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1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Router mit integriertem Modem
brewkrezi
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich besitze den AVM-Router 5590. Mein Glasfasernetz wird von Vodafone betrieben. Die aktuelle Konstellation ist HÜP > aktives Nokia Modem > 5590 per LAN-Kabel angeschlossen. Internet, Telefon funktionieren.

Theoretisch könnte ich auf das Nokia-Modem verzichten; denn der 5590er hat ein integriertes GPON Modem. 

Am 10. Januar hat die BNetzA nun abschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, wonach es beim passiven Netzabschluss bleibt. Netzbetreiber und -verbände, darunter Vodafone, hatten beantragt, den Netzabschluss nach dem Betreibermodem legen zu lassen. Dem ist nicht stattgegeben worden. 

Frage: Wie wollen wir, die den Router mit integriertem Modem nutzen wollen, vorgehen, damit Vodafone in seinem eigenen Glasfasernetz einen passiven Netzabschlusspunkt zulässt, wie es das Netz der Telekom seit langem anbietet? 

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Schnittstelle...

 

7 Antworten 7
peter12_
Giga-Genie
Giga-Genie

Hi,

 

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen: Bundesnetzagentur - Beschwerden und Fragen

Vodafone verstößt weiterhin gegen die im August 2016 in Kraft getretene Endgerätefreiheit!

 

Grüße

GigaZuhause 250 Kabel mit Technicolor TC4400-EU/Arris TM3402B
reneromann
SuperUser
SuperUser

...und vor allem: Warten...

 

Denn nur weil die BNetzA eine Allgemeinverfügung verhängt, heißt das noch längst nicht, das Vodafone (oder andere Provider) sich daran jetzt sofort halten müssen. Im Zweifel wird das nämlich erst ein Gericht feststellen müssen, dass die Provider gegen geltendes Recht verstoßen und sie unter Androhung eines (gepfefferten) Zwangsgelds mit entsprechender Fristsetzung auffordern, das umzusetzen.

 

Das kann also noch einige Monate bis Jahre dauern, bevor Vodafone das gesetzeskonform anbietet - bis dahin hast du halt den Nokia-Schrott immer dazwischen.

Kurtler
SuperUser
SuperUser

Na ja, Routerfreiheit hat man ja eigentlich schon. Ich bin bei der Telekom mit meiner Glasfaser und habe hier den ONT2 und dahinter eine Fritzbox 4060. Natürlich könnte ich da auch jeden anderen Router dranhängen.

 

Ich verwende den ONT freiwillig, weil ich die 4060 schon hatte. Ich weiß nun nicht, ob unter Routerfreiheit zwingend gemeint ist, dass da der Router auch das entsprechende Modem mit beinhalten muss. Du könntest ja dahier auch problemlos eine 4060 betreiben oder eben jeden anderen Router. 

 

Also für mich ist das schon Routerfreiheit. Es wäre etwas anderes, wenn man nur einen Router von Vodafone daran betreiben könnte.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Kurtler Das ist genau das leidige (falsch verstandene) Thema:

Der Gesetzgeber spricht von Endgerätefreiheit und nicht von Routerfreiheit, auch wenn das gerne als "Routerfreiheit" beworben wird.

Gemeint ist aber wirklich das direkt an den passiven Netzabschluss angeschlossene Gerät - also im Fall von Glasfaser dem ONT, im Fall von Kabel dem Kabelmodem, im Fall von DSL dem DSL-Modem und nicht einem separaten Router dahinter.

 

Das ist ja auch der Hintergrund, warum VF im Fall des Kabelrouters im Bridge-Modus keinerlei Daten zur Telefonie rausgeben muss...

Ich werde mal bei der BNetzA anfragen, inwieweit Widersprüche eingegangen sind und von wem, wenn sie nicht auch wie die Stellungnahmen noch  veröffentlicht werden. Die Widerspruchsfrist ist etwa Mitte Februar abgelaufen. Sollte da was vorliegen, wird es sich tatsächlich noch eine Zeit lang hinziehen...

reneromann
SuperUser
SuperUser

Die BNetzA hat schon entschieden und ist der Argumentation der Netzbetreiber nicht gefolgt -- Widerspruch dagegen ist NICHT möglich.

@reneromannEs scheint aber doch eine Widerspruchsmöglichkeit zu geben, wie es auf Seite 73 (letzte Seite) heißt: "Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden."

Im Falle von Widerspruchseingaben könnte daraus eine längeres juristisches Prozedere - das meine ich auch - erwachsen. Meine diesbezügliche Anfrage bei der BNetzA ist zumindest schon  gelesen worden ...