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am 31.05.2019 19:17
Hallo,
ich bin hier auf die Community gestoßen und muss nun auch meinen aktuellen Ärger mit Vodafone schildern.
Nach 5 Jahren haben wir auf Grund unserer WG-Auflösung unseren Kabel-Anschluss zum 28.02.2019 gekündigt.
Im Oktober 2018 hat unser Router den Geist aufgegeben und wir haben einen neuen beantragt.
Nach Wochen des Wartens, ständigen Telefonierens und Reklamierens kam der Router schließlich im Dezember 2018 bei uns an. Bei meinem letzten Telefonat wurde mir gesagt, dass fälschlicherweise Kosten auf der kommenden Rechnung stehen werden und wir auf Grund eines Schadensersatzes die Rechnungs-Lastschrift rückgängig machen dürfen. Alles schien wunderbar und mein ehemaliger Mitbeweohner und ich haben daraufhin neue Verträge bei Vodafone abgeschlossen.
Nun 3 Monate nach Vertragsende bekommt mein Mitbewohner ein Schreiben von Vodafone-Inkasse
Angeblich wären noch 44,00€ offen gewesen, die nicht bezahlt wurden.
Wir haben weder eine Mahnung, noch wurde versucht Geld vom Bankkonto abzubuchen.
Mit Anrufen an Vodafone kommt man nicht weiter und verweisen auf das Inkassobüro.
Das Inkassobüro kann uns nicht mal sagen weswegen die Kosten noch offen sind (auf dem Inkassobescheid steht auch nichts genaues) und verlangt einen Beweis, dass keine offenen Posten mehr bestehen.
Ich weiß einfach nicht weiter 😕
Kann mir jemand sagen wie ich nun vorgehen kann?
Ich danke Ihnen!
Gruß
Florian Wehner
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am 01.06.2019 14:22
Danke für Deine private Nachricht.
Es handelt sich tatsächlich um die letzte Rechnung vom 06.03.2019. Die letzte Lastschrift konnte leider nicht eingelöst werden. Am 09.03. haben wir die erste Zahlungserinnerung verschickt und am 18.04. die Zweite. Alles ging an die hinterlegte und von Dir in der PN genannte Adresse.
Die Inkassoforderung ist aus unserer Sicht berechtigt. Die Rechnung findest Du auch im Kundenportal
Beste Grüße
Tina
am 01.06.2019 19:59
@FloH- schrieb:
Das Konto ist permanent gedeckt[...]
Anscheinend war es ja zu dem Zeitpunkt offenbar nicht gedeckt.
Bitte immer daran denken, dass ihr jetzt ggfs. unter komplett anderen Kundennummern geführt werdet und daher Änderungen bei der Kontoverbindung nicht beim alten Vertrag gelten. Und gerade wenn du selbst -wie du bereits schriebst- keine Einsicht in das Konto, was für die Abbuchungen des alten Vertrages genutzt wurdest, wie kommst du dann auf die Aussage, dass es permanent gedeckt gewesen sei? Nochmal: Dein neues Vertragskonto hat NICHTS mit dem alten Konto zu tun.
@FloH- schrieb:
[...]wir haben ein gutes Verhältis zu unseren Nachmietern und diese sagen uns bei jeder noch in die alte Wohnung zugestellter Post Bescheid.
Dumm nur, wenn der Postbote die Post -weil die Namen nicht mehr am Briefkasten stehen- gar nicht einwirft.
Dann kann dir nämlich der Nachmieter auch nicht sagen, dass Post gekommen wäre - schlichtweg weil der Postbote die direkt hat zurückgehen lassen. Daher stellt man auch bei der Post direkt einen Nachsendeantrag für die alte Adresse - damit es eben keine Probleme aufgrund des fehlenden Namens am Briefkasten gibt.
@FloH- schrieb:
Es laufen Folgeverträge auf unsere Namen.
Die wahrscheinlich unter völlig anderer Kundennummer geführt werden und somit rein gar nichts mit dem Altvertrag zu tun haben - und damit helfen die auch keinesfalls weiter. Das gilt -wie ich bereits schrieb- daher auch für eventuelle Anpassungen bei der Kontoverbindung und/oder bei der Rechnungs- oder Vertragsadresse...
01.06.2019 20:07 - bearbeitet 01.06.2019 20:08
Der Postbote darf die Post ja gar nicht mehr in den Kasten der neuen Mieter einwerfen, wenn da ein anderer Name steht. Wie @reneromann schon geschrieben hat, geht das dann normalerwiese mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" zurück.
Und wenn du keinen Nachsendeauftrag gestellt hast, was man immer machen sollte, ist klar das du nie eine Aufforderung zur Zahlung erhalten hast.
Überweise die 44 Euro und alles ist gut.
Gruß Kurt
am 02.06.2019 09:42
HAHA
Natürlich bleibt es nicht bei den 44,00€ ^^
am 02.06.2019 09:48
Danke Tina.
Das war bisher mit Abstand das Produktivste was ich bisher über den Fall in Erfahrung bringen konnte.
Ich muss zugeben, dass durch eine aktive Überprüfung der Rechnungen im Kundenportal dies vermeidbar gewesen wäre.
Allerdings weiß ich jetzt auch den genauen Zeitpunkt der Abbuchung, weiß das damals das Konto mehr als ausreichend gedeckt war und ich kann nun bei der Bank Einsicht anfordern ob das Geld tatsächlich abgebucht werden sollte.
Danke nochmal!
am 02.06.2019 10:23
Die Frage ist ja:
Sollte der Betrag denn überhaupt von deinem Konto abgehen -oder- (weil es sich ja anscheinend um den alten WG-Vertrag handelt) von einem WG-Konto bzw. Konto eines Mitbewohners? Eine Deckung auf deinem Konto hilft ja nichts, wenn das im Vertrag hinterlegte Konto nicht gedeckt oder vielleicht sogar zu dem Zeitpunkt bereits aufgelöst war...
Gleiches gilt übrigens auch, wenn der Kontoinhaber des Abbuchungskontos ggfs. das Geld hat zurückbuchen lassen, weil er nicht wusste, dass das die Abschlußrechnung ist - frei nach dem Motto: "Ich hab keine Rechnung per Post bekommen, also buche ich mal zurück.".
am 02.06.2019 10:32
Berechtigte Frage.
Ich spreche schon von unserem gemeinamen WG-Konto. Aufgelöst haben wir das erst zum 30.04.19 um genau solche Geschichten zu vermeiden.
Naja, Mail an meine Bank ist jetzt raus. Die werden mir zeitnah Bescheid sagen was bei der Abbuchung schief lief.
am 03.06.2019 08:53
In Ordnung. Ich schließe Deinen Beitrag hier nun ab.
Beste Grüße
Tina