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Lösung
12.06.2024 13:26 - bearbeitet 12.06.2024 13:41
Liebe Community,
wie oben beschrieben, wurde ich auf Wunsch für einen WEchsel auf einen 6690 Router im Angebot auf den GZH gedrängt.
Ich bin lange Kunde und eigentlich auch sehr zufrieden mit dem Service aber drei Telefonate brachten mir drei Angebote. Alle mit Wechsel auf GZH.
Wenn es keinen Nachteil hat (Vorteil des höheren Uploads ist mir bewußt!), würde ich es sogar nutzen, da die Angebote gut sind, bis auf dass mir auch TVConnect angeboten wurde und ANGEBLICH sei dieser 24 Monate kostenlos, auch wenn es dort anders steht. Ist das tatsächlich möglich? Im dritten Telefonat sicherte mir man diese Aussage zu, natürlich nicht schriftlich. Ich habe zwar einen Namen aber keine ID und nur die Uhrzeit des Telefonats der Zusicherung.
Ist Vodafone da so kulant und hat da Möglichkeiten oder ist das eine "Falle" für mich?
Vielen Dank für die Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 12.06.2024 13:54
wenn das Internetprodukt - der GZH 250 den Zusatz "BV" enthält (=Broadvision)
dann ist der TV Connect sogar komplett u unbefristet beitragsfrei !
(solange das GZH Produkt entsprechend vorhanden ist)
am 12.06.2024 13:54
wenn das Internetprodukt - der GZH 250 den Zusatz "BV" enthält (=Broadvision)
dann ist der TV Connect sogar komplett u unbefristet beitragsfrei !
(solange das GZH Produkt entsprechend vorhanden ist)
12.06.2024 14:05 - bearbeitet 12.06.2024 14:06
Das ist auf jeden Fall spannend, doch leider steht da nur "GZH 250 Kabel (neu)" hinter. Die Aussage kam nur vom dritten Servicemitarbeiter, von dem ich nur einen "fiktiven" Namen habe. Könnte ich ggf. auch noch von TVConnect zurücktreten, falls sie doch anfangen die 9,99 für TVConnect einzuziehen?
am 12.06.2024 14:56
Rücktritt - NEIN !
unter Umständen kannste nen Widerruf machen - unnerhalb der Frist von 14 Tagen UND NICHT bei Vertragsabschluss "vor Ort"
(also in nem VF Shop oder nen Media-Markt o ä)
WR Recht nur bei Online, telefonischer Buchung oder bei "D2D" (Haustürgeschäften)
am 12.06.2024 15:11
Danke, vielmals. Ja war telefonisch. Ist auch noch nicht abgeschlossen. Doch ich frage mich, ob ich mich auf diese Aussagen berufen kann, wenn ich Uhrzeit und einen Namen habe? Und gelten die 14 Tage ab Abschluss oder Lieferung des neuen Routers?
am 16.06.2024 14:56
Die gelten ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.