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am 17.10.2018 17:42
am 17.10.2018 20:23
Das (vermeintliche) Sonderkündigungsrecht bezieht sich leider nur auf Festnetzverträge.
Für Mobilfunkverträge gibt es ein solches Sonderkündigungsrecht nicht (auch wenn die Verbraucherschutzzentrale gerne Gegenteiliges behauptet - ein höchstrichterliches Urteil, auf das man sich stützen könnte, gibt es jedoch nicht).
Dir bleibt also nur:
- Situation akzeptieren und bis zum Vertragsende bezahlen
- VF um vorzeitige Auflösung gegen Zahlung einer Vertragsstrafe (i.d.R. Höhe der monatlichen Grundgebühren minus kleiner Anteil für Nichtnutzung) bitten
- selbst einen Gerichtsprozess (mit ungewissem Ausgang) anstreben