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Umstellung auf anderen Vertrag nach 12 Monaten statt 24
Nicht anwendbar
Als ich meinen gewünschten Tarif Comfort 60 buchen wollte (telefonisch im örtlichen Kundenshop) riet mir der Mitarbeiter, das Angebot 2Play Jump150 wahrzunehmen. Nachdem ich erst zögerte, da sich ja die Kosten nach 1 Jahr deutlich erhöhen, sagte er mir, dass eine Umstellung auf Comfort 60 nach 12 Monaten möglich sei - trotz 24 Monaten Mindestlaufzeit. Bei der Hotline sagte man mir zuerst, ich sei sprichwörtlich verarscht worden, das gehe nicht und stellte mich zur Widerspruchsabteilung durch. Dort hingegen hieß es wieder, es sei möglich, allerdings nur im Shop vor Ort. Ich war auch nochmal dort und der Mitarbeiter hat es mir schriftlich gegeben auf meiner Bestellung.
Mittlerweile läuft der Vertrag (noch keine 14 Tage, aber fast, deswegen wird es mit Widerspruchsfrist bald knapp) und ich würde gerne wissen: Geht das wirklich mit der Umstellung/Reduzierung? Oder hat man mir was aufgeschwatzt?
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ein Widerrufsrecht gibt es bei im Shop abgeschlossenen Verträgen sowieso nicht, das gilt ausschließlich für Buchungen direkt beim Anbieter nach dem Fernabsatzgesetz (telefonisch oder online).

Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, außer der neue Tarif ist gleichwertig oder teurer als der aktuelle.

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13 Antworten 13
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ein Widerrufsrecht gibt es bei im Shop abgeschlossenen Verträgen sowieso nicht, das gilt ausschließlich für Buchungen direkt beim Anbieter nach dem Fernabsatzgesetz (telefonisch oder online).

Ein Downgrade ist erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich, außer der neue Tarif ist gleichwertig oder teurer als der aktuelle.
Nicht anwendbar
Na super, da weiß ich jetzt, was bzw. wen ich NICHT weiterempfehle... Ich bin jetzt gespannt, was Unitymedia antwortet, da hatte ich die Frage und die Bestätigung des Verkäufers auch hingeschickt.
Man könnte ja sagen, ich sei selbst Schuld, dass ich mir das aufschwatzen lasse, aber das gibt niemandem das Recht zu betrügen und zu lügen, falsche Informationen zu liefern, nur um Verträge abzuschließen. Hoffentlich kriegt auch der Verkäufer in Lörrach seine Quittung dafür.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Der Vertrag wurde telefonisch über den Shop gemacht.
Also müsste der Widerruf gemäß Fernabgabegesetz möglich sein.
Rein formal solltest du doch auch eine AB mit Widerrufsbelehrung bekommen haben aus dem u.A. hervorgeht, was du zukünftig zu bezahlen hast.

Nach meinem Kenntnisstand geht ein finanzieller Downgrade nur, wenn man gekündigt hat und sich danach von der Kundenrückgewinnung (direkt UM) wieder überreden ließ. Ob die allerdings so frühzeitig tätig werden (können), entzieht sich meiner Kenntnis.
Nicht anwendbar
überall stand eben, dass es ab dem 13. Monat teurer wird, ich habe den Verkäufer darauf angesprochen und dann hat er mir versichert, dass man umstellen/downgraden kann.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Das bedeutet aber einen neuen Vertrag, also AB usw.
In der AB steht doch drinn, ab wann du was zu zahlen hast.
Hast du nun eine AB bekommen oder nicht?
Torsten
SuperUser
SuperUser
Wenn ein Downgrade geht, dann ausschließlich über den Shop - also halte bitte den Auftrag mit der handschriftlichen Klausel bereit, um das ggfs. auch ggü. dem Shop nach 12 Monaten durchsetzen zu können.

Für UM hast du den Vertrag im Shop abgeschlossen und da gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das ist leider so Fakt und vom Gesetzgeber so gewollt, denn du bist aktiv auf den Provider zugegangen.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Wo soll das im Fernabgabegesetz stehen?
Sobald ein Vertrag über das Telefon zustandekommt, gelten die Regeln.
Dabei ist es unerheblich, wer anruft.
Sonst würde ja auch das Fernabgabesetz auch für UM nicht gelten, wenn ich dort was telefonisch oder gar via Internet bestelle.

Dass das vom Shop nicht so an UM übermittelt wurde, steht auf einem anderen Blatt.
Aber wo ist dann das Blatt Papier, auf dem der Vertragnehmen unterschrieben hat?
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ja, da hast du Recht, Plumper. Aber dann ist der Widerruf nicht an UM zu senden, sondern an den Shop. Für UM gibt es KEIN Widerrufsrecht, denn für die ist der Vertrag im Shop abgeschlossen worden.
Nicht anwendbar
Herzlichen Dank alle zusammen! Den Auftrag mit Unterschriften und der handschriftlichen Notiz habe ich natürlich aufgehoben und auch meiner Anfrage bei Unitymedia angefügt.