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am 13.06.2020 11:49
Hallo,
bei uns verzögert sich der Umzug um ein paar Wochen. Am neuen Standort habe ich schon einen Kabelvertrag mit 1000Mbit abgeschlossen.
Vom bisherigen Anbieter wurde mir wegen des Umzugs eine Sonderkündigung gewährt, aber nicht wie gewünscht für Ende Juli sondern die haben den Anschluss direkt abgeschaltet.
Wäre es möglich, dass ich von Vodafone für ca. 4-6 Wochen einen Giga Cube zur Verfügung gestellt bekomme?
VG Timo
am 13.06.2020 16:36
Hallo TL888,
so leid es mir tut, aber wir können Dir keinen GigaCube zur Verfügung stellen. Dein alter Anbieter hat Dir gegenüber eine Weiterversorgungspflicht, die solltest Du einfordern.
Viele Grüße
Grit
am 13.06.2020 16:43
Eine Weiterversorgungspflicht gibt es nur wenn der neue Anbieter die Kündigung eingeleitet hat und die Rufnummermitnahme beantragt hat.
am 13.06.2020 17:40
Wobei der alte Anbieter auch nicht einfach per sofort, sondern frühestens zum Umzugstermin beenden darf. Denn bis zum Umzugstermin ist der Vertrag von beiden Seiten prinzipiell wie geschlossen einzuhalten - wobei es hier natürlich darauf ankommt, zu wann ursprünglich der Vertrag gekündigt wurde und wann die Info zur Verlängerung rausging -sowie- ob die Auflösung nicht eine reguläre Kündigung zum Laufzeitende ist (was durchaus möglich ist, wenn Umzugstermin und Laufzeitende zufällig zusammenfallen).
Aber Vodafone als neuer Anieter ist hierbei raus - da gibt's ja keinen Vertrag für die alte Adresse, der erfüllt werden müsste. Und die Weiterversorgungspflicht des alten Anbieters scheidet hier ebenfalls als Kriterium aus, da diese Pflicht ausschließlich bei Kündigung durch den Neuanbieter im Rahmen einer Portierung besteht. Im Rahmen eines Umzugs oder einer selbst initiierten Kündigung fällt diese Pflicht flach.
Dir steht höchstens offen, dass du dir einen GigaCube im Flex-Tarif für die Übergangszeit holst - denn der Flex-Tarif wird nur für die Monate berechnet, in denen er auch genutzt wird. Wichtig ist dabei, dass es dabei um Rechnungsmonate und nicht um Kalendermonate geht - wenn dein Abrechnungsmonat z.B. am, 20. beginnt, dann gilt die Zeit vom 20. bis zum 19. des Folgemonats, in der keine Nutzung erfolgen darf, damit keine Kosten abgerechnet werden.