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25.04.2023 18:18 - bearbeitet 25.04.2023 18:19
Hallo!
Wir kündigen demnächst einen uralt Tarif, da meine Oma kein Telefon mehr braucht.
Im Dezember wurde uns eine Easybox 804 zugesandt, da die alte Hardware keine IP-Telefonie konnte. Die Box ist von Ende 2022. Muss diese zurück geschickt werden? Wir zahlen dafür (genau wie für die alte Hardware) keine Miete. Außerdem wird die 804 in der InfoDok 120 nicht mehr geführt. Dort sind die Kosten für das Behalten der Hardware aufgelistet.
Daher wäre die Frage, ob VF die Easybox 804 überhaupt noch zurück haben möchte. Bevor die auf dem Schrott landet, würde ich sie als Access Point nutzen, sofern die das kann.
Grüße
am 26.04.2023 10:53
Ja, jegliche Leih- und Miethardware muss nach Vertragsende unverzüglich zu VF zurück, sofern man sie nicht abkaufen will.
Und ich würde ehrlich gesagt von der Idee eines AccessPoint abraten, weil die Boxen dies einerseits firmwareseitig nicht wirklich unterstützen und andererseits weil die Hardware sicherheitstechnisch überholt ist.
30.04.2023 12:46 - bearbeitet 30.04.2023 12:48
Ich habe inzwischen die Kündigungsbestätigung erhalten. Dort steht:
So geht es jetzt weiter:
[...]
- Falls Sie Ihr Vodafone-Gerät nach der Kündigung nicht weiter betreiben,denken Sie bitte an eineumweltgerechte Entsorgung.
Von Rückgabe steht da nichts. Ich denke, dass VF die Easybox 804 nicht zurück haben möchte. Darum ist die Easybox 804 auch nicht in der InfoDok120 gelistet.