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Antwort
Lösung
am 05.11.2020 10:50
Moin,
Ich war bis 2018 Kunde bei euch, habe meine Geräte - Außer die Fritzbox - zurückgeschickt (Wo ich wohlbmerkt weiterhin keine Gutschrift seit zwei Jahren erhalte .. das ist aber ein andere Thema), und wollte diese besagte Fritzbox nun am Anschluß meiner Schwiegereltern nutzen.
Die Fehlermeldung besagt, die Fritzbox ist einem anderen Kunden zugewiesen. Wollte dann mal prüfen, was in meinem alten Kundencenter so zu finden ist, kann ich mich nicht mehr anmelden da Kundennummer nicht mehr existent ist.
Der nette Sub-Sub-Vodafone Shop hier Vorort kann mir nicht helfen daher nun mal die Frage hier in die Community oder an einen validen Moderator, den ich mal diesbeüzglich nerven / kontaktieren darf.
Wie kann ich meine durch nicht zurückschicken und dadurch bezahlte (Preis für Nichtrücksendung) und damit in mein Eigentum übergegangenen Fritzbox freischalten lassen.
VG
am 05.11.2020 10:56
Hallo @weesly ,
wie kommst du auf die Idee die Fritzbox wäre durch die Strafzahlung in deinen Besitz übergegange, diese ist immer noch Eigentum von Vodafone und wird somit auch nicht aktiviert werden auch nicht bei einem anderen Provider.
Gruss
Methusalem1
05.11.2020 11:05 - bearbeitet 05.11.2020 11:10
Eine Provider Fritz!Box Cable kann grundsätzlich nur beim zugewiesenen Vertragsinhaber genutzt werden. Nach Vertragsende ist sie unaufgefordert zurückzusenden. Die Nutzung bei deinen Schwiegereltern ist nicht moeglich.
Durch die Vertragsstrafe bist du nicht Eigentuemer der Box geworden. Dies ist, wie @Gelöschter User bereits geschrieben hat, weiterhin Vodafone.
am 05.11.2020 11:17
@Gelöschter User @CE38 Was die Eigentumsverhältnisse angeht, bin ich anderer Meinung, aber das soll hier nicht weiter erörtert werden. Doch ich denke, selbst wenn @weesly Eigentum erworben hat, ist VF keinesfalls verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Box bei einem anderem Vertragsinhaber auch verwendet werden kann.
am 05.11.2020 11:44
Bei einem Verkauf muss durch Vodafone die MWST ausgewiesen werden, was aber dabei nicht der Fall ist.
Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass Vodafone so offensichtlich Schwarzhandel betreibt.
am 05.11.2020 11:44
Moin,
naja durch eine Strafzahlung ist es ja nicht oder Vertragsstrafe, sie wird in der Rechnung als "Preis für Nichtrücksendung" ausgewiesen. Daher ist der Preis ja einem Kaufpreis anzumuten, auch bei dem was hier Vodafone ausruft. Ansonsten müsste es ja so sein, dass wenn ich die Box - auch trotz langer Zeit - zurücksende, ich meinen "Pfand" in höhe des Betrages zurückerstattet bekäme.
Gemäß dem Routergesetzt der Bundesnetzagentur, darf ich aber ein Gerät meiner Wahl nutzen. Daher würde Vodafone hier Rechtswidrig handeln - in meinen Augen (Bin kein Anwalt). Natürlich verstehe ich auch, wenn jemand eine Fritzbox VF an einem anderen Anschluß nutzen möchte, wenn dieser Jemand z.B. keine Einmalzahlung / "Preis für Nichtrücksendung" gezahlt hat. Dann gehört Sie ja noch Vodafone, sie ist ja nur "vermietet".
Da ich leider nirgendwo dazu Informationen her bekomme und ich an der Hotline nun auch schon zwei unterschiedliche Aussagen erhalten habe, bitte ich da um Klarheit von offizieller Stelle.
am 05.11.2020 11:46
@Gelöschter User in der Rechnug gibt es die Zeilen Nettopreis, MwSt. und Bruttopreis. Und in der Summe / Saldenliste auch noch die Unterteilung in Netto & Brutto. Es ist daher eine vollwertige Rechnunge inklusive ausgewiesener MwSt.
05.11.2020 11:54 - bearbeitet 05.11.2020 11:55
Auch bezüglich dieser Zahlung?
In der Preisliste sind diese Zahlungen ohne MWST ausgewiesen.
Übrigens wirst du auf diese Fritzbox niemals einen FW-Update bekommen.
Du willst sie als Eigengerät eintragen, also wäre Vodafone völlig außen vor.
Da sie nicht die korrekte Produktnummer hat, wirst du auch von AVM nichts bekommen.
Der Rechtsweg steht dir selbstverständlich offen.
am 05.11.2020 12:13
Die Mietgeräte sind zumindestens im ehmals UM Land mit 0 % Mwst ausgwiesen.
Wenn es um eine F!B im ehmals UM Land geht, kann die F!B zurück gesandt werden & der Betrag wird mit 120,00 € erstattet.
am 05.11.2020 12:16
Ich weiß ja nicht, wie dehnbar der Begriff "verspätete Rücksendung" bei VF gehandhabt wird und zwei Jahre sind schon arg verspätet, aber einen Versuch wäre es immerhin wert. Bei Kabel funktioniert das ja (noch), dass bei verspäteter Rückgabe das Geld wieder erstattet wird.