1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Umzug ins Ausland! Außerordentliche Kündigung
Nicht anwendbar
Hallo,


ich habe Unitymedia aufgrund meins Auszugs ins Ausland( Abmeldung von Deutschland)  fristlos gekündigt, und es wurde mir auch von UnityMedia Hotline mitgeteilt, dass die außerördentliche Kündigung gilt. 


Diese Woche  habe ich mein Online Banking angeschaut,  es hat noch eine Lastschrift stattgefunden.  


Ich habe damit gerechnet dass es keine monatliche Beitragsabbuchung  geführt wird.


Die Kündigung ist am 30.04.2018 reingegangen.


Habt Ihr etwa eine Erklärung dafür??


Danke euch 

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Nicht anwendbar
Torsten:
Du hast auch bei Umzug ins Ausland eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung am 30.04.2018 bei UM angekommen ist, dann musst du noch bis zum 31.07.2018 zahlen. Ist die Kündigung erst ab dem 01.05.2018 angekommen, läuft der Vertrag sogar erst zum 31.08.2018 aus.


Die Antwort von Torsten ist komplett richtig, nur möchte ich noch hinzufügen, das du auch noch einen Nachweis bringen musst, also deine Abmeldebestätigung. Solltest du uns diesen noch nicht zugesendet haben, dann ist deine Kündigung erstmal zum Ende der Vertragslaufzeit eingestellt, das wird dann angepasst sobald der Nachweis eingetroffen ist.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

5 Antworten 5
Gelöschter User
Nicht anwendbar
§46 TKG
Torsten
SuperUser
SuperUser
Du hast auch bei Umzug ins Ausland eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung am 30.04.2018 bei UM angekommen ist, dann musst du noch bis zum 31.07.2018 zahlen. Ist die Kündigung erst ab dem 01.05.2018 angekommen, läuft der Vertrag sogar erst zum 31.08.2018 aus.
Nicht anwendbar
Die Antwort von Torsten ist komplett richtig, nur möchte ich noch hinzufügen, das du auch noch einen Nachweis bringen musst, also deine Abmeldebestätigung. Solltest du uns diesen noch nicht zugesendet haben, dann ist deine Kündigung erstmal zum Ende der Vertragslaufzeit eingestellt, das wird dann angepasst sobald der Nachweis eingetroffen ist. 
Nicht anwendbar
Torsten:
Du hast auch bei Umzug ins Ausland eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung am 30.04.2018 bei UM angekommen ist, dann musst du noch bis zum 31.07.2018 zahlen. Ist die Kündigung erst ab dem 01.05.2018 angekommen, läuft der Vertrag sogar erst zum 31.08.2018 aus.


Die Antwort von Torsten ist komplett richtig, nur möchte ich noch hinzufügen, das du auch noch einen Nachweis bringen musst, also deine Abmeldebestätigung. Solltest du uns diesen noch nicht zugesendet haben, dann ist deine Kündigung erstmal zum Ende der Vertragslaufzeit eingestellt, das wird dann angepasst sobald der Nachweis eingetroffen ist.
Nicht anwendbar
Selbst beim Tod eines Anschlussinhabers besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Allerdings sind die meisten aber so kulant, und lassen die Nachkommen schneller raus.