am 30.12.2020 12:37
Hallo,
ich habe meine zum Hauptvertrag bestehende Partnerkarte fristgerecht (zum 06.02.2021) am 03.11.2020 per EMail gekündigt, da zu diesem Zeitpunkt die Kündigungs-Funktion online nicht möglich war. Daraufhin habe ich ein Schreiben vom 11.11.2020 von Vodafone erhalten, mit der Bitte um Nachreichung meiner Unterschrift. Diese habe ich sofort nachgereicht.
Nun wurde ich vom Kundendienst (Thema: Vertragsverlängerung) darauf hingewiesen, dass mein Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Kündigung wurde von Vodafone erst zum Zeitpunkt der nachgereichten Unterschrift und damit nach Kündigungsfrist akzeptiert. Meines Erachtens ist die Kündigung mit nachgereichter Unterschrift jedoch zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kündigungsschreiben gültig.
Kann mir jemand sagen auf welcher Grundlage Vodafone hier die eigentlich fristgerechte Kündigung nicht anerkennt? Gemäß früherer Aussage von Vodafone ist die Vorgehensweise bei mir eigentlich keine gängige Praxis (siehe Screenshot).
Vielen Dank im Voraus!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 04.01.2021 21:37
Hallo Boris,
nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem telefonischem Kundendienst hatte ich eine überaus freundliche Mitarbeiterin, die sich den Sachverhalt erneut angesehen hat. Nach kurzer Prüfung kam die Kundenbetreuerin zum gleichen Schluss wie ich. Die Kündigung wurde zum eigentlichen Kündigungsdatum akzeptiert.
Damit wurde das Problem gelöst. Vielen Dank trotzdem für die Hilfe.
am 30.12.2020 12:49
Der Screen ist von 2012 ... in 8 Jahren kann sich viel ändern.
am 30.12.2020 12:55
Der Hintergrund dürfte sein, dass eine reine E-Mail zwar das Textformerfordernis erfüllt, es bei einer reinen Mail aber nicht klar ist, ob du als Vertragspartner oder jemand Drittes (unberechtigterweise) die Mail abgeschickt hat.
Ich bin mir jedoch nicht sicher, inwiefern hier die Nachreichung der Unterschrift den ursprünglichen Eingang "heilt" -oder- ob die ursprüngliche Kündigung damit unwirksam wird und deine (nachgereichte) Kündigung dann rechtlich so gestellt ist, als wäre deine Mail nie angekommen.
Bei Verwendung des Kontaktformulars im angemeldeten Zustand hingegen besteht dieser Zweifel nicht, weil nur dir (oder von dir berechtigten Dritten) die Zugangsdaten bekannt sind und somit sichergestellt ist, dass nur der Vertragsinhaber oder ein von ihm berechtigter Dritter die Kündigung einreichen konnte.
Davon abgesehen hilft dir eine Aussage von 2012 nicht mehr wirklich weiter, da sich in 2016 die rechtliche Situation geändert hat - vorher war eine Kündigung in Textform schlichtweg meist gar nicht zulässig, weil die Schriftform gefordert wurde (ergo eine Kündigung per Mail rechtlich belanglos war). Erst seit 2016 können die meisten Verträge per Textform (also auch per Mail) gekündigt werden - mit der Einschränkung, dass die Identifikation des Absenders sichergestellt sein muss (siehe oben mit der Anmeldung im Kundencenter).
am 30.12.2020 13:11
Noch ergänzend zu erwähnen:
Ich habe mit dem Schreiben von Vodafone ein Formular zur ausdrücklichen Ergänzung meiner Unterschrift bekommen. In diesem Formular stand vorgegeben durch Vodafone wortwörtlich: "Ja, ich möchte, wie im Schreiben vom 31.10.2020 mitgeteilt, meine Rufnummer kündigen. Hier ist meine Unterschrift." Dieses Formular habe ich zur Ergänzung meiner Unterschrift verwendet und an Vodafone gesendet.
am 30.12.2020 13:22
Mag ja sein - die Frage ist nur trotzdem, welches Datum dann gilt.
Denn de facto hat sich die Rechtslage 2016 geändert - und da wird halt die Identifikation gefordert, welche du erst mit dem Nachreichen der Unterschrift geliefert hast.
Damit wäre meiner Meinung nach erst der Trag ausschlaggebend, an dem die Identifitkation erfolgt - bei dir also "zu spät". Wobei das im Zweifel wahrscheinlich ein Gericht klären müsste - aber immer halt unter der Maßgabe, dass das Gericht hier auch gegen dich entscheiden kann. Und nicht umsonst weist auch die Verbraucherzentrale mit Punkt 1 ihrer Liste explizit auf dieses Problem hin.
am 30.12.2020 13:36
Ich verstehe die Argumentation. Die eindeutige Identifikation (gemäß Verbraucherzentrale), der es Bedarf, sollte aber dadurch gegeben sein, dass ich von meiner bei Vodafone hinterlegten EMail-Adresse die Kündigung verfasst habe. Zudem habe ich meinen vollständigen Namen, die Handynummer des zu kündigten Vertrages und meine Kundennummer angegeben.
Diese Angaben haben auch ausgereicht, dass mir Vodafone auf meine EMail ein Antwortschreiben mit der Bitte um Ergänzung meiner Unterschrift zugeschickt hat.
Gemäß Verbraucherzentrale bedarf es zur Kündigung per Mail keine Unterschrift. Lediglich die eindeutige Identifizierbarkeit muss gegeben sein. Diese ist nach meinen oben aufgeführten Angaben doch eindeutig erfüllt. Oder irre ich mich hier?
am 30.12.2020 14:08
@Christin000 schrieb:
Gemäß Verbraucherzentrale bedarf es zur Kündigung per Mail keine Unterschrift. Lediglich die eindeutige Identifizierbarkeit muss gegeben sein. Diese ist nach meinen oben aufgeführten Angaben doch eindeutig erfüllt. Oder irre ich mich hier?
Es bedarf generell bei einer Kündigung in Textform keiner Unterschrift - das ist ja gerade der Unterschied zwischen Text- und Schriftform.
Ob die Identifizierbarkeit eindeutig erfüllt ist oder nicht, wird im Zweifel ein Gericht klären müssen - und da gilt dann wieder der alte Spruch, dass Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen drei verschiedene Paar Schuhe sind und das Richter prinzipiell nur ihrem eigenen Gewissen verpflichtet sind.
am 02.01.2021 12:16
Hallo @Christin000,
schick mir doch Bitte mal eine PN mit Deinen Kundendaten.
Ich schau mir das dann nochmal an.
Gruß
Boris
am 04.01.2021 21:37
Hallo Boris,
nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem telefonischem Kundendienst hatte ich eine überaus freundliche Mitarbeiterin, die sich den Sachverhalt erneut angesehen hat. Nach kurzer Prüfung kam die Kundenbetreuerin zum gleichen Schluss wie ich. Die Kündigung wurde zum eigentlichen Kündigungsdatum akzeptiert.
Damit wurde das Problem gelöst. Vielen Dank trotzdem für die Hilfe.
am 06.01.2021 11:08
Hi Christin000,
super, dass Du eine Lösung hast!
Und vielen lieben Dank für Deine Rückmeldung. ![]()
Dann schließe ich Deinen Thread.
Hab ein gutes neues Jahr
Su