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am 24.01.2013 15:33
Karlsruhe - Internet-Nutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, verkündete der BGH am Donnerstag.
am 25.01.2013 14:33
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 25.01.2013 14:34
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 25.01.2013 15:15
der kleine wird nicht von reich.aber es wird dem großen wehtun der es verursacht![]()
am 25.01.2013 16:06
@sandhaufen39 schrieb:der kleine wird nicht von reich.aber es wird dem großen wehtun der es verursacht
Soweit ich weiß kann man solche Ausgaben steuerlich geltend machen 😉
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25.01.2013 16:07 - bearbeitet 25.01.2013 16:07
Gutschriften gibt es ja jetzt schon, aber wenn wirklich von "Schadenersatz" gesprochen wird macht es ja keinen Sinn das an der Monatsgebühr anzulehnen weil die ja nichts mit dem potentiel entstandenen Schaden zu tun hat 😉
Auf Heise.de steht das der Kläger 50€ pro Tag fordert - ob er das bekommt wird sich zeigen. 450€ für den Wechsel zu einem anderen Anbieter hat er scheinbar in der Vorinstanz schon erstritten...
Für Privatnutzer scheint mir Schadenersatz in der höhe aber auch unrealistisch 😉
am 25.01.2013 16:28
@denschnet
und den imageschaden der dadurch entsteht den fordert vodafone wo ein??
achso habe ich vergessen bei vodafone gibt es ja in solcher richtung keine probleme.
das ist ja der zur zeit mit abstand was service und netzfunktionalität der beste
25.01.2013 20:00 - bearbeitet 25.01.2013 20:05
@faszinierend schrieb:Gutschriften gibt es ja jetzt schon, aber wenn wirklich von "Schadenersatz" gesprochen wird macht es ja keinen Sinn das an der Monatsgebühr anzulehnen weil die ja nichts mit dem potentiel entstandenen Schaden zu tun hat 😉
im Urteil wird die SUmme, die man ersetzt bekommt mit der Monatsgebühr gedeckelt. Bei KombiFlats darf man dann noch die Gebühren fürs Telefon und evtl. weitere inkl. Flatrate rausrechnen...
Bei aktuellen Preisen sinds also maximal 1€/Tag.
Die 450€ sind kosten, die durch einen Wechsel mehr verursacht worden sind. Also z.B. Handykosten. Wenn nachweisbar sind diese auch ersattbar.
Ich empfehle das Lesen des Urteils...
PS: Wir sind hier im falschen Forum. Es geht um DSL (!) Anschlüsse, nicht um LTE Anschlüsse im Urteil.
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am 25.01.2013 20:37
Also in der Pressemitteilung steht "bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren", ob das davor einer deckelung entspricht weiß ich nicht... macht wie ich schon vorher sagte halt keinen Sinn wenn man einen Schaden ersetzen möchte...
Das mit den 450€ hatte ich ja auch schon entsprechend dazu geschrieben...
Da es in dem Urteil um Internetanschlüsse geht ist es denke ich auch ok wenn es im LTE Bereich einen entsprechenden Thread gibt 😉
am 26.01.2013 00:36
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