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Lösung
25.03.2013 20:40 - bearbeitet 25.03.2013 21:15
Tach zusammen,
ich glaube mich tritt ein Pferd !
Mein Volumen für den aktuellen Abrechnungszeitraum geht ans Ende während mein 9-jähriger Sohn am surfen ist.
Das Browserfenster mit der Option auf 1GB erschien und mein Sohnemann hat auf kaufen geklickt und was passiert ???
Auftrag wurde angenommen und es wurde KEIN Passwort abgefragt !
Kann mir mal jemand sagen ob das rechtens ist, dass Vodafone hier OHNE Passwort
einfach so Leistungen verkauft ? Jeder, der an einem Rechner innerhalb meines privaten
Netzwerkes sitzt, kann also OHNE meine Einwilligung Volumen käuflich erwerben !
Und das auf meine Kosten...
am 28.03.2013 12:31
@dalime
Schön für dich!
Aber das Stichwort heisst "wehret den Anfängen"
und was wollen wir User auf Dauer oder erst garnicht.
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️
am 28.03.2013 15:22
Um nochmal zum Themenpunkt zurück zu kehren stellt sich doch nun die Frage, ob eine Geschäftsabwicklung mit einem 9 jährigen Kind, was in dem Alter bedingt geschäftsfähig ist, rechtens ist.
Eine Kaufabwicklung in diesem Alter geschieht nur mit der Zustimmung der Eltern oder eines Elternteils.
Es wird ja in dem Fall des „Volumen dazukaufen“ der Person, die vor dem Rechner sitzt, leicht gemacht und ich finde, dass darf so nicht sein!
Ich beziehe das jetzt nicht auf die ganzen Wehwechen des täglichen Lebens sondern nur auf den Fall, der hier zur Diskussion steht.
am 28.03.2013 15:32
28.03.2013 18:15 - bearbeitet 28.03.2013 18:17
Nun, die Frage ist, ob irgendjemand es rechtlich so bewerten kann?
Eigentlich ist der Nutzer des Handys ja voll geschäftsfähig. Wenn dieser das Ding aber weitergibt an jemanden, der nicht voll geschäftsfähig ist, wer haftet dann?
Anders gesagt: Einer der Vertragspartner hat, ohne den anderen zu informieren, den Gegenstand an eine nicht voll geschäftsfähige Person weitergegeben.
Da ich kein Jurisprudenzler bin, kann ich nur eine Querverbindung ziehen: Wenn ich mein Auto einem 16 Jährigen gebe, der es zwar nicht fahren darf, es aber in eine Halteverbotszone stellt, muss ich als Halter den Strafzettel trotzdem zahlen.
(Wobei wir hier Halterhaftung haben, evtl doch nicht so passend?)
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 28.03.2013 18:44
Laut aktueller Info werden die Speedbuckets erst ab dem 28.03.2013 berechnet. Alle davor gebuchten Speedbuckets werden für LTE Festnetzanschlüsse nicht berechnet.
am 28.03.2013 18:47
@SHackradt schrieb:Laut aktueller Info werden die Speedbuckets erst ab dem 28.03.2013 berechnet. Alle davor gebuchten Speedbuckets werden für LTE Festnetzanschlüsse nicht berechnet.
Wo hast du das denn her ?
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 28.03.2013 19:35
28.03.2013 19:55 - bearbeitet 28.03.2013 19:57
Aus dem Programm namens Infoweb.
am 29.03.2013 00:17
Der normale Kunde erhält diese Infos erst wenn die Kundenbetreuung oder andere Personen es erfahren haben. Die Antwort davor war an Denschnet gerichtet.
am 29.03.2013 00:24
... der (im Göttinger Shop) die Info längst hatte und mit seinem Wissen zurück hielt
⏳ Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Brüdern, das habt ihr mir getan. ⌛️