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Lösung
am 08.10.2020 11:15
Hallo,
meine Mutter hat sich vorige Woche einen Datenvertag mit Tablet im Shop andrehen lassen. Sie ist unter ganz anderen Voraussetzungen in den Shop gegangen und wollte sich nur über ein neues Tablet informieren. Der Shop Mitarbeiter hat Ihre Unwissenheit ausgenutzt und Ihr den Vertrag mit Tablet verkauft.
Als ich das zu Hause festgestellt habe, wollten wir persönlich im Shop den Vertrag widerrufen, was mehrmals von dem Mitarbeiter abgelehnt wurde, mit der Aussage im Shop abgeschlossene Verträge hätten kein Widerrufsrecht.
Er wollte den Sachverhalt aber nochmals an die Zentrale weitergegeben. Heute bekam ich die Info, Vodafone hätte den Widerruf abgelehnt. Darüber bin ich sehr verärgert , denn meine Mutter als auch ich haben mehrere laufende Vodafone Verträge für Festnetz und Mobilfunk bei Vodafone und sind langjährige Kunden.
Ich habe auch dazu im Internet auch andere Aussagen gefunden..
"Wie ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichts Dortmund (13.10.2010, Az.: 417 C 3787/10) besagt, hat der Kunde allerdings auch dann ein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag im Ladengeschäft und nicht online (Fernabsatz) abgeschlossen wurde. Nach Ansicht der Richter ist die Kopplung von Mobilfunkvertrag und subventioniertem Handy oder Tablet nämlich eine Art Finanzierungshilfe und damit handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag. Und für den gelten auch das 14 tägige Widerrufsrecht."
Ich habe den Shopmitarbeiter daruf hin angesprochen, er lehnte den Wiederruf allerdings wieder ab.
Kann mir ein Moderator weiter helfen?
Vielen Dank!
am 08.10.2020 11:21
Ich würde mal sagen, dass sich diese Rechtsauffassung nicht durchgesetzt hat.
am 08.10.2020 11:43
Dazu gibt es auch Urteile mit neuerem Datums...
am 08.10.2020 11:50
Tjo, 'ne Rechtsberatung wird dir hier Niemand geben^^ Das macht der Rechtsverdreher deines Vertrauens.
am 08.10.2020 11:56
Ich erwarte auch keine Rechtsberatung sondern eine Lösung aus Kulanz!
am 08.10.2020 12:19
@traeckdraan schrieb:
Ich erwarte auch keine Rechtsberatung sondern eine Lösung aus Kulanz!
Erwarten kannst du viel. Ich erwarte zB einen Lotto-Gewinn am morgigen Freitag.
Ist sogar wahrscheinlicher als dein Widerruf...
Gibt kein Widerruf im Shop, is doof, aber nicht zu ändern.
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