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Lösung
11.01.2021 00:45 - bearbeitet 11.01.2021 00:55
Hallo liebes Vodafone Team, ich bin aktuell Kabel-Kunde und habe eine Frage:
Es geht um "euren Partnershop" Remoters.
Im August 2020 bin ich von Vodafone DSL auf Vodafone Kabel umgestiegen. Grund war das Cashback Angebot von Remoters in Höhe von 210€
Das Team rund um Remoters kann man jedoch seit Monaten nicht mehr erreichen.
In diversen bekannten Foren wird über Remoters diskutiert weil tausende Kunden auf ihr Cashback warten. Anwälte wurden eingeschaltet, Einschreiben versendet, alles ohne Erfolg.
Nun wollte ich fragen, ob denn ein Sonderkündigungsrecht besteht, da der Partnershop den vertraglich vereinbarten Inhalt nicht erfüllt.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 11.01.2021 02:13
Warum sollte für den Vertrag mit Vodafone ein Sonderkündigungsrecht bestehen?
Dieser "Partnershop" ist ein eigenständiges Unternehmen, welches Verträge gegen Provision vermittelt - wenn der Shop dir eine von ihm versprochenen Guthaben nicht auszahlt, musst du dich alleinig an den Shop wenden. Der vermittelte Vertrag zwischen Vodafone und dir ist von diesen Zusatzversprechen des Vermittlers nicht betroffen, da dir Vodafone nie eine solche Auszahlung versprochen hat. Ergo gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht des vermittelten Vertrages - denn Vodafone erfüllt ja die vertraglich versprochenen Gegebenheiten (Internetzugang gegen monatliche Grundgebühr).
Das du den Vertrag ggfs. nie abgeschlossen hättest, wenn du gewusst hättest, dass der Shop seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat für den vermittelten Vertrag zwischen dir und Vodafone jedoch keinen Einfluss.
Du musst hier klar trennen:
(vermittelter) Dienstleistungsvertrag zwischen Vodafone und dir
-und-
Guthabenauszahlung vom Vermittler an dich
Dies sind getrennte Verträge - Vodafone hat mit der Auszahlung nichts zu tun - du kannst also nur versuchen, diesen Shop/Website auf Zahlung zu verklagen. Aber ich sage dir jetzt schon, dass das höchstwahrscheinlich nichts wird, weil dort meist aufgrund fehlender "Masse" nichts zu holen ist. Da hilft dir dann ein Urteil gegen den Shop auch nichts, wenn dort schlichtweg nichts zu holen ist - und sei dir gewiss, dass die Firmenleitung dahinter das Geld schon so geschickt "versteckt" hat, dass da auch nichts zu holen ist.
am 11.01.2021 02:13
Warum sollte für den Vertrag mit Vodafone ein Sonderkündigungsrecht bestehen?
Dieser "Partnershop" ist ein eigenständiges Unternehmen, welches Verträge gegen Provision vermittelt - wenn der Shop dir eine von ihm versprochenen Guthaben nicht auszahlt, musst du dich alleinig an den Shop wenden. Der vermittelte Vertrag zwischen Vodafone und dir ist von diesen Zusatzversprechen des Vermittlers nicht betroffen, da dir Vodafone nie eine solche Auszahlung versprochen hat. Ergo gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht des vermittelten Vertrages - denn Vodafone erfüllt ja die vertraglich versprochenen Gegebenheiten (Internetzugang gegen monatliche Grundgebühr).
Das du den Vertrag ggfs. nie abgeschlossen hättest, wenn du gewusst hättest, dass der Shop seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat für den vermittelten Vertrag zwischen dir und Vodafone jedoch keinen Einfluss.
Du musst hier klar trennen:
(vermittelter) Dienstleistungsvertrag zwischen Vodafone und dir
-und-
Guthabenauszahlung vom Vermittler an dich
Dies sind getrennte Verträge - Vodafone hat mit der Auszahlung nichts zu tun - du kannst also nur versuchen, diesen Shop/Website auf Zahlung zu verklagen. Aber ich sage dir jetzt schon, dass das höchstwahrscheinlich nichts wird, weil dort meist aufgrund fehlender "Masse" nichts zu holen ist. Da hilft dir dann ein Urteil gegen den Shop auch nichts, wenn dort schlichtweg nichts zu holen ist - und sei dir gewiss, dass die Firmenleitung dahinter das Geld schon so geschickt "versteckt" hat, dass da auch nichts zu holen ist.
am 11.01.2021 22:48
Vielen Dank für den ausführlichen Text.
Beste Grüße