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Antwort
Lösung
am 31.08.2018 17:45 - zuletzt bearbeitet am 31.08.2018 17:47 von Der Ritter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe hier im Namen meiner Eltern und muss mich zusammen reißen damit ich nicht die Contenance verliere.
Meine Eltern haben sich letzte Woche aufgrund eines Problemes mit ihrem Telefonanschluss an den Kundenservice gewandt. Das Problem konnte soweit auch fürs Erste behoben werden aber dafür haben sie nun eine Giga TV Box und den Vertrag dazu zugeschickt bekommen.
Für diesen Vertrag wurde nie ein Auftrag erteilt und ich bin entsetzt über das Verhalten des Mitarbeiters der ohne Einwilligung oder Zustimmung einfach einen neuen Vertrag bucht und zuschickt.
Meine Eltern haben jetzt das Gerenne und den Stress das ganze zu widerrufen und zu retournieren.
Wie gedenken Sie die Situation zu lösen?
Mit freundlichem Gruß
Edit: Ich gedenke im ersten Schritt mal zu verhindern, daß Sie sich strafbar machen, und habe daher den Betreff entsprechend "neutralisiert".
am 01.09.2018 13:12
In der Zeit, in der Sie hier andere Kunden sinnbefreit angreifen (weil diese es sich nicht bieten lassen, daß Sie aus der gegebenen Antwort irgendeine Unterstellung ableiten), hätten Sie die Rücksendung bestimmt schon ein halbes Dutzend mal erledigen können. Inklusive Fahrzeiten.
Haben Sie denn die Vollmacht schon ausfüllen und unterschreiben lassen, @Helvete1860?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 01.09.2018 13:17
am 01.09.2018 15:57
@Helvete1860@ schrieb:
Andere User haben wenigstens sinnvolle Antworten beigetragen.
Das freut mich, wenn Sie das so empfinden. Haben Sie denn die Vollmacht schon ausfüllen und unterschreiben lassen, @Helvete1860?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 01.09.2018 17:03
am 01.09.2018 17:33
Nur mal wieder zur Erinnerung: VF muss im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde. Und wenn der TE sich sicher ist, dass dies nicht der Fall ist, braucht weder ein Widerruf noch sonst was erfolgen. Über das unaufgefordert zugesandte Gerät könnte man eigentlich nach Belieben verfügen, aus Vorsichtsgründen aber so handeln, als hätte man es irrtümlich erhalten. Das heisst, dem Absender eine vernünftige Frist zur Abholung einräumen.
Sollten Forderungen gestellt werden, kann man diese mit der Begründung, es mangle an der Rechtmäßigkeit, zurückweisen.
Aber wie gesagt: So handeln darf man nur, wenn man sich absolut sicher ist, keinen Vertrag eingegangen zu sein.
am 01.09.2018 17:56
"Aber wie gesagt: So handeln darf man nur, wenn man sich absolut sicher ist, keinen Vertrag eingegangen zu sein. "
Und wenn man Zeit hat sich den Wahnsinn zu geben der kommen wird.
am 01.09.2018 19:34
Hallo alle zusammen,
bei aller Aufregung möchte ich doch alle bitten, ruhig und sachlich zu bleiben.
@Helvete1860 ich empfehle Euch auch als erste Amtshandlung den Widerruf für GigaTV abzuschicken, damit der Auftrag storniert werden kann.
Wie es zu dem Auftrag gekommen ist, kann von uns geprüft werden. Dazu benötigen wir aber die Vollmacht, die Der Ritter verlinkt hat.
Gruß
Stephan
am 01.09.2018 20:48
@MasterScorpion schrieb:Und wenn man Zeit hat sich den Wahnsinn zu geben der kommen wird.
Ach was, das sieht nur so aus. Alles halb so wild, wenn man sachlich und ohne Emotion herangeht.
Und noch etwas zur Erinnerung: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Sind diese nicht vorhanden, gibt es keinen Vertrag und deshalb auch nichts, was man widerrufen könnte.
am 01.09.2018 21:27
am 02.09.2018 16:23
Hallo @Gelöschter User, es gibt einseitige Rechtsgeschäfte - klar. Aber mit daraus resultierendem Vertrag
Da solltest du mal ein Beispiel nennen.
Vergleich hier. https://www.zum.de/Faecher/kurse/boeing/udb/recht/Rechtsgeschaefte-Arten.pdf oder hier https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/. Einschlägige Rechtsnorm: § 145 BGB