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Rechtsanspruch bei Ausfall AUA Vodafone
Hfre
Netzwerkforscher
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Karlsruhe - Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag.

 

Deshalb bestehe auch ohne Nachweis eines konkreten Schadens ein Ersatzanspruch, wenn die Nutzungsmöglichkeit entfällt. Das gleiche gelte für den Telefonanschluss.
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Ich habe auf diesen Thread gewartet....


Es gibt glücklicherweise noch kein Urteil, wie hoch die Entschädigung ist.
Vorraussichtlich wird sie wohl bei Monatspreis/30*unnutzbare Tage sein.

Davon wird keiner reich....


PS: Wenn gleichwertiger Ersatz bereit steht (Handy, Surfsticks...) müssen nur diese kosten ersetzt werden !
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Du sollst doch auch kein Geld damit verdienen denschnet 😄

Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team

der kleine wird nicht von reich.aber es wird dem großen wehtun der es verursachtSmiley (fröhlich)


@sandhaufen39 schrieb:

der kleine wird nicht von reich.aber es wird dem großen wehtun der es verursachtSmiley (fröhlich)


Soweit ich weiß kann man solche Ausgaben steuerlich geltend machen 😉

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Gutschriften gibt es ja jetzt schon, aber wenn wirklich von "Schadenersatz" gesprochen wird macht es ja keinen Sinn das an der Monatsgebühr anzulehnen weil die ja nichts mit dem potentiel entstandenen Schaden zu tun hat 😉

 

Auf Heise.de steht das der Kläger 50€ pro Tag fordert - ob er das bekommt wird sich zeigen. 450€ für den Wechsel zu einem anderen Anbieter hat er scheinbar in der Vorinstanz schon erstritten...

Für Privatnutzer scheint mir Schadenersatz in der höhe aber auch unrealistisch 😉

@denschnet

und den imageschaden der dadurch entsteht den fordert vodafone wo ein??

achso habe ich vergessen bei vodafone gibt es ja in solcher richtung keine probleme.

das ist ja der zur zeit mit abstand was service und netzfunktionalität der beste


@faszinierend schrieb:

Gutschriften gibt es ja jetzt schon, aber wenn wirklich von "Schadenersatz" gesprochen wird macht es ja keinen Sinn das an der Monatsgebühr anzulehnen weil die ja nichts mit dem potentiel entstandenen Schaden zu tun hat 😉

 


 

im Urteil wird die SUmme, die man ersetzt bekommt mit der Monatsgebühr gedeckelt. Bei KombiFlats darf man dann noch die Gebühren fürs Telefon und evtl. weitere inkl. Flatrate rausrechnen...

 

Bei aktuellen Preisen sinds also maximal 1€/Tag.

 

Die 450€ sind kosten, die durch einen Wechsel mehr verursacht worden sind. Also z.B. Handykosten. Wenn nachweisbar sind diese auch ersattbar.

 

 

 

Ich empfehle das Lesen des Urteils...

 

 

PS: Wir sind hier im falschen Forum. Es geht um DSL (!) Anschlüsse, nicht um LTE Anschlüsse im Urteil.

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Also in der Pressemitteilung steht "bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren", ob das davor einer deckelung entspricht weiß ich nicht... macht wie ich schon vorher sagte halt keinen Sinn wenn man einen Schaden ersetzen möchte...

 

Das mit den 450€ hatte ich ja auch schon entsprechend dazu geschrieben...

 

Da es in dem Urteil um Internetanschlüsse geht ist es denke ich auch ok wenn es im LTE Bereich einen entsprechenden Thread gibt 😉

Ja Recht hast du.
Damit will ich nur sagen, das man bei Grundsatzurteilen penibelst drauf achten muss, was und worüber geurteilt wird.

Als Beispiel: Es gibt bis heute einzig und allein (!) gegen T-Mobile ein Urteil, das Prepaid Guthaben nicht verfallen darf.
Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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