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Antwort
Lösung
am 11.05.2018 20:39
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Schreiben habe ich Ihnen über Ihr Onlineformular zukommen lassen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an.
Sachverhalt
Am 12./13.03.2018 telefonierte ich mit einem Mitarbeiter von Vodafone bezüglich einer möglichen Verlängerung/Änderung meines Internet- bzw. Telefonanschlusses. Dabei unterbreitete mir Ihr Mitarbeiter ein Kombi-Angebot für 19,99 Euro, bei dem Internet, Telefon und für 1 Jahr HD-Fernsehen kostenlos dabei wäre. Auf meinen Einwand hin, daß ich kein Fernsehen nutze/brauche und ob man dieses nicht weglassen könnte, meinte Ihr Mitarbeiter, daß dies nicht möglich sei, da es sich um ein Kombi-Angebot handle, das nicht modifizierbar sei. Im weiteren Gespräch wurde mir zugesagt, daß mein neuer Vertrag entweder per Briefpost oder per E-Mail zugeschickt werden würde. Meinen neuen Vertrag für Internet und Telefon erhielt ich dann am 15.03.2018 per Briefpost. Da ich aufgrund fehlenden Fernsehers den TV-Receiver nicht nutze, ließ ich dieses Paket ungeöffnet, nichtsahnend, daß sich darin Vertragsunterlagen nebst Widerrufsbelehrung befinden, zumal Ihr Mitarbeiter mir ja die Zusendung der Vertragsunterlagen per Briefpost bzw. E-Mail zugesagt hatte und ich die erwarteten für Telefon und Internet ja bereits erhalten hatte. Erst durch die geteilte Abbuchung bzw. zwei Rechnungen und eine telefonische Nachfrage meinerseits wurde ich auf den zweiten Vertrag aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist leider bereits abgelaufen.
Da ich zu keinem Zeitpunkt einen eigenen Vertrag über ein TV-Produkt mit Vodafone abgeschlossen habe und ich explizit auch darauf hinwies, daß ich das nicht wünsche,
fechte ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an. Diesen Auftrag habe ich so nicht erteilt. Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach § 119 BGB an.
Sollten Sie auf Erfüllung des Vertrags durch mich bestehen, bitte ich Sie, mir meine schriftliche bzw. aufgezeichnete mündliche Auftragserteilung zuzusenden (die es so natürlich nicht geben kann).
Des weiteren sähe ich mich dann gezwungen, Strafanzeige und Strafantrag gegen Ihren Mitarbeiter wegen Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei zu erstatten und einen Anwalt einzuschalten. Weiters müßte ich die Abbuchungen für diesen „Vertrag“ bei meiner Bank zurückgeben lassen, da kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist.
Hilfsweise kündige ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wie Sie natürlich überprüfen können, wurde die zugesandte Smartcard bis heute nicht aktiviert. Bei Stornierung des Auftrags werde ich den Receiver nebst Smartcard natürlich unverzüglich zurückschicken.
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Als "Antwort" erhielt ich folgenden Text von Ihnen:
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Lieber Herr xxx,leider können Sie keinen Gesprächsmitschnitt von uns bekommen. Wir nehmen Gespräche nur für Schulungszwecke auf. Wir speichern sie anonymisiert und können sie deshalb nachher nicht mehr zuordnen.Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Auftragsbestätigung erneut per Post.Ihr Widerruf ist leider nicht wirksam. Die vorgesehene Frist von 14 Tagen ist schon abgelaufen. Der Vertrag besteht daher weiter zu den vereinbarten Bedingungen. Er hat eine Laufzeit von 12 Monaten, bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen und ist erstmals zum 14. März 2019 kündbar.
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Meine Antwort an Sie:
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Eine Antwort habe ich von Ihnen leider trotz Lesebestätigung bis heute nicht erhalten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 16.05.2018 20:20
Ok, Danke für die Antwort.