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Lösung

Kostenerstattung bei LTE Ausfall mit Falschaussage
Wachert-IT
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Als IT Dienstleister, betreue ich Herrn P. mit seiner Firma P. Elektromotoren auch im Bereich der Internetanbindung über LTE. Am 23.4.2014 rief mich Herr P. an um mir mitzuteilen, dass er mehrfach am Tag die FRITZ!Box neu starten muss um ins Internet zu kommen. Dieser Zustand tritt laut seinen Angaben seit ca. 15.4.2014 auf. Nach einem Telefonat mit Vodafone, bei dem mir mitgeteilt wurde, dass keine Störungen seitens Vodafone vorliegen, fuhr ich zum Kunden. Da mir per Fernwartung (sofern dies in den kurzen Onlinephasen möglich war) keine Unregelmäßigkeiten der Box aufgefallen sind, musste ich den Fehler vor Ort suchen. Auch nachdem ich am 23. April Vorort keinen Fehler feststellen konnte und ein zweites Mal mit Vodafone telefoniert habe, bekam ich wieder die Auskunft, dass es keine Störungen seitens Vodafone gäbe.
Ich suchte den Fehler also in Haus, tauschte die FRITZ!Box aus, habe Leitung durchgemessen, alles ohne Erfolg. Erst auf einen Tipp des Business Points Heidelberg, dass es wohl seit einiger Zeit Serverstörungen bei Vodafone geben solle, habe ich mich an der Servicehotline nicht mit der ersten Information "es liegen keine Fehler vor" abgefunden.
Am 5. Mai um 14:39 Uhr habe ich 54,07 Minuten mit einem Vodafone Mitarbeiter telefoniert, der mir aufgrund des von mir beschriebenen Fehlers bei dem Kunden sagen konnte, dass es seit dem 15. April eine größere Serverstörung bei Vodafone gäbe, auf die der Fehler genau passen würde. Im Vodafone System steht allerdings, dass der Fehler behoben sein solle, so der Kollege. Er stellte daraufhin eine erneute Fehlermeldung ein und bat mich abzuwarten. Bei meiner Überwachung des Anschlusses von Herrn P. stellte ich fest, dass die Störung ohne mein Zutun seit dem 13. Mai um 15:30 Uhr behoben war.
Ich schrieb an Vodafone: "Die für Herrn P. entstandenen Kosten entnehmen Sie bitte meiner Rechnung R14-0286 die ich diesem Schreiben angefügt habe. Herr P. wurde von mir über diesen Vorfall aufgeklärt. Ich gehe davon aus, dass Sie die Kosten übernehmen, oder Herrn P. entsprechende Gutschriften in Höhe von brutto 876,70 € zukommen lassen."
Die Reaktion von Vodafone war schlicht: "Wir haben keinen Auftrag erteilt und zahlen nichts."
Auch auf die Kündigung alle meiner Verträge aus Ärger (immerhin ca. € 300,- p.M.) kam nur die Antwort "schade, dass Sie Kündigen"...
Ich habe Herrn P. geraten, die Rechnung gerichtlich geltend zu machen. Haftung bei Falschaussage sowie Schadensersatzansprüche werden hier zu den Hauptbegründungen zählen.
Kann es wirklich wahr sein, dass Vodafone hier so verbohrt ist?

36 Antworten 36
Nesquik
Royal-Techie
Royal-Techie

Ich fasse mich etwas kurz: Sie sind IT Dienstleister eines Vodafone Kunden. Dieser Kunde hat Sie beauftragt - so lese ich das eindeutig heraus. 

Sie schreiben Ihrem Kunden für Ihre Dienstleistung eine Rechnung.

Soweit komme ich gut mit und sehe bis hier alles als legitim an.

 

Warum sollte Vodafone einem IT Dienstleister, welcher der Kunde und nicht Vodafone beauftragt hat, Geld zahlen?

 

Damit hat sich eigentlich schon die Frage beantwortet. Derjenige der beauftragt, muss zahlen.

 

 

....und daher wirds auch bestimmt nach hinten los gehen, falls Herr P. sich  zu einem Gerichtverfahren entscheidet.

 

Außerdem mal ne ganz andere Frage: Wo ist denn hier ein Schaden entstanden? und welche Falschaussage?

 

 

PS: Genauso gut hätte Herr P. selber bei der Hotline diese Einschränkung melden können und sich diesen Betrag ersparen können (meine Meinung)

 

 

We are here to help.
Wachert-IT
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Das hat er. Und er bekam die Antwort: Bei Vodafone ist alles ok. Es liegen keine Fehler vor. Bitte fragen Sie Ihren UT Beauftragten. Der Fehler muss bei Ihnen liegen...

Was sagen Sie dazu?
Wachert-IT
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
IT Beauftragten.
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Eine höchst interessante Angelegenheit.

Natürlich muss der Kunde, nachdem der Fehler nach Aussage der Hotline nicht bei Vodafone liegt, den Fehler in der eigenen Anlage suchen. Dies hat zu vermeidbaren Kosten geführt, die der Kunde nun von Vodafone erstattet haben möchte. Für mich absolut nachvollziehbar.

Leider kann der tatsächliche Fehler nicht genau benannt werden. Die Aussage für sich alleine, dass der Fehler nicht mehr auftritt, besagt nicht, dass dieser Fehler im Verantwortungsbereich von Vodafone liegt. (Ich vermute dies zwar ebenfalls, aber wie soll man dies Gerichtsfest beweisen?) Vor der Forderung hätte der Kunde mal das Ergebnis der Anschlussüberwachung in Schriftform erfragen sollen. Dann hätte man ggf. eine Grundlage für die Forderung.

Ebenfalls kann ich die Haltung von Vodafone nachvollziehen. Wenn man die Forderung erfüllt ohne das hierzu in rechtlicher Hinsicht eine Verpflichtung besteht, ...

Letztlich stellt sich die Frage, in wieweit die AGB die Verfügbarkeit des mobilen Zugangs garantieren.

Bitte berichten Sie über das Ergebnis.

@Nesquick

Der entstandene Schaden ist die Rechnung des IT Dienstleisters plus der Ausfall der Anlage.
Die Aussage des Vodafone Services, dass keine Störung (mehr) vorliegt impliziert, den Fehler in der eigenen Anlage suchen zu lassen. Erst dadurch entstand der Auftrag an den IT-D. Hätte man gesagt, es gibt aktuell Störungen, gäbe es die Kosten des IT-D. nicht.

Gruß

Hafe
Wachert-IT
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Das sehe ich genauso.

Frage: Haben Sie sich eine Störung bei einem Telefon-, bzw. Internetanbieter schon einmal schriftlich versucht geben zu lassen 😉 Bestimmt nicht beim ersten Anruf...
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Sicher ist auch dies nicht so einfach.

Was ist Ihre Erwartungshaltung an ein Kunden helfen Kunden Forum?

Sofern es keine Einigung zwischen dem Kunden und Vodafone gibt bleibt nur der Verzicht auf die Forderung oder der Rechtsweg (unabhängig davon, dass man dies ggf. in die Entscheidung, den Vertrag zu verlängern, berücksichtigt).

Gruß

Hafe
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Was mich noch wundert!

Sie haben ausschließlich eine Forderung an Herrn P. Dieser müsste, ggf. mit Ihrer Unterstützung, seinen Vertragspartner um Erstattung der Kosten ersuchen.

Hört sich vielleicht kleinlich an, ist rechtlich jedoch entscheidend. Sie haben kein Vertragsverhältnis bezüglich dieses Anschlusses mit Vodafone. Von daher können Sie keine Forderungen stellen.

Gruß

Hafe
Wachert-IT
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Das wirklich peinliche daran ist, dass ich Herrn P. Vodafone LTE als zuverlässige Alternative empfohlen habe, da der LTE Mast quasi in Sichtweite (2 km) steht.
Bei so einem Fall komm ich mir vor wie der Doppeldepp...

Da die Störung und somit das Fehlerbild bei einigen anderen Kunden von Vodafone (laut Aussage Vodafone) kurz vor diesem Zeitpunkt ebenfalls grossflächig bekannt war, sollte dies vor Gericht zu beweisen keine Probleme bereiten.

Herr P. hat die Rechnung bei Vodafone mit der Bitte um Übernahme eingereicht. Das Ergebnis ist das selbe.

Vodafone reagierte mit Ablehnung und einem lapidaren Schreiben (siehe Anhang).

 

Edit: Anhang aufgrund Forenregel 1.9. entfernt