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Antwort
Lösung
am 25.10.2019 23:02 - zuletzt bearbeitet am 26.10.2019 03:33 von Mav1976
Hallo guten Tag,
zu diese Mobil-Nr.- *** und Kunden-Nr. ***, wurde mir bereits die 2 Mahnung zugestellt, wobei ich diesen Vertrag nicht abgeschlossen habe und auch diese Mobil-Nummer nicht besitze. Trotz mehrmaligem Schreiben zuletzt an Ihre E.-Mai- kontakt@vodefone.com, teilte ich ihnen mit, dass ich über diese Mobilnummer weder einen Vertrag noch eine Unterschrift geleistet habe. Auf mein Schreiben wurde bisher nicht reagiert. Auch habe ich bereits 4-5 mal bei Vodafon telefonisch angerufen zuletzt mit Frau *** dies geklärt, was eindeutig als Falschbuchung Ihrerseits abgewickelt worden ist. Ich möchte sie nun nochmals bitten diese Angelegenheit zu klären und mir schriftlich zu bestätigen, das hiermit die Sache von ihrer Seite erledigt ist, ansonsten sehe ich mich gezwungen einen Rechtsanwalt damit zu beauftragen.
*** @Zola, gemäß Forenregeln persönliche Daten entfernt! ***
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 26.10.2019 02:51
Du bist hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum unterwegs - du wirst hier (kaum) eine verbindliche Antwort bekommen können.
Und ich würde an deiner Stelle weder per Mail (zumal die genannte Mailadresse nicht gelesen wird) noch per Hotline mit VF in Kontakt treten - ich würde es ausschließlich per normaler Post machen, immer mit Einwurf-Einschreiben, um etwas in der Hand zu haben.
Und im Zweifel, sollten die Mahnungen fortwährend andauern, wirst du (leider) um eine negative Feststellungsklage mit einem Anwalt nicht herum kommen. Bitte bedenke nur, dass du dafür 100%ig sicher sein musst, dass auch wirklich kein Vertrag geschlossen wurde (also auch nicht irgendwie mit Widerruf o.ä.).
am 26.10.2019 02:51
Du bist hier in einem Kunden-helfen-Kunden-Forum unterwegs - du wirst hier (kaum) eine verbindliche Antwort bekommen können.
Und ich würde an deiner Stelle weder per Mail (zumal die genannte Mailadresse nicht gelesen wird) noch per Hotline mit VF in Kontakt treten - ich würde es ausschließlich per normaler Post machen, immer mit Einwurf-Einschreiben, um etwas in der Hand zu haben.
Und im Zweifel, sollten die Mahnungen fortwährend andauern, wirst du (leider) um eine negative Feststellungsklage mit einem Anwalt nicht herum kommen. Bitte bedenke nur, dass du dafür 100%ig sicher sein musst, dass auch wirklich kein Vertrag geschlossen wurde (also auch nicht irgendwie mit Widerruf o.ä.).
am 26.10.2019 11:39
Danke für Deine schnelle Rückanwort/Info