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Umstellung auf anderen Vertrag nach 12 Monaten statt 24
Nicht anwendbar
Als ich meinen gewünschten Tarif Comfort 60 buchen wollte (telefonisch im örtlichen Kundenshop) riet mir der Mitarbeiter, das Angebot 2Play Jump150 wahrzunehmen. Nachdem ich erst zögerte, da sich ja die Kosten nach 1 Jahr deutlich erhöhen, sagte er mir, dass eine Umstellung auf Comfort 60 nach 12 Monaten möglich sei - trotz 24 Monaten Mindestlaufzeit. Bei der Hotline sagte man mir zuerst, ich sei sprichwörtlich verarscht worden, das gehe nicht und stellte mich zur Widerspruchsabteilung durch. Dort hingegen hieß es wieder, es sei möglich, allerdings nur im Shop vor Ort. Ich war auch nochmal dort und der Mitarbeiter hat es mir schriftlich gegeben auf meiner Bestellung.
Mittlerweile läuft der Vertrag (noch keine 14 Tage, aber fast, deswegen wird es mit Widerspruchsfrist bald knapp) und ich würde gerne wissen: Geht das wirklich mit der Umstellung/Reduzierung? Oder hat man mir was aufgeschwatzt?
13 Antworten 13
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Dann war es aber nicht telefonisch, sondern du warst persönlich im Shop.
Ergo - Nix mit Fernabfragegesetz.

Wahrscheinlich steht, wie so oft, irgendwo im Kleingedruckten, dass "handschriftliche Änderungen der Genehmigung bedürfen" oder so ähnlich ....

Damit bin ich als Nichtjurist raus aus der Geschichte.
Torsten
SuperUser
SuperUser
A_B_Lö:
Herzlichen Dank alle zusammen! Den Auftrag mit Unterschriften und der handschriftlichen Notiz habe ich natürlich aufgehoben und auch meiner Anfrage bei Unitymedia angefügt.


Dann hast du definitiv KEIN Widerrufsrecht, lediglich der Shop KÖNNTE den Auftrag stornieren. Das wird er aber höchstwahrscheinlich nicht tun, denn dann bekäme er keine Provision.


Andersherum betrachtet hast du nun einen Vertrag, der dich 12 Monate 19,99 € und 12 Monate 34,99 € kostet, also im Monatsdurchschnitt 27,49 €. Damit ist er genau 2,50 € teurer pro Monat und du hast mehr als die doppelte Leistung als beim Internet Comfort 60 - 150 Mbit/s Downstream und 10 Mbit/s Upstream gegenüber 60 Mbit/s Downstream und 3 Mbit/s Upstream.


Den Telefonanschluss musst du ja nicht nutzen, dann können dort auch keine Kosten entstehen, z.B. für Anrufe in Mobilfunknetze oder ins Ausland. Ich würde alle kostenverursachenden Rufnummerngassen direkt vom Kundenservice sperren lassen, dann bist du garantiert auf der sicheren Seite.

Nicht anwendbar
Beides - ich hab telefonisch den Vertrag gemacht und meine Angaben etc. War dann aber im Anschluss nochmals persönlich im Shop, hab mir die Bestätigung zum Wechsel geben lassen. Aber vermutlich zählt das Telefonat, das war ja der Erstkontakt.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nein, da zählt die Unterschrift im Shop, darum musstest du ja hin und unterschreiben. Vorher ist kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, denn ansonsten hättest du bereits vorher eine Auftragsbestätigung erhalten.