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Lösung
am 21.02.2024 20:26
Hallo Zusammen
Ich bin seit einigen Jahren Vodafone Kunde und hatte schon immer den gleichen Tarif. Zwischenzeitlich bin ich umgezogen, konnte jedoch den Tarif mitnehmen. Nun habe ich vor zum 31.5 auszuziehen und da an der neuen Adresse bereits ein Vodafone Vertrag besteht (den ich übernehmen würde) wollte ich meinen aktuellen Anschluss kündigen. Nun bin ich etwas überrascht und verwirrt dass laut Kündigungsbestätigung (vom 21.2) folgendes drin steht:
wir finden es sehr schade, dass Sie Ihren DSL-Vertrag mit der Kundennummer xxx gekündigt haben. Er endet am 15.11.2024
Wie kann das sein? War nicht mal die Rede davon dass man solche Verträge monatlich kündigen kann? Am 1.6 stehen hier die Nachmieter vor der Tür!
Hoffe um Klärung & Beratung,
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.03.2024 03:11
Hallo,
@mason schrieb:Bei einer Sonderkündigung spielt die von dir gewünschte Vertragszusammenfassung im übrigen keine Rolle.
Ich kann mich irren, ist meine Laienmeinung, ich bin aber bisher davon ausgegangen, dass die Vertragszusammenfassung unbedingt bei jeder Sonderkündigung eine Rolle spielt. Es wird schließlich der in der Vertragszusammenfassung vereinbarter Vertrag gekündigt❓
am 11.03.2024 10:08
In der Zusammenfassung stehen neben den Vertragspartnern die Details der bereitgestellten Dienstleistung.
Aber kein Wort zu irgendwelchen Kündigungsvorraussetzungen.
Dazu steht etwas in den AGB. Dort steht aber auch nur, wann der Provider zur ausserordentlichen Kündigung berechtigt ist.
Aber weder Vertragszusammenfassung noch AGB spielen bei der Kündigen aus wichtigem Grund eine Rolle.
Wann der Kunde zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist, findest du im BGB. Ergänzend dazu regelt das TKG, wann die entsprechenden Bedingungen im Bereich der Telekommunikationsdienste erfüllt sind.
Und deshalb ist es sinnlos und wenig zielführend, wenn du als Laie immer direkt auf Awwalt und Verbraucherschutz verweist.
BGB und TKG sind hier recht eindeutig formuliert.
Und im vorliegenden Fall geht es um eine Sonderkündigung wegen Umzug.
Ist die neue Adresse ohne Änderungen am Vertrag - was Preis, Leistung und Technologie betrifft- oder bauliche Maßnahmen versorgbar, zieht in der Regel der Vertrag mit um. Bauliche Maßnahmen kann der Vermieter verbieten.
Wenn an der neuen Adresse bereits ein Vertrag mit Vodafone besteht, kann es durchaus sein, dass Vodafone einer Sonderkündigung aus Kulanz zustimmt. Einen Anspruch hat der Kunde aber nicht.
Nebenbei muß der Umzug nachgewiesen werden durch Meldebescheinigung oder Mietvertrag.
11.03.2024 14:41 - bearbeitet 11.03.2024 14:47
Hi mason,
ich hab versucht meine Mails zu sichten. Meine Erinnerung lässt mich im Stich, aber ich vermute Vodafone hat ihr Produkt zwischenzeitlich umbenannt und bei einem Telefongespräch mit dem Bestandskundenrabatt als günstigeres Produkt beworben und ich hab eingewilligt umzustellen.
erhalten am 21.2.24 - Kündigungsbestätigung zum 15.11.24 (tatsächlich von mir getätigt)
erhalten am 4.11.22 - Änderung vom Anschluss zum 16.11.22
GigaZuhause 100 DSL // 2 Jahre für 27,- statt 39,99
erhalten am 27.10.22 - Kündigungsbestätigung zum 9.8.23
erhalten am 9.8.21 Anschalttermin verschoben auf 21.8.21
erhalten am 29.7.21 Anschalttermin verschoben auf 16.8.21
erhalten am 27.7.21 Umzugsmitteilung - Anschalttermin zum 10.8.21
Red Internet & Phone 100 DSL // für 39,99
Zu deinem letzten Kommentar: meines Wissens nach muss keine Meldebescheinigung oder Mietvertrag vorgelegt werden. Aber ich würde einwilligen es einzuschicken sofern sie darum bitten würden. Ich habe auch die Kundennummer vom Vermieter mittlerweile vorliegen und könnte sie durchgeben. Vielleicht bringt hier ein freundliches Telefongespräch alle etwas weiter. Ich werde berichten wenn's was Neues gibt.
am 11.03.2024 15:59
Die am 16.11.22 vorgenommene und von dir beauftragte Anschlußänderung erklärt den Kündigungstermin zum 15.11.24
Damit gibt es auch keinen Anspruch auf eine Sonderkündigung, wenn VF den Anschluß an der neuen Adresse ohne bauliche Maßnahmen und Änderung am Vertrag/Leistung bereitstellen kann.
Von einem Telefonat rate ich ab, da du dann keinen Nachweis hast. Besser den WhatsAppChat benutzen.
Für einen Zusammenzug mit einem Vertragsinhaber darf VF einen Nachweis verlangen.
15.03.2024 11:42 - bearbeitet 15.03.2024 11:43
Wie versprochen die Rückmeldung: auf Anfrage per Telefon hat man mich auf ein Kontaktformular verwiesen. Das hab ich ausgefüllt und heute kam die telefonische Rückmeldung dass man in meinem Fall aus Kulanz die vorgezogene Kündigung akzeptieren möchte. Ich bin erleichtert und glücklich dass das klappt.
Das ist hier nicht das erste Mal dass man mir hier mit super Rat zur Seite gestanden hat, dafür ein herzliches Dankeschön an euch.