am 08.04.2019 18:08
Moin aus dem Norden,
ich koche schon wieder vor Wut. Ein Herr aus dem Telefon Support hat mir gesagt, eine Beschwerde gehe nur schriftlich. Nun suche ich online nach einer Adresse, dort steht überall, dass ich mich nur telefonisch an Vodafone wenden kann. Ich kriege einen zuviel. Ich könnte *piep*en! Da weiß die linke HAnd nicht, was die rechte macht.
Kenn ihr eine E-Mail Adresse für Beschwerden bezüglich der Rufnummermitnahme?
Hintergrund ist, dass meine Oma ihre ALTE Nummer behalten wollte, man bei Vertragsabschluss ihr dieses zugesichert hat (ich war persönlich als Zeuge dabei) und nun ist das alles nicht möglich, weil eine interne Portierung (meine Oma war vorher schon bei Vodafone, hat nur den Vertrag gewechselt) nicht möglich sei... Jetzt hat meine Oma zwei neue Telefonnumern, aber ihre alte nicht. Das ist die oberste Frechheit.
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße
am 08.04.2019 18:46
am 08.04.2019 19:49
Hallo @Egal_0815 ,
deine Oma hat leider eine falsche Auskunft bekommen. Es ist tatsächlich so, wie @DreiViertelFlo geschrieben hat. Eine interne Portierung gibt es nicht. Hier hätte statt eines neuen Vertrages ein Tarifwechsel gemacht werden müssen. Ihr könnt nur noch eines tun: Die Nummer zu einem SIP-Anbieter portieren und dann wieder zurück. Ist blöderweise mit Arbeit und Kosten verbunden, aber die einzige Möglichkeit, die Nummer zu retten.
Ja, Beschwerden ans Beschwerdemanagement gehen nur schriftlich. Die Adresse dafür lautet:
Vodafone Kabel Deutschland
Beschwerdemanagement
99116 Erfurt
Liebe Grüße
am 09.04.2019 09:51
Hallo Egal_0815,
die richtigen Antworten hast Du schon bekommen. Wir können da leider auch nichts daran ändern.
Grüße
Thomas
am 09.04.2019 10:52
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 09.04.2019 18:47
Der alte Vertrag lief auf den Lebensgefährtin meiner Oma, der mittlerweile ausgezogen ist. Dieser hatte den Vertrag bereits gekündigt. Ich finde diese ganze Angelegenheit sehr schwach, denn augenscheinlich wurde meine Oma dort falsch informiert. Damit ist der Vertrag unter falschen Bedingungen zustande gekommen. Eine außerordentliche Kündigung wegen Täuschung ist somit rechtens. Mal gucken, was das BEschwerde Management dazu sagt.
am 09.04.2019 20:12
@Egal_0815 Was die antworten? Dass es ihnen leid tut.
Und das mit der "außerordentlichen Kündigung wegen Täuschung" vergiss lieber. Sowas gibt es doch nicht. Vielleicht meinst du eine Irrtumsanfechtung, aber ich denke, auch das kannst du dir sparen. Nur mal so am Rande: Kannst du denn überhaupt nachweisen, dass VF zugestimmt hat, dass du als Zeuge mithörst? Wenn nein, ist bereits dies ein Grund, warum deine Aussage wertlos ist. Also bleibt wohl nur der von @Ines75 vorgeschlagene Weg. Dürfte im Endeffekt auch weniger Aufwand sein und zudem Erfolg bringen.
am 09.04.2019 22:20
@Egal_0815 schrieb:
Der alte Vertrag lief auf den Lebensgefährtin meiner Oma, der mittlerweile ausgezogen ist. Dieser hatte den Vertrag bereits gekündigt.
In dem Fall hätte deine Oma die Nummer überhaupt nicht behalten können, denn es war ja nicht einmal ihr Vertrag. Wenn er Vertragsinhaber ist, ist es auch nicht ihre, sondern seine Nummer. Die könnte er auch zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Deine Oma hat an dieser Nummer überhaupt keine Rechte.
Inwieweit sie mit dem Vorwurf der Täuschung durchkommt, bliebe abzuwarten. Denn die Nummer war nie ihre eigene, sie konnte sie nur mit nutzen.
am 10.04.2019 09:47
Hallo Egal_0815,
ich finde @Ines75 hat es ganz gut beschrieben. Mehr kann ich dazu auch nicht schreiben.
Grüße
Thomas
am 13.04.2019 02:40
Meine Oma hat diese Nummer seit über 50 Jahren... So viel dazu... Und wenn der alte Vertrag gekündigt ist, sehe ich da kein Problem drin. Der Ex-LAG ist ja auch damit einverstanden.
Und ja Vodafone, bzw der "nette" MItarbeiter war damit einverstanden, dass ich zuhöre. Ich schau mal, was die Beschwerdestelle sagt...