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Lösung
am 04.06.2018 18:41
ich habe Unitymedia aufgrund meins Auszugs ins Ausland( Abmeldung von Deutschland) fristlos gekündigt, und es wurde mir auch von UnityMedia Hotline mitgeteilt, dass die außerördentliche Kündigung gilt.
Diese Woche habe ich mein Online Banking angeschaut, es hat noch eine Lastschrift stattgefunden.
Ich habe damit gerechnet dass es keine monatliche Beitragsabbuchung geführt wird.
Die Kündigung ist am 30.04.2018 reingegangen.
Habt Ihr etwa eine Erklärung dafür??
Danke euch
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 05.06.2018 12:36
Du hast auch bei Umzug ins Ausland eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung am 30.04.2018 bei UM angekommen ist, dann musst du noch bis zum 31.07.2018 zahlen. Ist die Kündigung erst ab dem 01.05.2018 angekommen, läuft der Vertrag sogar erst zum 31.08.2018 aus.
am 04.06.2018 18:59
am 04.06.2018 19:08
am 05.06.2018 12:35
am 05.06.2018 12:36
Du hast auch bei Umzug ins Ausland eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Wenn die Kündigung am 30.04.2018 bei UM angekommen ist, dann musst du noch bis zum 31.07.2018 zahlen. Ist die Kündigung erst ab dem 01.05.2018 angekommen, läuft der Vertrag sogar erst zum 31.08.2018 aus.
am 05.06.2018 17:05