Dauerhafte Sperre wegen Fehlbuchung
Signal0
Daten-Fan
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Guten Abend. ***

 

Am 17.01.2022 hab ich meine Rechnung überwiesen, Online Vormittags.

 

am 24.01 kam es zu einem Lastschrifteinzug der selben Rechnung und dem gleichem Betrag.

Es fand eine Rückbuchung statt und mir wurde seitens Voadafone eine Rücklastschriftpauschale von 4€ berechnet. Dies war Grund genug für eine Sperre. Nach einem kurzem Telefonat mit dem Kundenservice wurde der Anschluss freigeschlten und die 4€ würden auf der nächsten Rechnung erstattet werden.

So weit so gut.

 

Am 02.02.2022 wurde eine neue Rechnung erstellt und eine Erstattung blieb aus, stattdessen wurde mein Anschluss wiederholt gesperrt 🙂 

 

Ein weiterer Anruf offenbarte ein anderen Standpunkt seitens Vodafone und Argumentierten mit den geforderten 4€ und zuzüglich dem neuen Rechnungsbetrag.

 

Die Sache zu bewerten und dem ein Namen zu geben lasse ich mal bleiben und gehe hier von Menschlischem versagen aus.

 

Dennoch ist die neue Rechnung bezahlt und der Anschluss ist immernoch gesperrt.

 

Kann da jemand Helfen?

 

Ich habe mein Vertrag zum 01.03.2022 gekündigt und wurde wenigstens die letzten paar Tage eine Leistung für mein Geld haben. Die 4€ spende ich .... aus Mitleid.

 

EDIT: @Signal0 KDNR entfernt

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
reneromann
SuperUser
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Wenn du die Rechnung nicht ordnungsgemäß bezahlst, darfst du dich nicht über eine Sperre wundern. Und entsperrt wird dann nur, wenn alle offenen Posten (inklusive Rücklastschriftgebühren, Reaktivierungsgebühren, Mahnkosten usw.) sowie alle auch in der Zwischenzeit anfallenden Rechnungen beglichen wurden.

 

Und gerade wenn du schreibst, dass es sich um eine Fehlbuchung deinerseits handelt, dann frage ich mich ernsthaft, wie man auf das schmale Brett kommt, einfach die rechtmäßigen Beträge zurückzubuchen. Zumal mit eben jener Rückbuchung Vodafone Kosten durch deine Bank in Rechnung gestellt werden, die VF dir weitergibt...

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9 Antworten 9
reneromann
SuperUser
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Wenn du die Rechnung nicht ordnungsgemäß bezahlst, darfst du dich nicht über eine Sperre wundern. Und entsperrt wird dann nur, wenn alle offenen Posten (inklusive Rücklastschriftgebühren, Reaktivierungsgebühren, Mahnkosten usw.) sowie alle auch in der Zwischenzeit anfallenden Rechnungen beglichen wurden.

 

Und gerade wenn du schreibst, dass es sich um eine Fehlbuchung deinerseits handelt, dann frage ich mich ernsthaft, wie man auf das schmale Brett kommt, einfach die rechtmäßigen Beträge zurückzubuchen. Zumal mit eben jener Rückbuchung Vodafone Kosten durch deine Bank in Rechnung gestellt werden, die VF dir weitergibt...

wunderbare Lösung. Der geneigte Kunde hat anstandslos zu zahlen sonst wird er gesperrt egal was das TKG sagt. Egal was auch immer Vodafone abbuchen möchte. Das ist Recht nach Gutsherrenart. 


@DomiDD  schrieb:

wunderbare Lösung. Der geneigte Kunde hat anstandslos zu zahlen sonst wird er gesperrt egal was das TKG sagt. Egal was auch immer Vodafone abbuchen möchte. Das ist Recht nach Gutsherrenart. 


Wohl eher hast du dir nach Gutsherrenart herausgenommen, die fälligen Rechnungen nicht zu bezahlen bzw. die erteilte Lastschrift platzen zu lassen...

 

Gerade wenn die Überweisung auf das falsche Konto geht oder unter dem falschen Verwendungszweck läuft, darfst du dich nicht wundern, wenn diese nicht zugeordnet werden kann - und wenn zu dem Zeitpunkt, als du die Überweisung getätigt hast, bereits die Lastschrift angefordert wurde (das muss bei SEPA mit einigen Tagen Vorlauf passieren), dann kann die Lastschrift nicht mehr gestoppt werden. Weiterhin fallen bei einer zurückgegebenen Lastschrift Kosten an - die du in dem Fall durch dein Handeln selbst verursacht hast und die du damit dann auch zu tragen hast.

Vielen Dank für die Antwort. Lassen sie wir doch statt Polemik mal Fakten sprechen. 

Vodafone bietet unter anderem Internet und Telekommunikationsanschlüsse in Deutschland an.

Vodafone unterliegt somit dem Deutschem Recht. Also grundsätzlich dem BGB im speziellen auch dem TKG.

Es bestand laut Aussage des Betroffenen kein Rückstand da dieser überweisen wurde.

An eine Sperre hat der Gesetzgeber im TKG klare Bedingungen geknüpft. 

1. Der Rückstand für die zu sperrenden Leistungen muss mindestens 100 Euro betragen.

2. Der Schuldner muss schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen gemahnt werden. In dieser Mahnung muss zwingend auch die Information enthalten sein, das der betroffene Rechtsschutz gegen die Sperre vor einem ordentlichen Gericht suchen kann.

Es ist aus dem Vortrag des Betroffenen nicht ersichtlich das diese beiden Voraussetzungen erfüllt waren!

Es geht hier meiner Meinung nach nicht um moralische Aspekte

ala " Bezahl deine Rechnung dann wirst du nicht gesperrt"

Derartige Argumente scheinen mir nicht zielführend und parteiisch.


@DomiDD  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Lassen sie wir doch statt Polemik mal Fakten sprechen. 

Vodafone bietet unter anderem Internet und Telekommunikationsanschlüsse in Deutschland an.

Vodafone unterliegt somit dem Deutschem Recht. Also grundsätzlich dem BGB im speziellen auch dem TKG.


Soweit richtig... Dies betrifft aber auch die Bezahlung von offenen Forderungen, die genau so im BGB geregelt ist - das sollte man nicht ausblenden.

 


@DomiDD  schrieb:

Es bestand laut Aussage des Betroffenen kein Rückstand da dieser überweisen wurde.


Du triffst Annahmen, ohne Details zu kennen - wenn die Zahlung z.B. an die falsche Firma / das falsche Konto oder unter falscher Bezugsnummer erfolgte, hilft eine Überweisung nicht weiter.

 


@DomiDD  schrieb:

An eine Sperre hat der Gesetzgeber im TKG klare Bedingungen geknüpft. 

1. Der Rückstand für die zu sperrenden Leistungen muss mindestens 100 Euro betragen.

2. Der Schuldner muss schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen gemahnt werden. In dieser Mahnung muss zwingend auch die Information enthalten sein, das der betroffene Rechtsschutz gegen die Sperre vor einem ordentlichen Gericht suchen kann.


Und auch hier darfst du nicht nur selektiv das TKG sehen, sondern den Hintergrund hinter der Regelung, die der Gesetzgeber gegeben hat. Hier handelt es sich ja nicht um eine "passive" Nichtzahlung der Rechnung, sondern um einen aktiven Rückzug der Lastschrift.

 

Inwiefern die Voraussetzungen der 100 € geschaffen sind, kannst du nur vermuten, weil der TE die Höhe der Rechnung nicht beziffert hat. Ebenfalls weißt du auch nicht, ob eine Information zur Sperrung nicht auch anderweitig schon erfolgte - du vermutest hier nur, dass die Voraussetzung nicht erfüllt wäre und blubberst aufgrund dessen los.

 


@DomiDD  schrieb:

Es ist aus dem Vortrag des Betroffenen nicht ersichtlich das diese beiden Voraussetzungen erfüllt waren!

Und du glaubst ernsthaft, dass der TE hier diese Details offen zugeben würde?

 


@DomiDD  schrieb:

Es geht hier meiner Meinung nach nicht um moralische Aspekte

ala " Bezahl deine Rechnung dann wirst du nicht gesperrt"


Nein, das hat nichts mit "moralischen Aspekten" zu tun, sondern schlichtweg mit vertraglichen Verpflichtungen.

Zumal: Warum sollte jemand eine Forderung überweisen, obwohl er seit Jahren an einem Lastschriftverfahren teilnimmt? Doch nur, weil er die Forderung (berechtigt oder unberechtigt sei mal dahingestellt) kürzen will.

 


@DomiDD  schrieb:

Derartige Argumente scheinen mir nicht zielführend und parteiisch.


Nicht zielführend oder parteiisch ist das nicht, sondern es gibt nunmal aus dem geschlossenen Vertrag heraus entsprechende Pflichten des Verbrauchers zur rechtzeitigen vollständigen Zahlung der Rechnung. Wenn der Verbraucher mit Teilen der Rechnungsstellung nicht einverstanden ist, entbindet dies nicht von der (vorläufigen) Zahlung - und entsprechende Einwände müssen mindestens in Textform angezeigt werden.

Wer hingegen einfach so Rechnungen kürzt, darf sich nicht wundern, wenn es kracht - gleiches auch, wenn trotz erteiltem Lastschriftmandat eben jene Lastschrift aktiv vom Kunden zurückgezogen wird.


@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Lassen sie wir doch statt Polemik mal Fakten sprechen. 

Vodafone bietet unter anderem Internet und Telekommunikationsanschlüsse in Deutschland an.

Vodafone unterliegt somit dem Deutschem Recht. Also grundsätzlich dem BGB im speziellen auch dem TKG.


Soweit richtig... Dies betrifft aber auch die Bezahlung von offenen Forderungen, die genau so im BGB geregelt ist - das sollte man nicht ausblenden.


Wenn du meine Ausführungen richtig lesen würdest würde dir auffallen das ich nur Rechtsgrundlagen formuliert habe ohne etwas auszublenden.


@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Es bestand laut Aussage des Betroffenen kein Rückstand da dieser überweisen wurde.


Du triffst Annahmen, ohne Details zu kennen - wenn die Zahlung z.B. an die falsche Firma / das falsche Konto oder unter falscher Bezugsnummer erfolgte, hilft eine Überweisung nicht weiter.


Sind dir die Details denn bekannt? Aus dem Threat geht das nicht hervor. 


@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

An eine Sperre hat der Gesetzgeber im TKG klare Bedingungen geknüpft. 

1. Der Rückstand für die zu sperrenden Leistungen muss mindestens 100 Euro betragen.

2. Der Schuldner muss schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen gemahnt werden. In dieser Mahnung muss zwingend auch die Information enthalten sein, das der betroffene Rechtsschutz gegen die Sperre vor einem ordentlichen Gericht suchen kann.


Und auch hier darfst du nicht nur selektiv das TKG sehen, sondern den Hintergrund hinter der Regelung, die der Gesetzgeber gegeben hat. Hier handelt es sich ja nicht um eine "passive" Nichtzahlung der Rechnung, sondern um einen aktiven Rückzug der Lastschrift.


Das ist irrelevant da die Art der Bezahlung nur gesetzeskonform in Euro zu erfolgen hat und Lastschriftverfahren nicht vorgeschrieben ist.


@reneromann  schrieb:

Inwiefern die Voraussetzungen der 100 € geschaffen sind, kannst du nur vermuten, weil der TE die Höhe der Rechnung nicht beziffert hat. Ebenfalls weißt du auch nicht, ob eine Information zur Sperrung nicht auch anderweitig schon erfolgte - du vermutest hier nur, dass die Voraussetzung nicht erfüllt wäre und blubberst aufgrund dessen los.


Ich blubbere nicht sondern hinterfrage und das ohne "Super-User " zu beleidigen.

Gleiches erwarte ich auch von selbigen!!!


@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Es ist aus dem Vortrag des Betroffenen nicht ersichtlich das diese beiden Voraussetzungen erfüllt waren!

Und du glaubst ernsthaft, dass der TE hier diese Details offen zugeben würde?


Weißt du mehr als im Threat steht? Dann habe ich eigentlich nur noch eine Frage.

Bist du tatsächlich nur ein User wie wir der anderen Usern mit seinem Fachwissen zur Seite stehen soll oder handelst du im Auftrag von Vodafone ( angestellt oder outgesourct ist egal)

Das wäre schon sehr verwunderlich. Wo doch das laut Regeln nicht so sein soll 


@DomiDD  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Es geht hier meiner Meinung nach nicht um moralische Aspekte

ala " Bezahl deine Rechnung dann wirst du nicht gesperrt"


Nein, das hat nichts mit "moralischen Aspekten" zu tun, sondern schlichtweg mit vertraglichen Verpflichtungen.

Zumal: Warum sollte jemand eine Forderung überweisen, obwohl er seit Jahren an einem Lastschriftverfahren teilnimmt? Doch nur, weil er die Forderung (berechtigt oder unberechtigt sei mal dahingestellt) kürzen will.

 


@DomiDD  schrieb:

Derartige Argumente scheinen mir nicht zielführend und parteiisch.


Nicht zielführend oder parteiisch ist das nicht, sondern es gibt nunmal aus dem geschlossenen Vertrag heraus entsprechende Pflichten des Verbrauchers zur rechtzeitigen vollständigen Zahlung der Rechnung. Wenn der Verbraucher mit Teilen der Rechnungsstellung nicht einverstanden ist, entbindet dies nicht von der (vorläufigen) Zahlung - und entsprechende Einwände müssen mindestens in Textform angezeigt werden.

Wer hingegen einfach so Rechnungen kürzt, darf sich nicht wundern, wenn es kracht - gleiches auch, wenn trotz erteiltem Lastschriftmandat eben jene Lastschrift aktiv vom Kunden zurückgezogen wird.


Selbstverständlich muss man gekaufte Leistungen auch bezahlen. 

Allerdings hat Objektivität und Fairplay noch niemanden geschadet.


@DomiDD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Vielen Dank für die Antwort. Lassen sie wir doch statt Polemik mal Fakten sprechen. 

Vodafone bietet unter anderem Internet und Telekommunikationsanschlüsse in Deutschland an.

Vodafone unterliegt somit dem Deutschem Recht. Also grundsätzlich dem BGB im speziellen auch dem TKG.


Soweit richtig... Dies betrifft aber auch die Bezahlung von offenen Forderungen, die genau so im BGB geregelt ist - das sollte man nicht ausblenden.


Wenn du meine Ausführungen richtig lesen würdest würde dir auffallen das ich nur Rechtsgrundlagen formuliert habe ohne etwas auszublenden.


Diese Rechtsgrundlagen helfen aber nicht weiter, wenn man den konkreten Einzelfall mit allen Details nicht kennt.

 


@DomiDD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Es bestand laut Aussage des Betroffenen kein Rückstand da dieser überweisen wurde.


Du triffst Annahmen, ohne Details zu kennen - wenn die Zahlung z.B. an die falsche Firma / das falsche Konto oder unter falscher Bezugsnummer erfolgte, hilft eine Überweisung nicht weiter.


Sind dir die Details denn bekannt? Aus dem Threat geht das nicht hervor. 


Nein - ist aber auch irrelevant, für den allgemeinen Part aus meiner ersten Antwort.

Für deine Rechtsberatung hingegen wären genau jene Details zwingend notwendig - um eben auch eine Abschätzung abzugeben, ob deine Rechtsberatung überhaupt einschlägig ist oder am Ziel vorbei geht.

 


@DomiDD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

An eine Sperre hat der Gesetzgeber im TKG klare Bedingungen geknüpft. 

1. Der Rückstand für die zu sperrenden Leistungen muss mindestens 100 Euro betragen.

2. Der Schuldner muss schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen gemahnt werden. In dieser Mahnung muss zwingend auch die Information enthalten sein, das der betroffene Rechtsschutz gegen die Sperre vor einem ordentlichen Gericht suchen kann.


Und auch hier darfst du nicht nur selektiv das TKG sehen, sondern den Hintergrund hinter der Regelung, die der Gesetzgeber gegeben hat. Hier handelt es sich ja nicht um eine "passive" Nichtzahlung der Rechnung, sondern um einen aktiven Rückzug der Lastschrift.


Das ist irrelevant da die Art der Bezahlung nur gesetzeskonform in Euro zu erfolgen hat und Lastschriftverfahren nicht vorgeschrieben ist.


Ah - du kennst also offenbar alle Einzelheiten des Vertrages. Oder woher weißt du jetzt, dass die Bezahlung per Lastschriftmandat nicht etwa vertraglich vereinbart war (wie sie es bei Vodafone ist)...

 


@DomiDD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Inwiefern die Voraussetzungen der 100 € geschaffen sind, kannst du nur vermuten, weil der TE die Höhe der Rechnung nicht beziffert hat. Ebenfalls weißt du auch nicht, ob eine Information zur Sperrung nicht auch anderweitig schon erfolgte - du vermutest hier nur, dass die Voraussetzung nicht erfüllt wäre und blubberst aufgrund dessen los.


Ich blubbere nicht sondern hinterfrage und das ohne "Super-User " zu beleidigen.

Gleiches erwarte ich auch von selbigen!!!


Doch, du haust hier Dinge raus, ohne auch nur ansatzweise Details zu kennen - noch dazu über einen Monat und nachdem sich der TE nicht mehr geäußert hat und unterstellst mit deinen Aussagen öffentlich, dass Vodafone sich hier nicht gesetzeskonform verhalten hätte, ohne die genauen internen Details. Wenn jemand bei Vodafone böse wäre, könnte Vodafone alleine aus dieser öffentlichen Unterstellung bereits straf- und zivilrechtliche Schritte gegen dich einleiten.

 


@DomiDD  schrieb:

@reneromann  schrieb:

@DomiDD  schrieb:

Es ist aus dem Vortrag des Betroffenen nicht ersichtlich das diese beiden Voraussetzungen erfüllt waren!

Und du glaubst ernsthaft, dass der TE hier diese Details offen zugeben würde?


Weißt du mehr als im Threat steht? Dann habe ich eigentlich nur noch eine Frage.

Bist du tatsächlich nur ein User wie wir der anderen Usern mit seinem Fachwissen zur Seite stehen soll oder handelst du im Auftrag von Vodafone ( angestellt oder outgesourct ist egal)

Das wäre schon sehr verwunderlich. Wo doch das laut Regeln nicht so sein soll 


Einerseits weiß ich nicht mehr, als das im Thread steht - und ich stehe auch in keinem direkten oder indirekten Abhängigkeitsverhältnis zu Vodafone.

 

Davon abgesehen ist es Mitarbeitern (egal ob direkt angestellt oder outgesourct) nicht verboten, an der Community teilzunehmen - egal ob als normaler Benutzer oder auch aus SU. Nur Kundendaten dürfen sie dann nicht einsehen/abfragen.

 


@DomiDD  schrieb:

Selbstverständlich muss man gekaufte Leistungen auch bezahlen. 


Na immerhin - wenn man das rechtzeitig machen würde, käme es auch zu keiner Sperre...

 


@DomiDD  schrieb:

Allerdings hat Objektivität und Fairplay noch niemanden geschadet.


Zur Objektivität und zum Fairplay gehört auch, dass man beiden Seiten nichts unterstellt, was nicht im Thread genannt wird.

Du kamst mit der Unterstellung, dass Vodafone hier gesetzeswidrig handeln würde - ohne das dafür im Thread dafür entsprechende Hinweise genannt wurden (z.B. Höhe der außenstehenden Zahlungen, ggfs. auch etwaige vorangegangene Zahlungsverzüge/Mahnungen oder etwaige Informationen zur Sperrung) -- das von dir geforderte Fairplay hätte es aber erfordert, dass genau über JENE Details erst einmal Fragen aufkommen, statt gleich wild loszupoltern und öffentlich Vodafone rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen.

Jetzt poltere ich auch noch los.

Du brauchst nur deine ursprüngliche Antwort noch einmal zu lesen. Du schreibst sinngemäß ' Bezahl deine Rechnung wie Vodafone sie stellt und wie Vodafone es will ohne Diskussion "

Das ist parteiisch. Das hilft den Betroffenen Null weiter. Es hilft natürlich Vodafone. Nur sollte man auch dazu stehen das einem die Interessen des Kunden total egal sind.

" Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing"

Das wird sehr deutlich.

Vielen Dank und ein schönes Restleben 


@DomiDD  schrieb:

Du brauchst nur deine ursprüngliche Antwort noch einmal zu lesen. Du schreibst sinngemäß ' Bezahl deine Rechnung wie Vodafone sie stellt und wie Vodafone es will ohne Diskussion "

Das ist parteiisch.


Du solltest lieber aufpassen, was du mir hier gerade durch dein sinnentstellendes Zitat öffentlich unterstellst...

 


@DomiDD  schrieb:

" Wessen Brot ich ess dessen Lied ich sing"

Das wird sehr deutlich.


Und auch hier unterstellst du mir Dinge, obwohl du es besser wissen musst...

 

Jene Unterstellungen, die du hier gerade zum Besten gibst, könnten durchaus straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für dich haben.