bei Kündigung nach §46 TKG: Abschaltung am Umzugstag?
besenbinder2
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Hallo, liebes Forum. Zu meine Frage zu Internet über Kabel habe ich nach durchsuchen des Forums keine Antwort gefunden, auch nicht in den AGB. Angenommen, man erklärt eine Kündigung nach §46 TKG, da statt Kabel-Internet am Zielort nur noch DSL Regio bis 16 kbit, tatsächlich wohl 4 kbit, verfügbar ist. Den Umzugstag weist man per Meldebescheinigung nach, die Frist beginnt zu laufen. Was mich interessiert: Ich habe zu dem alten Domzil noch vier Monate zutritt, um dort zu renovieren. Ich wohne/übernachte aber nicht mehr dort. Stellt Vodafone die Leistung am Umzugstag ein oder kann man noch die 3 Monate Kabelinternet am alten Ort nutzen? Laut dem TKG ist das  3/Monate Weiterzahlen ja als Entschädigung gedacht, da könnte ich mir auch vorstellen dass kein Login mehr möglich ist und am Umzugstag "abgedreht" wird.

1 Akzeptierte Lösung

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Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
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Hallo @besenbinder2 , der Vertrag muss von VF weiterhin erbracht werden. Wird er in der Regel auch, schadet aber nicht, wenn du im Vorfeld VF davon unterrichtest.

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2 Antworten 2
Díaz_de_Vivar
Giga-Genie
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Hallo @besenbinder2 , der Vertrag muss von VF weiterhin erbracht werden. Wird er in der Regel auch, schadet aber nicht, wenn du im Vorfeld VF davon unterrichtest.

Nancy
Moderator:in
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Hallo besenbinder2,

 

Du kannst den Anschluss noch bis zum Kündigungstermin nutzen.

 

Viele Grüße

Nancy

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