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am 28.10.2019 18:59
ich lebe seit September aufgrund einer neuen Arbeitsstelle im Ausland und habe Unitymedia aufgefordert mich außerordentlich zu kündigen, (Arbeitsvertrag und Abmeldebescheinigung aus Deutschland habe ich mit eingereicht), der dubiose Kundenservice verweigert mir aber die Kündigung und schickt mir als Begründung irgendwelche standardisierte Phrasen, die nicht wirklich auf meine Emails eingehen. Ich möchte die Sache echt ungern über einen Anwalt laufen lassen, zumal es sich nach §46 Abs. 8 TKG um eine begründete vorzeitige Kündigung handelt. Ich versuche es deshalb noch einmal hier: An wen kann ich mich mit diesem Anliegen wenden? Die Email des Kundenservice kann man vergessen, wie gesagt, die schicken mir diesbezüglich nur standardisierte Antworten und jetzt antworten sie gar nicht mehr. Wenn ich hier keine Hilfe erhalte werde ich mich notgedrungen an einen Anwalt wenden.
viele Grüße
Yannik
am 29.10.2019 20:10
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 29.10.2019 20:22
Bakayoko,nicht vergessen, Deiner Bank mitzuteilen das die Lastschriften ab dem xx.xx.xxxx für die Buchungen von UM storniert wird. UM hat die Angewohnheit weiter zu buchen.Wenn nötig die Bank wechseln!Deine Situation stand schon mehrmals in der Community.
am 29.10.2019 21:24
ehrjoe:Bakayoko,nicht vergessen, Deiner Bank mitzuteilen das die Lastschriften ab dem xx.xx.xxxx für die Buchungen von UM storniert wird. UM hat die Angewohnheit weiter zu buchen.Wenn nötig die Bank wechseln!Deine Situation stand schon mehrmals in der Community.
Bitte nicht derartige halsbrecherische Tipps hier verbreiten.
Wer berechtigte(!) Abbuchungen zurückgehen lässt befindet sich schneller beim Inkasso als einem lieb ist.
Erstmal sollte der TO die Abmeldebescheinigung erneut übersenden und dann sich auch im klaren sein, dass § 46 Abs. 8 Satz 3 TKG hier eine Frist von drei Monaten zum Monatsende ab dem Abmeldedatum vorsieht.
Ergo würde bei einem Umzug im September letztmalig berechtigterweise am 31.12.19 abgebucht werden (rückwirkend für Dez '19).
ich habe nicht geschrieben berechtigte Abbuchungen zurückzunehmen.
ich habe kein Datum genannt, und ich gehe davon aus das Bakayoko die Kündigungsfrist von drei Monaten kennt. Lese dir doch nochmals den 2. Kommentar von Bayayoko durch.
Ich finde diesen Kommentar bedenklich für Bayakoko.
Du bist nicht neu hier und kennst die Situationen mit den Kündigungen und Geschichten in der Community bei UM. Mit weiter Buchen meinte ich ab 2020.
Ich mache alles über das Lastschriftverfahren, und wenn ich eine Kündigung ausspreche wird auch gleichzeitig das Lastschriftverfahren gekündigt. Auch wird meine Bank informiert diese Lastschrift ab d. xx.xx.xxxx nicht mehr auszuführen.
Ich habe keine Lust irgendeiner unberechtigten Buchung nachzulaufen und auf eine Rückbuchung oder Gutschrift zu warten.
Wie Du sicher gelesen hast, liefen alle anderen Kündigungen reibungslos.
Ich habe auch kein Problem unberechtigte Buchungen zurückzunehmen.
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 30.10.2019 14:20
Kann man denn einfach so das Lastschriftverfahren bei der Bank kündigen obwohl man keine Kündigungsbestätigung von Unitymedia bekommen hat?
Ich werde denen jetzt nochmal Kündigung + Unterlagen per Fax zukommen lassen und mein Lastschriftverfahren Ende Dezember dann kündigen. Rein rechtlich müssen die mich dann zu diesem Datum kündigen und wenn die dann trz. weiter abbuchen werde ich das ganze über meinen Anwalt laufen lassen.
Echt frech was die sich erlauben.
Lg
Yannik
am 30.10.2019 16:50
Hallo Yannik,
Ein Lastschriftverfahren kann nicht bei der Bank gekündigt werden.
Man kann einer Bank anweisen, ab dem Datum xx.xx.xxxx das die Lastschriften der Firma xy
storniert wird, und nicht mehr ausgeführt werden.
Einer Firma oder einem Unternehmen erlaubt man, eine Rechnung per Lastschrift zu buchen.
Du stimmst mit Deiner Unterschrift auf dem Vertrag und mit Angabe Deiner Bankverbindung
dem Lastschriftverfahren zu.
Die Bank braucht bei dieser Abbuchung keine besondere Nachricht von Dir.
Eine Rechnung kann auch per Überweisung oder Dauerauftrag ( z.b. Miete, Abos ) die jeden Monat kommen ausführen.
Ich
würde keine weitere Kündigung aussprechen, aber nochmals eine Mail mit
Anhang und ein Fax mit allen Daten die benötigt werden.
Weise auch darauf hin, dass die Kündigung bereits im September ausgesprochen wurde.
Ich hoffe, Du hast alles dokumentiert und archiviert.
Denke darüber nach, Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufzunehmen.
lg Jörg
Userban wg. wiederholter Missachtung der Forenregeln. Gruß, das Mod-Team
am 31.10.2019 09:46
Ich sage nur: "Bundesnetzagentur"Das ist die Aufsichtsbehörde.Hallo Plumper,Du hattest in der Community vor 2 Monaten eine Frage gestellt.Abgebuchter Betrag trotz Kündigung
Die Auszahlung wirst du spätestens Ende des Monats haben( Kommentar von der Dagmar UM Service )Ist die Angelegenheit zu Deiner Zufriedenheit erledigt worden?
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