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Lösung
am 17.11.2018 11:35
ich erkläre Mal in Stichworten mein Anliegen.
Momentan habe ich zwei Wohnungen mit unitymedia Verträgen.
Nächstes Jahr endet mein Berufstätigkeit im zweiten Wohnort und ich gehe wieder zurück an meinen Erstwohnsitz. Das Mietverhältnis am Zweitwohnsitz endet am 31.01.2019.
Wie und wo kann ich jetzt den Vertrag für den Zweitwohnsitz kündigen?
Wann und wohin muss ich dann den Router zurück schicken.
Ich freue mich auf eure Hilfe um die Kündigung ohne großartigen Komplikationen durchzuführen.
Volker A.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 27.11.2018 22:27
ich habe heute die schriftliche Kündigungsbestätigung von unitymedia bekommen. Ich habe zum 31.01.2019 gekündigt, weil ich die Zweitwohnung aufgebe und wieder zurück an meinen Erstwohnsitz ziehe. Da habe ich schon seit längerer Zeit einen besseren, teureren Vertrag wie hier.Ich hatte unitymedia auch meine bestehende Vertragsnummer mitgeteilt.
Jetzt wollen die mich bis zum 12.05.2019 bluten lassen, für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann.
Hat da jemand von euch Ahnung, ob die das rechtlich so machen dürfen, oder gibt es eine Chance dagegen zu klagen, oder auf eine andere weise früher da raus zu kommen?
Ich hatte mal was von einem Sonderkündigungsrecht gehört. Leider nicht in meinem Schreiben erwähnt.
Kann mir da die Bundesnetzagentur weiterhelfen?
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.
Gruß
Volker
am 27.11.2018 22:47
am 27.11.2018 23:16
am 27.11.2018 23:37
am 27.11.2018 23:43
am 27.11.2018 23:49
am 27.11.2018 23:52
am 27.11.2018 23:59
Ich mache jede Wette, dass es sich um das reguläre Kündigungsdatum handelt.Soweit mir bekannt ist, ist es das normale Vorgehen von Unitymedia.Zunächst bekommst du einen regulären Kündigungsbescheid, der nach der erfolgten Abmeldung angeglichen wird.Wie sollte UM das anderst handhaben?Näheres kann dir nur der Chat sagen.
am 28.11.2018 00:10
Wie ihr schon vermutet hattet ist das das Kündigungsdatum auf der Rechnung.
am 28.11.2018 00:20