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am 18.10.2021 08:17
Hallo,
ich habe vor Monaten eine Freundin über Aklamio geworben, alles hat geklappt bis Vodafone während das Modem schon auf dem Weg zur neuen Adresse war den gebuchten Vertrag zu stornieren.
Weil wohl noch ein Alter Vertrag unter einer alten Adresse im System war und man meine Freundin angeblich nicht doppelt belasten wolle.
Allerdings war zum dem Zeitpunkt schon die Sterbeurkunde des Ehepartners meiner Freundin eingereicht und zugesagt worden das der Alte Vertrag Außerordentlich beendet wird.
Der gebuchte Vertrag der Anfangs über Aklamio gebucht wurde wurde dann sofort wieder neu gestartet. Allerdings ohne Freundschaftswerbung.
Da das ganze nicht der Fehler meiner Freundin war sondern von Vodafone haben wir ein Nachbuchungsauftrag bei Aklamio Gestell und gewartet.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt das es 12 Wochen dauern würde.
Als die Zeit verstrichen war bekamen wir auf weitere Nachfrage mitgeteilt das alles an Vodafone liegen würde und Mann nichts für uns tun könne bevor Vodafone Antworten wird.
Und wir unbestimmte Zeit warten sollen.
Ich finde das ganze gebaren äußerst merkwürdig.
Ich hoffe sehr das Vodafone sich dem Ganzen annimmt und Klarheit in die Sache bringt.
am 18.10.2021 08:32
Bedenke folgendes. Sofern in den letzten 3 Monaten im Haushalt bereits ein Vodafone Anschluss vorhanden war, kann auch unter anderem Namen kein Neukundenanschluss mit Freundschaftswerbung erfolgen. Von einer Werbung kann ja nicht die Rede sein, wenn die Leistung schon vorher im Haushalt genutzt wurde.
am 18.10.2021 08:46
Es handelt sich nicht um den Gleichen Haushalt sondern um eine komplett neue Adresse.
Und der neue Vertragspartner ist nicht mehr das Ehepaar sondern nur noch die Witwe.
18.10.2021 09:19 - bearbeitet 18.10.2021 09:36
Der Altvertrag hätte auf die Ehefrau umgeschrieben werden können incl. Umzug zum neuen Wohnort. Bei Versorgungsvertraegen haften beide Ehepartner, auch wenn nur Ehefrau oder Ehemann im Vertrag genannt sind. Ein Haushalt kann auch "Umziehen" - daher wird durch einen Umzug die 3 Monats Frist nicht aufgehoben. Bei einem direkten Anschlussvertrag kann ich auch keine "Freundschaftswerbung" erkennen.
am 18.10.2021 09:41
Sind sie von Vodafone ??
am 18.10.2021 09:47
Ich habe keine Ahnung wer sie sind und was sie mir sagen wollen zu einem Fall über den sie so gut wie nichts wissen.
Wenn ein Mitarbeiter von Vodafone sind dann gebe ich ihnen gerne die Relevanten Daten die sie brauchen um Einblick zu bekommen.
Ansonsten können sie sich ihre mich angehenden Kommentare zu Fehlern die angeblich mir unterlaufen sind sparen.
18.10.2021 09:53 - bearbeitet 18.10.2021 09:56
Du bist hier in einem Kunden-helfen-Kunden Forum. Die Definition eines Haushalts ist klar. Der ueberlebende Ehegatte setzt im Todesfall des Ehepartners den Haushalt fort. Auch ein Umzug aendert daran nichts.
Antworten von Aklamio oder ein:e Mod von VF sind gesonders gekennzeichnet.
Ich habe keinen Fehler thematisiert. Es geht vielmehr um Ursachensuche, weshalb die Gutschrift nicht erfolgt ist.
am 18.10.2021 09:56
Aha und warum wurde dann anstandslos die Kündigung betätigt und kein Wort über die Dinge die sie behaupten gesagt.
Warum wurde ein neuer Vertrag angenommen storniert und wieder aktiviert????
am 18.10.2021 10:00
Anscheinend haben sie ja jede Menge Ahnung von der Materie?
was soll ich den ihrer Meinung nach unternehmen um das ganze aufzuklären.
Meine geworbene Freundin spielt mit dem Gedanken Rechtsbeirat hinzuzuziehen,
wobei ich der Meinung war das lässt sich auch so klären.
18.10.2021 10:05 - bearbeitet 18.10.2021 10:19
Ein hinterbliebender Ehegatte ist im Todesfall zur ausserordentlichen Kuendigung des Vertrages des verstorbenen Ehepartners berechtigt und kann natürlich auch einen neuen Vertrag abschließen. Dies ändert aber nichts an der Angehoerigkeit zum Haushalt und der 3 Monats Frist.
Hier kann es nur allgemeine Auskünfte geben und keine individuelle Rechtsauskunft. In rechtlichen Dingen gibt es immer Mehr- und Mindermeinungen. Vielleicht findet die Freundin einen Rechtsbeistand, der ihre Aufassung verstaerkt. Man kann seine Zeit aber sicher auch sinnvoller nutzen. Der Zeitaufwand steht im keinen Verhältnis.