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am 15.11.2020 23:06
Ich habe einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen, bei dem mir zugesichert wurde, dass ich im Monat 75€ zahlen muss. Jetzt wurde mir 3 Wochen nach Vertragsabschluss die erste Rechnung gestellt i.H.v. 105€. Weder 100€ Startguthaben noch den Erlass der Anschlussgebühr habe ich erhalten. Ich habe zusätzlich das neue iPhone 12 Pro bestellt, aber das Handy kam noch nicht an und wird vorraussichtlich erst in KW 48 ankommen. Da ich etwas bestellt habe und das Gerät nicht angekommen ist, kann ich jetzt noch meine Vertrag Widerrufen?
am 15.11.2020 23:48
Nein, wenn seit Erhalt der Widerrufsbelehrung mehr als 2 Wochen vergangen sind, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Auch die spätere Lieferung des iPhones ändert nichts daran...
Und schau bitte mal auf die Rechnung, was genau du bezahlen musst. Es kann durchaus sein, dass dir die anteilige Grundgebühr für den Zeitraum zwischen Aktivierungsdatum und Rechnungsdatum und die volle Grundgebühr für den nächsten Monat (im Voraus) abgerechnet wird. In dem Fall kann diese (erste) Rechnung deutlich höher als die reguläre Grundgebühr ausfallen.
Was das Startguthaben anbetrifft: Ist dies schriftlich in der Auftragsbestätigung genannt worden? Nur dann hättest du einen Anspruch darauf. Wenn es lediglich mündlich vom Verkäufer erwähnt wurde, hast höchstwahrscheinlich (leider) Pech gehabt - weil mündliche Nebenabreden kein Vertragsbestandteil sind.
Was die Aktivierungsgebühr anbetrifft: Diese kann m.W. nur über einen Button in der MeinVodafone-App gutgeschrieben werden. Dafür soll es aber -sofern ich mich richtig erinnere- notwendig sein, dass du der Anzeige personalisierter Angebote in der App zustimmst. Hierfür muss aber der Verkäufer ebenfalls die entsprechende Einstellung in Vertrag aktiviert haben - ich bin mir auch nicht sicher, ob hier noch weitere Bedingungen (z.B. Einreichung der Kündigungsbestätigung eines Altvertrages oder Rufnummernportierung o.ä.) dran hängen.