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Lösung
am 26.01.2024 12:06
Hallo,
nachdem nun mein Miet-Router (FB 6490) nach 10 (?) Jahren nicht mehr so will wie ich, habe ich (nach einigem Hin und Her...) ein Tauschgerät erhalten (FB 6591).
Ja - tolles Gerät! Nur, die Gebrauchsspuren haben mich dann doch stutzig gemacht. So habe ich dann mal anhand der Seriennummer in Erfahrung gebracht, dass das Gerät schon 3,5 Jahre auf dem Buckel hat!
Da ist die Freude natürlich schon wieder etwas eingetrübt.
Nun meine Frage: Habe ich beim "Defekttausch" Anspruch auf ein fabrikneues Ersatzgerät? In diversen AGB steht dazu nix. Aber erwartet hätte ich das eigentlich schon.
Danke und Grüße
Ronald
am 26.01.2024 12:26
Du hast keinen Anspruch auf ein neues Gerät.
Gebrauchsspuren machen ein Gerät nicht defekt.
Aber du kannst es beanstanden damit beim nächsten Gerät jemand nochmal mit nem Lappen drüber geht.