Kündigung - Retoure => wer zahlt?
sch255
Netzwerkforscher
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Hallo,

hab meinen Vertrag gekündigt und eine Kündigungsbestätigung bekommen mit dem Hinweis, meine Hardware fristgerecht zurückzuschicken. Ansonsten müsste ich für den Elektroschrott zahlen.

Ein Retouren-Label war leider nicht enthalten, so dass Vodafone mich auch hier fleißig **piep**en möchte.

Hab mal hier nach dem Thema gesucht, und da meinte ein Mod, man könne den Retourenschein aus der Vertragsabschließung verwenden.

Nun, dieser ist bei mir ca. 8 Jahre alt und ist noch an das gute alte KabelDeutschland gerichtet. Die Adresse ist aber prinzipiell noch die Gleiche.

Von daher meine Frage: kann ich diesen Retourenschein noch verwenden und wenn nein, welche Möglichkeiten einer kostenlosen Retouren gäbe es dann?

Vielen Dank und viele Grüße

 

 

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Torsten
SuperUser
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Ja, wenn die Adresse stimmt, kannst du den noch verwenden. Ansonsten musst du die Retoure im Bereich von VFD/ex-KDG auf eigene Kosten vornehmen.

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9 Antworten 9
Torsten
SuperUser
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Ja, wenn die Adresse stimmt, kannst du den noch verwenden. Ansonsten musst du die Retoure im Bereich von VFD/ex-KDG auf eigene Kosten vornehmen.

Na ja, ob der Retourenschein nach 8 Jahren noch funktioniert, bezweifle ich doch ein wenig.

 

Probiere es aus, siehst dann schon, ob er bei DHL noch angenommen wird.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

@Kurtler Wieso sollte ein KDG-Retourenlabel an VF DSL gerichtet sein?

@Torsten 

 

Hab es schon geändert. Meinte natürlich DHL. Smiley (überglücklich)

 

Gruß Kurt

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Pat4
Netzwerkforscher
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@sch255 

Also bei mir hat der Retourenschein auch nach 9 Jahren mit altem Adressat KD noch funktioniert.

sch255
Netzwerkforscher
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Danke Pat4 für deine hilfreiche Nachricht. Den Kurtler hab ich mal ignoriert...

Würde gerne aber noch von offzieller Seite hören, dass es möglich ist und dann auch keine weiteren Probleme entstehen.

In den AGB zu deinem Vertrag steht drin, dass du die Rücksendung auf eigene Kosten vorzunehmen hast.

Ergo: Selbst bezahlen...

 

Wenn es mit dem damaligen Retourenschein trotzdem klappt - Glück gehabt. Muss aber halt nicht.

@sch255 Hast du noch weitere Fragen oder können wir hier abschließen?

sch255
Netzwerkforscher
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Danke an alle. Das Thema sollte geklärt sein.