Bin kein Kunde, erhalte aber Mahnung und Rechnung
che0
Netzwerkforscher
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Ich erhielt eine Mahnung und anschliessend eine Rechnung für einen Vertrag "Red Internet & Phone 50 Cable" (den ich nicht abgeschlossen habe) an einer Adresse, an der ich nicht wohne.

Ich bin nicht mal Kunde von Vodafone.

 

Da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, werde ich das natürlich nicht bezahlen.

 

Ich könnte jetzt natürlich warten, bis es vor Gericht geht, aber vllt. lässt sich der Unsinn ja vorher stoppen.

 

Vielleicht meldet sich ja ein(e) Moderator(in), der(die) abklären kann, wie es zu diesem angeblich abgeschlossenen Vertrag gekommen ist.

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@che0  schrieb:

Nein, ich suche keine Bestätigung und auch keine Rechtsberatung.

Meine wahre Intention findest du übrigens im Eröffnungspost: "Vielleicht meldet sich ja ein(e) Moderator(in), der(die) abklären kann, wie es zu diesem angeblich abgeschlossenen Vertrag gekommen ist."


Es hat sich ja ein Moderator gemeldet - nur wenn du die geforderten Informationen nicht nennen willst, wird und darf dir der Moderator keinerlei Auskunft zum Vertrag geben...


@che0  schrieb:
@reneromann  schrieb:

VF darf dir eben aufgrund der DSGVO keine Daten zu einem Anschluss Dritter zuschicken. Auch nicht, wenn du vermeintlicher Zahler bist. Selbst eine Auskunftsanfrage gemäß DSGVO würde dir dort nicht weiterhelfen - denn offenbar war ja erst eine Ermittlung im Rahmen eines laufenden Mahnverfahrens notwendig, um dich als vermeintlichen Zahler zu ermitteln, d.h. die Daten im Vertrag scheinen ja schon nicht zu stimmen und/oder derjenige scheint längere Zeit nicht "gezuckt" zu haben.

Es gibt noch kein Mahnverfahren bzw. keinen Mahnbescheid, sondern nur eine "Erste Mahnung".

Ich verstehe das anders:

1) In einer Auskunftsanfrage gemäß DSGVO gebe ich doch auch nicht mein Geburtsdatum an.

2) Art. 12 DSGVO (6): "Hat der Verantwortliche begründete Zweifel an der Identität der natürlichen Person, die den Antrag gemäß den Artikeln 15 bis 21 stellt, so kann er unbeschadet des Artikels 11 zusätzliche Informationen anfordern, die zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person erforderlich sind."

3) Wenn VF Zweifel an meiner Identität als Vertragsinhaber hätte, dann wäre das in meinem Fall doch der erste Schritt in die richtige Richtung !


Du verstehst hier die DSGVO falsch.

VF hat (berechtigte) Zweifel, dass du -also der Forennutzer- der Vertragsinhaber bist und verlangt daher für die von dir angestrebte Auskunft (und da ist es egal, ob du das als Auskunftsersuchen nach DSGVO titulierst oder nicht) die entsprechenden Details, um diese Zweifel auszuräumen.

 

Das hat aber nichts mit dem Vertrag an sich zu tun - sondern nur, ob VF dir hier im Forum überhaupt Auskunft geben darf - denn solltest du nicht der Vertragspartner (oder eine vom Vertragspartner bevollmächtigte Person) sein, so würde eine Auskunft gegen u.a. die DSGVO, aber auch gegen das BDSG verstoßen.

 

Für den eigentlichen Vertrag hat das aber keinerlei Auswirkungen - dein Punkt 3 führt hier also in's Leere.

 

Vereinfacht gesprochen:

Im Forum meldet sich eine "Lieschen Müller" an und will zum Vertrag mit der Kundennummer 123 456 789 Auskunft erhalten - da das (vermeintliche) "Lieschen Müller" zwar der hinterlegte Name des Vertragspartners ist, die Person aber auf Nachfrage nicht das Geburtsdatum oder anderweitige Identifikationsmerkmale nennen kann, ist nicht klar, ob es sich beim Benutzer "Lieschen Müller" wirklich um den Vertragspartner Lieschen Müller handelt -oder- ob hier nur ein Dritter unter Vortäuschung falscher Tatsachen versucht, an vertragsrelevante Informationen zu kommen, um Lieschen Müller zu schaden.

Für den Vertrag an sich hat das jedoch keinerlei Auswirkungen - denn dort bleibt der Vertragspartner weiterhin Lieschen Müller...

Thomas
Moderator:in
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Hallo che0,

 

unter der Kundennummer besteht ein Vertrag der online abgeschlossen wurde. Du kannst widerlegen, dass online kein Auftrag von Dir gegeben wurde?

 

Grüße

Thomas  

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che0
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Hallo Thomas,

 

mir ist nicht bekannt, wie man beweisen kann, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Wie sollte das funktionieren ?

 


@che0  schrieb:

Hallo Thomas,

 

mir ist nicht bekannt, wie man beweisen kann, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Wie sollte das funktionieren ?

 


Das ist gut! Herz 

Man stelle sich vor, man bekommt einen Bußgeldbescheid wegen überschreiten der Geschwindigkeit und wenn man Einspruch einlegt wird man aufgefordert, zu beweisen, dass man nicht zu schnell fuhr.

Natürlich muss VF beweisen, dass es einen Vertrag gibt. 

Gibt ja aber auch die jenigen die was bewusst abschließen und vergessen zu widerrufen. Dann sich aber melden und sagen, ne ich hab nie was bekommen. Will  hier aber  nichts unterstellen..

 

Es kann ja sogar theoretisch jemand anderes in Namen xy ein Vertrag abschließen. Der Vertrag wird sicher vorliegen,  zumal er online abgeschlossen wurde.

 

Da kann es dann wahrscheinlich wirklich nur mit Abgleich Iban, IP Adresse und Email Adresse aufgeklärt werden

 

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

@che0  schrieb:

Hallo Thomas,

 

mir ist nicht bekannt, wie man beweisen kann, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat.

Wie sollte das funktionieren ?

 


Das ist gut! Herz 

Man stelle sich vor, man bekommt einen Bußgeldbescheid wegen überschreiten der Geschwindigkeit und wenn man Einspruch einlegt wird man aufgefordert, zu beweisen, dass man nicht zu schnell fuhr.

Natürlich muss VF beweisen, dass es einen Vertrag gibt. 


Wenn es eine Online-Bestellung über den Webshop mit den Daten gibt, dann dürfte ein Protokoll der Bestellung mit allen Daten -insbesondere zur Anschluss- und zur Rechnungsadresse- geben.

 

Also quasi das, was das Blitzerfoto beim Geschwindigkeitsverstoß ist.

che0
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Wenn es wie beim Blitzerfoto ist, dann wär's ja einfach.

Das ist normalerweise auf dem Bußgeldbescheid abgedruckt.

 

Nur, wie komme ich in diesem Fall an das "Blitzerfoto" ?

che0
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ACHTUNG: Die Frage war ironisch gemeint.
Bitte keine Hinweise auf RA, etc., das ist mir schon klar.

Das Ganze ist ein bißchen verzwickt.

 

Du bekommst eine Rechnung und sagst Du warst das nicht, d.h. Du sagst damit, die hinterlegten persönlichen Daten sind eventl nicht die Deinen. Wie soll Vodafone jetzt reagieren? Die Frage solltest Du dir selbst stellen. Darf Vodafone Dir jetzt die Daten eines laut Deiner Meinung "Fremden" auch wenn Du der Geschädigte bist laut DSGVO aushändigen ?

 

Daher gehe ich mal davon aus das Du mit dem Weg nicht an Dein Blitzerfoto kommen wirst