Vodafone E-Mail & Cloud: Vorübergehende Einschränkungen beim IMAP-Abruf
Frage
Antwort
Lösung
07.02.2026 16:26 - bearbeitet 07.02.2026 16:52
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzw. möchte meine Erfahrung mit dem Kooperationsrabatt schildern und hoffe auf eine offizielle Klärung durch Vodafone.
Mir wurde bei Vertragsabschluss ein monatlicher Sonderrabatt über Check24 von 10 € gewährt. Nun hat mich der Kooperationspartner des Hauses informiert, dass die Kooperation endet, wenn ich keinen zusätzlichen Vertrag direkt mit ihm abschließe. In diesem Fall würde der Rabatt entfallen, während mein Vodafone-Vertrag unverändert weiterläuft.
Zudem soll das TV-Signal dann deaktiviert werden.
Dazu habe ich den Vodafone-Support kontaktiert und zwei völlig unterschiedliche Aussagen erhalten:
Ein Mitarbeiter meinte, ich könne das ignorieren, es würde „nichts passieren“.
Ein anderer Mitarbeiter bot mir hingegen ein Storno / eine Lösung aus Kulanz an, da beim Vertragsabschluss nicht ersichtlich war, dass der Rabatt faktisch an den Abschluss eines weiteren Vertrags mit einem Drittanbieter gekoppelt ist.
Für mich ist das sehr irritierend:
Der Rabatt war ein wesentlicher Entscheidungsfaktor beim Vertragsabschluss.
Dass dieser nur unter der Bedingung eines zusätzlichen Vertrags mit einem Dritten dauerhaft gilt, war für mich nicht transparent erkennbar.
Zudem habe ich keinerlei Einfluss auf die Kooperation zwischen Vodafone und dem Hausbetreiber.
Meine Fragen:
Ist es korrekt, dass der Kooperationspartner durch diese Vorgehensweise faktisch Druck ausüben kann?
Warum gibt es hierzu widersprüchliche Aussagen seitens des Supports?
Welche verbindliche Lösung bietet Vodafone Kunden in dieser Situation an?
Ich würde mich über eine offizielle Stellungnahme freuen.
Viele Grüße
PS: der Vertrag wurde Anfang August 2025 abgeschlossen. Der Brief kam erst jetzt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 07.02.2026 21:33
Ne das sehe ich leider anders.
Dass der Rabatt entfällt ist okay. Allerdings ist nirgends die Rede davon, dass die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen dadurch nicht mehr möglich ist. Folgende Klausel ist in meinem Vertrag:
Wenn ich nur keine TV-Sender habe - fein. Wer schaut schon noch Fernsehsender heutzutage.
Sollte aber diese Firma vorhaben mein Internet zu kappen, ist das nicht rechtens.
Mal von den grammatikalischen Fehlern in dem durchaus aggressiven Schreiben abgesehen, werde ich mich erstmal an den Verbraucherschutz wenden.
Normalerweise ist in den betroffenen Häusern auch mal eine Information erfolgt, in der darauf hingewiesen wurde. Auf der Homepage des jeweiligen Netzbetreibers kann man sich auch informieren. Das Thema ist auch schon monatelang durch die Presse gegangen. Damit sollten alle Kunden grundsätzlich informiert sein.
Das ist schön für Vodafone, jedoch steht dies nirgends in dem Vertrag, welchen ich mit Vodafone geschlossen habe.
§ 305c BGB (Überraschende Klauseln)
§ 307 BGB (Transparenzgebot)
§ 312d BGB / Art. 246a EGBGB (vorvertragliche Informationspflichten
Der Hinweis auf Presseberichte, Homepages oder allgemeine Informationen ersetzt keine klare vertragliche Regelung.
Als Kunde bin ich nicht verpflichtet, mir wesentliche Vertragsnachteile selbst zusammenzusuchen.
Wenn ein Kooperationsrabatt faktisch nur dann dauerhaft gilt, wenn zusätzlich ein Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen wird, handelt es sich um eine wesentliche Preisbedingung, die transparent und eindeutig Vertragsbestandteil sein muss.
Alles andere wie Presse, Aushänge oder Webseiten Dritter – ist rechtlich nicht verbindlich und kann nicht zu Lasten des Kunden ausgelegt werden.
07.02.2026 16:52 - bearbeitet 07.02.2026 16:55
Hallo,
eine offizielle Stellungnahme kannst du hier nicht bekommen, denn du befindest dich in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum.
Allerdings ist das Thema "Kooperationsvertrag" hier auch schon besprochen worden und manchen Nutzern bekannt.
Dieser Rabatt wird Kunden gewährt, die bei Vodafone einen Internet & Phone Vertrag abschließen und in einem Gebäude leben, das von einem anderen Kabelnetzbetreiber versorgt wird. In diesem Fall ist es erforderlich beim Kabelnetzbetreiber einen Kabelanschluss für TV zu buchen und zu zahlen, denn der Netzbetreiber ist auch Ansprechpartner für Störungen im Haus und muss diese reparieren. Das wird der nicht umsonst machen. Vodafone kommt Kunden, die eben einen TV Anschluss beim Kooperationspartner buchen mit einem Rabatt über 10€ entgegen. Eine vollständige Kostenübernahme ist natürlich nicht möglich.
Sollte der benötigte TV Anschluss nicht gebucht werden, wird der Rabatt auch nicht gewährt. Weiterhin würde der Kooperationspartner (also der zuständige Netzbetreiber, der auch für Wartung und Reparatur der Leitung zuständig ist) das Signal nicht durchlassen. In dem Fall hättest du einen nicht nutzbaren Anschluss für Internet & Phone, der gezahlt werden müsste, weil die Verfügbarkeit grundsätzlich gegeben ist.
Einen Einfluss auf den Netzbetreiber hat nur der Hauseigentümer. Der entscheidet, wer für Wartung und Reparatur zuständig ist. Welches Unternehmen das ist, sollte den Hausbewohnern bekannt sein. Für die genaue Beschreibung des Rabattes ist Check24 zuständig.
Solltest du den TV Anschluss nicht buchen wollen und solltest du noch in der Widerrufsfrist für Internet & Phone sein, könntest du den Anschluss natürlich widerrufen und dich für eine andere Technologie (DSL oder Glasfaser oder was bei euch angeboten wird) entscheiden. Ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, könntest du den Vertrag erst nach 24 Monaten kündigen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung wird nicht möglich sein, denn für die entsprechende Transparenz ist Check24 zuständig. Vodafone wird dafür nicht die Haftung übernehmen, selbst dann nicht, wenn ein Supporter dies zugesagt hat, denn telefonisch könnte theoretisch alles erzählt werden. Spätestens bei Durchführung der Kündigung würde die Intransparenz von Check24 nicht akzeptiert werden. Du hättest den vertrag auch über Vodafone direkt buchen können.
Gruß Ines
edit: Durch den edit des Erstbeitrages wurde das Thema Widerruf hinfällig, da die Frist schon lange herum ist.
am 07.02.2026 17:19
Hallo Ines,
danke für deine Antwort.
Ich fasse zusammen:
Ich habe bei Vodafone einen Kabelvertrag abgeschlossen, inklusive eines Kooperationsrabatts über 10 €. Jetzt soll die Kooperation zwischen Vodafone und dem Haus-/Kabelnetzbetreiber beendet werden, wenn ich keinen zusätzlichen Vertrag bei einem Drittanbieter abschließe.
Das bedeutet für mich konkret: Ich würde weiterhin den vollen Preis zahlen, könnte die Leistung aber nicht nutzen, weil das Signal nicht mehr durchgelassen wird.
Diese Vorgehensweise empfinde ich ehrlich gesagt wie eine moderne Drückerfirma: Kund*innen werden praktisch unter Druck gesetzt, einen zusätzlichen Vertrag abzuschließen, nur um die ursprünglich vereinbarte Leistung überhaupt zu bekommen.
am 07.02.2026 17:39
Nein, das hat mit Drückerfirma überhaupt nichts zu tun.
Hauseigentümer dürfen sich ihre Netzbetreiber aussuchen. Diese stellen die Infrastruktur. Das kann aber natürlich nicht kostenlos passieren. Also bleibt die Signaldurchleitung beim Netzbetreiber. Der rechnet diese über TV-Anschlüsse ab. Damit der Kunde nicht komplett doppelt zahlen muss, kommt Vodafone diesen Kunden freiwillig mit 10€ entgegen und verzichtet auf Einnahmen.
Normalerweise ist in den betroffenen Häusern auch mal eine Information erfolgt, in der darauf hingewiesen wurde. Auf der Homepage des jeweiligen Netzbetreibers kann man sich auch informieren. Das Thema ist auch schon monatelang durch die Presse gegangen. Damit sollten alle Kunden grundsätzlich informiert sein. Inwieweit Check24 die Info ausreichend deutlich gemacht hat, kann ich nicht beurteilen.
Was hattest du dir denn unter Kooperationsrabatt vorgestellt?
Hast du evtl. mal eine Adresse (möglichst nicht deine eigene) bei der auch so verfahren wird? Dann könnte man das besser prüfen.
am 07.02.2026 18:12
Und klar, dieser "Rabatt" entfällt logischerweise, wenn man keinen Kabel-Grundanschluss beim örtlichen Grundversorger abschließt.
Nur ist dann der Internetvertrag -wegen abgeklemmtem Signal- dann auch nicht mehr nutzbar.
Und bevor jetzt eine Aussage wegen "kann doch nicht legal sein" kommt:
Doch, das ist leider völlig legal, da Vodafone dort vor Ort keine eigenen Leitungen besitzt und der örtliche Anbieter halt Geld für die Durchleitung verlangt. Bei DSL geht das indirekt, d.h. der DSL-Anbieter mietet die Leitung bei der Telekom und bezahlt aus den eigenen Geldern die Leitung - bei Kabel geht das leider nur direkt, daher gewährt dir VF quasi einen Rabatt in Höhe des Anteils, der bei Kunden im eigenen Netz sonst für die TV-Bereitstellung angefallen wäre; jedoch musst du dort dann quasi selbst die Leitung "mieten"...
am 07.02.2026 21:33
Ne das sehe ich leider anders.
Dass der Rabatt entfällt ist okay. Allerdings ist nirgends die Rede davon, dass die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen dadurch nicht mehr möglich ist. Folgende Klausel ist in meinem Vertrag:
Wenn ich nur keine TV-Sender habe - fein. Wer schaut schon noch Fernsehsender heutzutage.
Sollte aber diese Firma vorhaben mein Internet zu kappen, ist das nicht rechtens.
Mal von den grammatikalischen Fehlern in dem durchaus aggressiven Schreiben abgesehen, werde ich mich erstmal an den Verbraucherschutz wenden.
Normalerweise ist in den betroffenen Häusern auch mal eine Information erfolgt, in der darauf hingewiesen wurde. Auf der Homepage des jeweiligen Netzbetreibers kann man sich auch informieren. Das Thema ist auch schon monatelang durch die Presse gegangen. Damit sollten alle Kunden grundsätzlich informiert sein.
Das ist schön für Vodafone, jedoch steht dies nirgends in dem Vertrag, welchen ich mit Vodafone geschlossen habe.
§ 305c BGB (Überraschende Klauseln)
§ 307 BGB (Transparenzgebot)
§ 312d BGB / Art. 246a EGBGB (vorvertragliche Informationspflichten
Der Hinweis auf Presseberichte, Homepages oder allgemeine Informationen ersetzt keine klare vertragliche Regelung.
Als Kunde bin ich nicht verpflichtet, mir wesentliche Vertragsnachteile selbst zusammenzusuchen.
Wenn ein Kooperationsrabatt faktisch nur dann dauerhaft gilt, wenn zusätzlich ein Vertrag mit einem Drittanbieter abgeschlossen wird, handelt es sich um eine wesentliche Preisbedingung, die transparent und eindeutig Vertragsbestandteil sein muss.
Alles andere wie Presse, Aushänge oder Webseiten Dritter – ist rechtlich nicht verbindlich und kann nicht zu Lasten des Kunden ausgelegt werden.
am 07.02.2026 22:11
Da eine Lösung markiert wurde, kommt hier ein Schloss vor.