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Antwort
Lösung
am 05.03.2023 20:43
Hallo Miteinander,
ich habe letztes Jahr über die Hotline einen neuen Dsl-Vertrag abgeschlossen, diesen dann wieder stornieren müssen, da die Auftragsbestätigung leider fehlerhaft war. Dann musste ich erneut einen Vertrag abschließen und diesmal hat die AB auch gestimmt. Nun wurden mir aber trotzdem 2 Router zugeschickt und berechnet.
Den zweiten Router habe ich dann wieder zurück geschickt und im zweiten Anlauf wurde die Retoure auch anerkannt. Nun habe ich aber leider bis heute keine Gutschrift der 100€ des zurück geschickten Routers erhalten. Daher hoffe ich, dass mir hier weitergeholfen wird, da es durch die Hotline nicht klappt.
am 06.03.2023 01:07
Bei DSL-Geräten gibt es keine Gutschrift - die 100 € waren der Kaufpreis für das nicht rechtzeitig zurückgeschickte Gerät, es gehört(e) danach dir.
am 06.03.2023 18:34
Bitte erst lesen und dann antworten, vielen Dank!
am 06.03.2023 18:53
@D108 schrieb:
Bitte erst lesen und dann antworten, vielen Dank!
Ich habe sehr wohl gelesen, was du geschrieben hast.
Aber bei DSL-Geräten gilt: Erfolgt die Rücksendung zu spät, gibt's kein Geld zurück! Du hast das Gerät dann gekauft.
am 06.03.2023 18:59
Du hast eben nicht gelesen, da steht was von ANERKANNTER Retoure, google mal bitte das Wort und antworte dann, vielen Dank!
Eben zum wiederholten mal angerufen und es scheint so, dass das Problem erledigt ist und lediglich vergessen zu vermerken, dass das Guthaben ausgezahlt wird, daher kann der Beitrag gechlossen werden.
Und bitte in Zukunft immer erst lesen und dann antworten, dann kommt evtl. auch eine brauchbare Antwort dabei heraus.
am 06.03.2023 19:15
@D108 schrieb:
Du hast eben nicht gelesen, da steht was von ANERKANNTER Retoure, google mal bitte das Wort und antworte dann, vielen Dank!
Eine anerkannte Retoure heißt aber nicht, dass du dein Geld zwingend zurückbekommst.
Es gibt vertragliche Pflichten, die du durch die rechtzeitige Rücksendung erfüllen musst - andernfalls werden dir die Leihgeräte, auch bei anerkannter Retoure, in Rechnung gestellt!
@D108 schrieb:
Eben zum wiederholten mal angerufen und es scheint so, dass das Problem erledigt ist und lediglich vergessen zu vermerken, dass das Guthaben ausgezahlt wird, daher kann der Beitrag gechlossen werden.
Dann sei froh und freue dich, dass man dir kulanterweise den Betrag gutschreibt -- eine zwingende Verpflichtung dafür gibt es nicht.
@D108 schrieb:
Und bitte in Zukunft immer erst lesen und dann antworten, dann kommt evtl. auch eine brauchbare Antwort dabei heraus.
Fass dir lieber an die eigene Nase, was die Worte "unverzügliche Rücksendung" bedeuten, statt anderen vorzuwerfen, deine Beiträge nicht gelesen zu haben.