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Antwort
Lösung
am 15.08.2019 11:01
Moin. Ziehe im Okotber zu meiner Freundin. Diese ist auch Vodafone-Kunde. Mir wurde gesagt, daß dann mein DSL-Vertrag dann ausserordentlich (zum 01.10.2019) gekündigt werden kann. Nun hat man mir heute bei vodafone dann das Gegenteil am Telefon gesagt. Was stimmt denn nun????
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am 15.08.2019 11:10
@Kai367 Das Gegenteil stimmt (fast). Es wird darauf hinausgehen, dass man dir aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten einräumt. Das heißt zum 1.1.20 wenn du am 1.oktober umzieht.. Du brauchst einen Nachweis für den Umzug und die Vertragsdaten deiner Freundin.
am 15.08.2019 11:10
@Kai367 Das Gegenteil stimmt (fast). Es wird darauf hinausgehen, dass man dir aus Kulanz ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten einräumt. Das heißt zum 1.1.20 wenn du am 1.oktober umzieht.. Du brauchst einen Nachweis für den Umzug und die Vertragsdaten deiner Freundin.
am 15.08.2019 11:35
Danke schon mal für deine prompte Antwort.
Nur, wollte ich doch zum 30.09. aus meinem DSL-Vetrag und nicht noch bis zum 31.12.2019 diesen zahlen wollen, da meine Freundin doch auch einen DSL-Anschluß bei der Vodafone hat. Geht dieses nicht? Auch nicht aus Kulanz? Oder ist unter Kulanz zu verstehen, daß mein Vertrag noch bis zum 31.12.2019 laufen MUSS?
15.08.2019 12:13 - bearbeitet 15.08.2019 12:16
@Kai367 Gewissermaßen ja. Denn wenn an der neuen Anschrift dein Vertrag fortgesetzt hätte werden können, gibt's keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung. Und wenn eine Versorgung nicht möglich wäre, was bei DSL ja sein kann, gibt es gesetzlich die Sonderkündigung mit drei Monaten. Also für dich immer bis 31.12.19
P.S. Natürlich dürfte VF auch zum 1.10., aber dafür gibt es keinen Grund. Schließlich gibt es noch den Grundsatz "Verträge sind einzuhalten "