am 30.07.2019 15:01
am 31.07.2019 11:40
Hallo Selim1,
die Einrichtung eines Ratenplans ist an sehr konkrete Bedingungen geknüpft.
Es muss mindestens ein Außenstand von 100 Euro geben (ohne Mahngebühren und Fremdforderungen)
Dazu gibt es noch diverse weitere Kriterien.
z.B. darf es keinen aktiven Ratenplan oder einen in den letzten 12 Monaten geben
Die Rechnungen dürfen nicht zu alt sein - ab einem gewissen Mahnstatus (älteste Rechnung über 3 Monate überfällig)
Bei einer hinterlegten Kündigung, muss der Ratenplan vor dem Kündigungstermin erfüllt sein.
Wir haben darauf leider keinen Einfluss, das ist auch nicht verhandelbar.
Bei langjährigen Kunden gibts ggf. noch ein letztes Angebot, dass wir einmalig auf einen Teil der Forderungen verzichten.
Dafür gibts aber keine Garantie - das entscheidet der Fachbereich.
Wenn der Fall bereits an ein Inkassebüro abgegeben wurde, können wir nichtsmehr tun.
VG,
Andre
am 31.07.2019 12:36
am 31.07.2019 16:42
Schick mir gern mal eine PN mit der Kundennummer/Kennwort.
Dann kann ich ja mal reinschauen.
Zwischen: Keine Ratenzahlung möglich weil Außenstand < 100 Euro & Ratenzahlung nicht möglich, da Forderungen zu alt, müssten Monate liegen.
Ich versteh natürlich auch den Wunsch nach weiterem Entgegenkommen.
Wenn ich aber z.B. Monate meine Stromrechnung nicht zahle, wird da auch der Stecker gezogen.
Ob ich für die Gründe was kann oder nicht, ist da auch zweitrangig 😕
VG,
Andre