. Den Quatsch, den du hinsichtlich der Schriftform schreibst, kann man kaum aushalten. Die Idee von WeichEi ist gut - man kann eine Auftragsbestätigung vom Kunden erfragen. Ein Formerfordernis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das heißt es bedarf daher gerade nicht dem Schriftformerfordernis des § 126 BGB. Wäre dir aber auch klar, wenn du den Gesetzestext aufmerksam lesen würdest. Denn dort steht:
"Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben..." - und jetzt viel Spaß beim Suchen der Rechtsnorm, die hier die Schriftform vorschreibt.
Also, beim nächsten Mal vielleicht etwas freundlicher, nicht so von oben herab und bitte nichts erzählen von dem du keine Ahnung hast. Lass es dir von mir als Volljurist gesagt sein 😉

Nochmal alles Gute an alle!
Bleibt gesund und haltet die Ohren steif!

@Damian279 

Lies bitte nochmal genau den Beitrag von @WeichEi04 - er schrieb explizit von "schriftlich per SMS oder E-Mail" - und eine SMS als auch eine E-Mail erfüllen eben NICHT die Anforderung an die Schriftform, wie sie im BGB festgehalten sind. Sie erfüllen nur die nicht so strengen Anforderungen der Textform -- und ich sehe schon, dass dann trotzdem der Einwand kommt "wurde ich nicht schriftlich drüber aufgeklärt" / "hab ich ja nicht unterschrieben"...

 

Wie ich schon schrieb - und wie du jetzt ja auch nochmal bestätigt hast - wäre eine Bestätigung des Technikereinsatzes per SMS oder E-Mail halt maximal eine Bestätigung in Textform. Von einer Erfordernis der Terminbestätigung in Text- oder gar in Schriftform hingegen, wie du sie mir gerade unterstellst, habe ich aber eben gar nicht geschrieben.


@reneromann  schrieb:

@Damian279 

Lies bitte nochmal genau den Beitrag von @WeichEi04 - er schrieb explizit von "schriftlich per SMS oder E-Mail" - und eine SMS als auch eine E-Mail erfüllen eben NICHT die Anforderung an die Schriftform, wie sie im BGB festgehalten sind. Sie erfüllen nur die nicht so strengen Anforderungen der Textform -- und ich sehe schon, dass dann trotzdem der Einwand kommt "wurde ich nicht schriftlich drüber aufgeklärt" / "hab ich ja nicht unterschrieben"...

 

Wie ich schon schrieb - und wie du jetzt ja auch nochmal bestätigt hast - wäre eine Bestätigung des Technikereinsatzes per SMS oder E-Mail halt maximal eine Bestätigung in Textform. Von einer Erfordernis der Terminbestätigung in Text- oder gar in Schriftform hingegen, wie du sie mir gerade unterstellst, habe ich aber eben gar nicht geschrieben.


@reneromann wie du selber schreibst beachte schriftlich und schriftFORM kleine aber feine Unterschiede auch ich habe eine Rechtsklausur gehabt, wollte ich nebenbei erwähnt haben, und nicht das Gesetz ist eindeutig in solchen Fällen geschrieben, es kommt immer auf die Begründung an.

 

Aber wir sind hier User lass uns nicht schreiten, das Problem ist gelöst und wohl lag der Fehler nicht beim Kunden 

 

 

Usersperre wegen wiederholter Verbreitung nicht offizieller Kontaktwege.

Ich brauch den Beitrag nicht nochmal lesen. Was du nicht verstehst ist, dass es kein Schriftformerfordernis für eine derartige Bestätigung gibt. Eine solche Vorgabe gibt es nur für bestimmte Verträge in unterschiedlichen Situationen. Der Gesetzgeber will dann davor warnen übereilt zu handeln. Das ist bei dem von Weichei vorgeschlagenen Vorgehen aber nicht der Fall!

 

Um es dir kurz zu erklären:

Würde im Gesetz stehen, dass ein bestimmter Hinweis/Auftrag/Vertrag/etc. der Schriftform gem. § 126 BGB bedarf müsste diese eingehalten werden. Das passiert aber nur in besonderen Situationen - dazu gehören bspw. Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Abtretungen von Rechten oder Mietverträge (wobei es hier nochmal anders ist).

Wenn also der Kunde eine SMS oder E-Mail bekommt, in der darauf hingewiesen wird, dass ein Techniker ggf. Kosten in Höhe von 99,50 € verursacht und der Kunde diesen Auftrag bestätigen soll (bspw. durch kurze Antwort auf die E-Mail oder via SMS-Code), dann ist alles in Ordnung. Es braucht hier keiner Schriftform wie du uns glauben lassen möchtest. Und das meine ich: du verstehst nicht wie das Gesetz funktioniert, liest vielleicht einen Artikel im Internet zum Schriftformerfordernis und möchtest uns dann mit deiner "Weisheit" behelligen. Ich will dir nicht zu Nahe treten, aber denk bitte mal drüber nach.

Schriftlich heißt nicht automatisch Schriftformerfordernis gem. § 126 BGB!!!

Und doch - du hast genau das geschrieben:
"Aha... Damit dann bei einer Störung die Hotline erst einmal einen Brief verschickt und auf den Antwortbrief vom Kunden wartet (denn nur mit Unterschrift auf Papier würde es der Schriftform genügen) - bevor dann mal ein Technikertermin vereinbart werden kann. Du merkst selbst, wie sinnbefreit das ist."
Hier sprichst du davon und was du schreibst ist schlicht und einfach falsch! Weichei schreibt nur, dass Vodafone das schriftliche Einverständnis einholen soll - das kann aber gerade auch via E-Mail oder SMS erfolgen, da er nur "schriftlich" meint und damit nicht direkt das Formerfordernis des § 126 BGB ausgelöst wird...!

Und bitte - tu uns beiden jetzt den Gefallen und argumentier nicht schon wieder dagegen. Es ist einfach falsch was du sagst. Sonst geh bitte zur nächsten Kanzlei um die Ecke und lass dich beraten. Der letzte Wald und Wiesenanwalt kann dir das bestätigen.

Lars
Moderator:in
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Hi Damian279,

 

es freut mich, dass die Hotline schon helfen konnte und das Thema mit der Pauschale damit erledigt ist. Ich denke, ihr 3 seid auch durch, mit der lebhaften Diskussion. Ein Urteil will und kann ich dazu nicht geben. Den Beitrag schließe ich dann damit ab.

 

Viele Grüße

Lars

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