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Frage

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Lösung

Fritzbox 6490 Eigentum klären
Skibi
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo,

ich habe im Internet eine angeblich freie 6490 gekauft. Leider hat sie die Artikelnummer 2000 2691 und ist somit eine Leihbox wenn ich das richtig sehe. Der Verkäufer fordert einen schriftlichen Nachweis, dass es sich um fremden Eigentum handelt, damit er mir den Kaufpreis erstattet...

Meine Frage: kann mir jemand von Vodafone bitte bestätigen, dass es sich um eine Leihbox handelt wenn ich die MAC-Adresse per PN nenne?

Dank und Gruß

Skibi

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Da wirst du keine Bestätigung erhalten. Es handelt sich dabei definitiv um ein Vodafone Leihgerät, das an keinem anderen Anschluss freigeschaltet werden kann. Nur 6490 mit der Artikelnummer 20002778 sind freie Geräte.

 

Und aus Datenschutzgründen dürfen dir keine Kundendaten herausgegeben werden.

 

Gruß Kurt

Bitte keine Anfragen über PN stellen!

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7 Antworten 7
Kurtler
SuperUser
SuperUser

Da wirst du keine Bestätigung erhalten. Es handelt sich dabei definitiv um ein Vodafone Leihgerät, das an keinem anderen Anschluss freigeschaltet werden kann. Nur 6490 mit der Artikelnummer 20002778 sind freie Geräte.

 

Und aus Datenschutzgründen dürfen dir keine Kundendaten herausgegeben werden.

 

Gruß Kurt

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Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @Skibi ,

 

wozu brauchst du einen schriftlichen Nachweis, es reicht weenn du ihn darauf hinweist das es sich um Hehlerware handelt und du Strafanzeige gegen ihn erstattest.

 

Gruss

Methusalem1

reneromann
SuperUser
SuperUser

@Skibi  schrieb:

Der Verkäufer fordert einen schriftlichen Nachweis, dass es sich um fremden Eigentum handelt, damit er mir den Kaufpreis erstattet...


Interessantes Rechtsverständnis des Verkäufers - aber das geht völlig an der Sache vorbei. Ganz davon abgesehen, dass du diesen Nachweis gar nicht bringen kannst - wie auch, wenn du die Historie des Gerätes nicht kennst, die jedoch der Verkäufer kennen muss?

 

Der Verkäufer muss beweisen, dass es sich um sein Eigentum handelt und er dieses auch ordnungsgemäß erworben hat - z.B. durch Kaufbelege vom Einzelhandel. Und eben jene Belege müsste der Verkäufer ja selbst haben - wenn er sie nicht hat und er die Box selbst irgendwo ersteigert hat, dann ist es alleine sein Problem, wie er mit der Hehlerware umgeht.

Skibi
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Okay, danke für Antworten!

 

Es ist noch komplizierter: mein Verkäufer fühlt sich ebenso ***, da er die Box ein paar Tage vorher gekauft hat. Nun versucht er zuerst sein Geld zurück zu bekommen um dann mich auszuzahlen. Das ist natürlich die falsche Reihenfolge und sein Problem, aber er will den "Hehlerware"-Beweis für seinen Verkäufer...

Eure Antworten helfen mir erstmal weiter und dann versuche ich nochmal mal Glück bei meinem Verkäufer bevor ich Anzeige stelle.

@Skibi 

 

Hast du dazu noch Fragen oder kann ich hier dann ein Schloss dran machen?

 

Gruß Kurt

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@Skibi  schrieb:

Es ist noch komplizierter: mein Verkäufer fühlt sich ebenso ***, da er die Box ein paar Tage vorher gekauft hat.


... und selbst nicht nutzen konnte, weil er genau das gleiche Problem hatte - daher dann weiterverticken und hoffen, dass es der Nächste nicht merkt...

Sorry, aber das glaube ich ihm nicht, dass er das nicht wusste, dass die Box nicht funktioniert -- denn warum sollte er die Box denn gleich wieder verkaufen, wenn er sie sich selbst gekauft hat? Doch wohl nur, weil er es selbst wusste, dass die Box nicht freigeschaltet werden kann.

 


@Skibi  schrieb:

Nun versucht er zuerst sein Geld zurück zu bekommen um dann mich auszuzahlen. Das ist natürlich die falsche Reihenfolge und sein Problem, aber er will den "Hehlerware"-Beweis für seinen Verkäufer...


So sieht's aus - das ist sein Problem und nicht deines.

 


@Skibi  schrieb:

Eure Antworten helfen mir erstmal weiter und dann versuche ich nochmal mal Glück bei meinem Verkäufer bevor ich Anzeige stelle.


Ich würde mit der Anzeige nicht warten - wozu auch? Wenn er dir jetzt das Geld zurückgibt, versucht er's beim Nächsten wieder und hofft darauf, dass der es nicht merkt.

 

Wenn er es wirklich nicht wusste, er glaubwürdige Unterlagen zu seinem Kauf vorweisen kann und oben drein das erste Mal ist, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellen -- aber einen Schuss vor den Bug sollte das schon sein.

Das Thema kann geschlossen werden.

Vielen dank nochmal für alle Beiträge, die meine Meinung nun gefestigt haben!