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Anfechtung eines nicht abgeschlossenen Vertrags
Oliver-PCWelt
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

folgendes Schreiben habe ich Ihnen über Ihr Onlineformular zukommen lassen:

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit fechte ich den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an.

 

Sachverhalt

 

Am 12./13.03.2018 telefonierte ich mit einem Mitarbeiter von Vodafone bezüglich einer möglichen Verlängerung/Änderung meines Internet- bzw. Telefonanschlusses. Dabei unterbreitete mir Ihr Mitarbeiter ein Kombi-Angebot für 19,99 Euro, bei dem Internet, Telefon und für 1 Jahr HD-Fernsehen kostenlos dabei wäre. Auf meinen Einwand hin, daß ich kein Fernsehen nutze/brauche und ob man dieses nicht weglassen könnte, meinte Ihr Mitarbeiter, daß dies nicht möglich sei, da es sich um ein Kombi-Angebot handle, das nicht modifizierbar sei. Im weiteren Gespräch wurde mir zugesagt, daß mein neuer Vertrag entweder per Briefpost oder per E-Mail zugeschickt werden würde. Meinen neuen Vertrag für Internet und Telefon erhielt ich dann am 15.03.2018 per Briefpost. Da ich aufgrund fehlenden Fernsehers den TV-Receiver nicht nutze, ließ ich dieses Paket ungeöffnet, nichtsahnend, daß sich darin Vertragsunterlagen nebst Widerrufsbelehrung befinden, zumal Ihr Mitarbeiter mir ja die Zusendung der Vertragsunterlagen per Briefpost bzw. E-Mail zugesagt hatte und ich die erwarteten für Telefon und Internet ja bereits erhalten hatte. Erst durch die geteilte Abbuchung bzw. zwei Rechnungen und eine telefonische Nachfrage meinerseits wurde ich auf den zweiten Vertrag aufmerksam gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war die Widerrufsfrist leider bereits abgelaufen.

 

Da ich zu keinem Zeitpunkt einen eigenen Vertrag über ein TV-Produkt mit Vodafone abgeschlossen habe und ich explizit auch darauf hinwies, daß ich das nicht wünsche,

 

fechte ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an. Diesen Auftrag habe ich so nicht erteilt. Hilfsweise fechte ich den Vertrag nach § 119 BGB an.

 

Sollten Sie auf Erfüllung des Vertrags durch mich bestehen, bitte ich Sie, mir meine schriftliche bzw. aufgezeichnete mündliche Auftragserteilung zuzusenden (die es so natürlich nicht geben kann).

Des weiteren sähe ich mich dann gezwungen, Strafanzeige und Strafantrag gegen Ihren Mitarbeiter wegen  Betrugs nach § 263 StGB bei der Polizei zu erstatten und einen Anwalt einzuschalten. Weiters müßte ich die Abbuchungen für diesen „Vertrag“ bei meiner Bank zurückgeben lassen, da kein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen ist.

 

Hilfsweise kündige ich hiermit den Vertrag mit der Nr. (per PM) mit sofortiger Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Wie Sie natürlich überprüfen können, wurde die zugesandte Smartcard bis heute nicht aktiviert. Bei Stornierung des Auftrags werde ich den Receiver nebst Smartcard natürlich unverzüglich zurückschicken.

 

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Als "Antwort" erhielt ich folgenden Text von Ihnen:

 

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Lieber Herr xxx,
 
leider können Sie keinen Gesprächsmitschnitt von uns bekommen. Wir nehmen Gespräche nur für Schulungszwecke auf. Wir speichern sie anonymisiert und können sie deshalb nachher nicht mehr zuordnen.
 
Sie erhalten in den nächsten Tagen Ihre Auftragsbestätigung erneut per Post.
Ihr Widerruf ist leider nicht wirksam. Die vorgesehene Frist von 14 Tagen ist schon abgelaufen. Der Vertrag besteht daher weiter zu den vereinbarten Bedingungen. Er hat eine Laufzeit von 12 Monaten, bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen und ist erstmals zum 14. März 2019 kündbar.
 

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Meine Antwort an Sie:

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ihre Antwort belegt, daß Sie mein Schreiben vom 19.04.2018 (siehe oben) offensichtlich nicht (richtig) gelesen haben.
 
1.) Ich widerrufe den Vertrag nicht, sondern fechte ihn an, was juristisch gesehen ein deutlicher Unterschied ist.
2.) Es besteht kein gültiger Vertrag bezüglich eines TV-Produkts. Sollten Sie anderer Meinung sein, so senden Sie mir bitte eine Kopie des angeblich von mir unterzeichneten Vertrags zu.
3.) Sollte ich bis zum 10.05.2018, 24:00 Uhr, keinen Beleg/Beweis für einen angeblich von mir geschlossenen Vertrag über ein TV-Produkt von Ihnen erhalten, so werde ich die bisherige Abbuchung zurückgeben und auch alle zukünftigen Abbuchungen bezüglich eines TV-Produkts bei der Bank zurückgeben.
4.) Des weiteren würde ich ggf. Anzeige wegen (evtl. gewerbsmäßigen) Betrugs bei der Polizei/Staatsanwaltschaft erstatten.
5.) Den ungenutzten Receiver sende ich Ihnen natürlich in den nächsten Tagen zurück.
 

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Eine Antwort habe ich von Ihnen leider trotz Lesebestätigung bis heute nicht erhalten.
Über dieses Forum versuche ich nun letztmalig eine für beide Seiten gütliche Einigung zu finden
und auch Ihre Kosten niedrig zu halten (Rückgabe der Abbuchungen/Anwaltskosten).
 
Würde mich über eine positive Antwort bis 16.05.2018 freuen.
 
Oliver
 
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Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann 


@Oliver-PCWelt@  schrieb:

und für 1 Jahr HD-Fernsehen kostenlos dabei wäre.


Dabei will ich es bewenden lassen. Ich habe eine klare Meinung zu dem Vorgang, aber ich lasse auch andere gelten. Wir können es nicht klären, vielleicht ein Moderator oder das Beschwerdemanagement.

Möglicherweise auch andere Institutionen.

 

Bei dem Telefonat wurde behauptet, dass es ein einziger Vertrag sei, bei dem TV eben kostenlos dabei sei. Mein Einwand, daß ich gar kein TV nutze und ob man das nicht weglassen könnte, wurde verneint (das nenne ich arglistige Täuschung)!

Da ich nur einen Vertrag erwartet habe und einen Vertrag erhalten hatte, ging ich nicht von weiteren zugesandten Verträgen aus, vor allem da mir die Zusendung per Briefpost oder E-Mail zugesagt wurde (weitere Täuschung des VF-Mitarbeiters).

Ein rechtsgültiger Vertrag kommt erst nach beiderseitigen deckungsgleichen Willenserklärungen zustande. Ich habe keine Willenserklärung für einen TV-Vertrag abgegeben - ganz im Gegenteil gesagt, daß ich keinen TV-Vertrag will.

 

Es kann ja nicht angehen, daß ein neuer Vertrag schon gilt, wenn man nicht widerspricht (ohne daß man vorher eine entsprechende Willenserklärung abgegeben hat).

Dann kann ich in Zukunft einfach Briefe an x-beliebige Leute schreiben und einen Vertrag über 10.000 Euro vereinbaren und wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen wiederspricht, gilt der Vertrag?! Vielleicht noch wie Werbung aussehen lassen, die ungeöffnet im Müll landet. Nein!

 

Wenn Vodafone Geld von mir will, sind die in der Beweispflicht über einen gültigen Vertrag, den es nicht gibt.

Weder schriftlich noch mündlich. Vor Gericht müßten die entweder schon einen von mir unterschriebenen Vertrag vorweisen oder Zeugen/Aufzeichnung, die es auch nicht gibt.

 

Mir geht es gar nicht um die 60 Euro, die ich jetzt mehr zahlen müßte - ich wäre ja bereit gewesen den Preis zu zahlen, wenn es tatsächlich ein Kombi-Angebot in nur diesem Umfang gewesen wäre.

 

Mir geht es darum, daß mich ein Vodafone-Mitarbeiter angelogen, arglistig getäuscht und veräppelt hat. Das lasse ich mir nicht gefallen! Und wie ich den Beiträgen hier im Forum entnehmen kann, scheint dies gängige Masche bei einigen Vodafone-Mitarbeitern zu sein, daß sie einfach TV-Neuverträge für Anrufer abschließen, die diese gar nicht in Auftrag gegeben haben.

 

Meine Hoffnung in diesem Forum war, daß sich ein Administrator/Moderator der Sache annimmt und unkompliziert erledigt - so wie es in einigen Fällen der Fall war.

 

Einen Rechtsanwalt werde ich vorerst nicht beauftragen, da er allein schon mehr als die 60 Euro kostet.

Allerdings werde ich nicht zurückschrecken, Strafanzeige/Strafantrag wegen (gewerbsmässigen) Betrugs oder bei weiterer Aufrechterhaltung der Forderung wegen Nötigung zu erstatten, damit dem unseriösem Verhalten einiger Vodafone-Mitarbeiter Einhalt geboten wird, die Staatsanwaltschaft sich dem mal annimmt und nicht weitere Kunden getäuscht werden. Meine ca. 800 Kunden werde ich in Zukunft auch vor Vodafone warnen statt Ihnen Vodafone zu empfehlen. Und da ich schon für die PC-Welt gearbeitet habe, könnte da evtl. auch noch ein Artikel draus werden, da dies - wie bereits gesagt - wohl öfters bei Vodafone "passiert".

@Oliver-PCWelt

Was denn - erst mit dem Anwalt drohen und jetzt "den *** einziehen"?

Wenn Sie die Sache klären wollen, dann werden Sie nach dem ganzen Säbelgerassel und Paragraphenjungle nicht mehr um den Anwalt und ggfs. um ein Verfahren vor Gericht drum herum kommen.

 

Zur übereinstimmenden Willenserklärung:

Wie Sie selbst schrieben, haben Sie am Telefon dem Vertrag mit dem Bestandteil TV zugestimmt - wenn auch notgedrungen, weil der Mitarbeiter Sie Ihrer Meinung nach nicht korrekt beraten hat. Sie hätten hier genau so gut das Angebot des Mitarbeiters freudlich zurückweisen können und nichts wäre passiert - sie haben das Angebot aber nicht zurückgewiesen, sondern, wie sie selbst schrieben, angenommen (soviel zum Thema "es gab keine übereinstimmenden Willenserklärungen").

 

Und nochmal zum Widerruf selbst:

Es gibt im Fernabsatzgeschäft die Regelung, dass u.a. nach einem telefonischen Vertragsschluss (den Sie ja zugegeben haben - schließlich schrieben Sie doch, dass Sie das Angebot angenommen haben), eine entsprechende Widerrufsbelehrung zugesendet werden muss. Diese haben Sie - wie Sie selbst schrieben - innerhalb des Pakets empfangen, jedoch nicht darauf reagiert. Woher soll jetzt Vodafone wissen, dass Sie auf einmal nicht mehr mit dem (vorher vereinbarten) Vertragsschluss zufrieden sind, wenn Sie nicht die Unterlagen kontrollieren und ggfs. widerrufen?

 

Was Ihr Beispiel anbetrifft:

Sie können schon entsprechende Briefe versenden - jedoch müssen Sie im Zweifelsfall beweisen können, dass vorher ein entsprechender Kontakt vom Kunden an Sie stattgefunden hat [ohne dem sind solche Briefe nicht zulässig]. Und der Inhalt darf nicht als Werbung aufgemacht sein - andernfalls wird es ebenfalls für Sie schwierig, Ihre Aussagen vor Gericht geltend zu machen.

Nur kann Vodafone -im Gegensatz zu Ihrem Beispiel- Beides vorweisen - Sie waren mit VF in Kontakt -und- VF hat Ihnen eine klar formulierte Auftragsbestätigung sowie eine klar formulierte WR-Belehrung zukommen lassen (die Sie jedoch nicht wahr genommen haben, weil Sie das Paket nicht geöffnet haben).

 

Und nochmal zu den Strafanzeigen:

Ich würde Ihnen dringend raten, sofern Sie keine handfesten Beweise haben, KEINE Strafanzeige zu stellen. Denn andernfalls könnte das am Ende als "falsche Verdächtigung einer Straftat" [ist ebenfalls eine] auf Sie zurückfallen. Immerhin gab es ja unstrittiger Weise ein Gespräch zwischen Ihnen und Vodafone -und- unstrittiger Weise haben Sie das Angebot von Vodafone (wie auch immer es am Telefon lautete - das wissen nur Sie und der CCA) angenommen.

 

Ebenfalls kann ich Ihnen nur davon abraten, solche Vorgänge zu veröffentlichen, wenn Sie keine handfesten Beweise für strafbare Handlungen haben - und so wie ich es sehe, haben Sie diese nicht. Es könnte nämlich ansonsten den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen - auch nicht gerade etwas, was für Sie erstrebenswert wäre.

 

Ach und noch was:

Wenn es sich um 60 Euro handelt - könnte es sein, dass Ihnen dafür eben jene 60 Euro auf der Internetrechnung erlassen werden? Dann wären wir beim Thema "Nullsummenspiel".

Für @reneromann schreib ich es halt gerne noch ein drittes Mal:

Ich habe dem Mitarbeiter ausdrücklich (!) gesagt, daß ich keinen TV-Vertrag will und ich auch keine Zusendung eines TV-Receivers wünsche, da ich gar kein TV nutze.

Ich habe einem Internet-/Telefonvertrag zugestimmt, nicht aber einem TV-Vertrag.

 

Wie mir der Mitarbeiter in dem Gespräch sagte, bekommen die Mitarbeiter keine Provision für Verlängerung von Alt-Verträgen - nur für Neuverträge. Ein Schelm, wer böses dabei denkt ...

reneromann
SuperUser
SuperUser
Ich mache es nochmal kurz: Du schriebst in deinem ersten Posting, in deiner zitierten Nachricht an VF, dass der Mitarbeiter dir ein Angebot für I&P -UND- TV gemacht hat, was du, obwohl du TV nicht wolltest, trotzdem angenommen hast (wohl weil der MA zu dir meinte, dass es nur so ginge). Und DAS ist der Ursprung allen Übels...
Hättest du dort schon "Bin ich nicht interessiert, weil ich kein TV nutze" gesagt und hättest aufgelegt,, wäre nichts passiert.
Du hast aber -nach deiner eigenen Aussage- zugestimmt statt aufzulegen...

Und es kam, was nach dem Gespräch kommen musste: Eine Auftragsbestätigung für I&P und der Receiver mit der 2. AB für den TV-Teil (dessen Paket du weder geöffnet noch zurückgewiesen hast). Hättest du hier die Annahme vom Paket verweigert -oder- in das Paket geschaut [woher wusstest du eigentlich, dass es der Receiver ist und nicht ein neues Modem für den I&P-Vertrag, wenn du nicht rein geschaut hast -und- du doch gar kein TV wolltest], hätte man die Sache auch dort noch klären können...

Aber nein, du entscheidest dich für die Vogel-Strauß-Taktik: Wenn ich nicht reingucke, kann mir (vermeintlich) nichts passieren - und wunderst dich jetzt, warum ein Widerruf nicht mehr klappt und VF auf deine Anfechtungsversuche nur mit einer Ablehnung reagiert...

Sorry, aber hier ist der Fehler nicht von VF, sondern von dir gemacht worden: Du hättest das Angebot ausschlagen können, du hättest das Paket abweisen können, du hättest rechtzeitig widerrufen können - alles das hast du nicht gemacht...

Und was die CCA anbetrifft: Es ist allgemein bekannt, dass externe Callcenter nach Provision bezahlt werden und für Neuverträge Geld bekommen - und du hast halt (dummerweise) ja gesagt, statt das Angebot auszuschlagen...

Weil das Modem im ersten Paket war.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Doch noch mal: Lassen wir dahingestellt sein, ob bezüglich des TV eine Zusage seitens @Oliver-PCWelt gemacht wurde. Aber diese Zusage erfolgte unter der Prämisse, dass der Vertrag kostenlos sei und leider aus dem Paket nicht entfernt werden kann. Kein Mensch wird einen eigenständigen TV-Vertrag eingehen, wenn er keinen TV besitzt. Das ist absurd! Und auch mit "es ist allgemein bekannt, dass..." kann man nicht argumentieren", denn wer bestimmt, was allgemein bekannt ist. Mir z.B. ist auch nicht bewußt, dass die von VF bezahlten Mitarbeiter in der Vertragsverlängerungsabteilung auf Provisionsbasis arbeiten.

Ebenso sind die Hinweise, "man hätte ja Widerspruch einlegen können" irrelevant, denn wie der TE richtig schreibt, wogegen denn. Meine Meinung: Wir haben hier wieder einen Fall, wo anderes versprochen wurde, als dann umgesetzt wurde. Und wie der TE auch bin ich der Meinung, dass VF schwerlich nachweisen kann, was nun gefordert wird. Es ist traurig und beschämend, dass es nicht gelingt, derartige Vorgänge zu vermeiden.

 

Und es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn geschrieben wird, der Fehler sei nicht von VF, sondern vom Kunden gemacht worden, weil dieser den Versprechungen glaubte und nicht sofort reagierte (sofern es überhaupt erwartet werden kann) Natürlich hat VF den Fehler gemacht: Anderes am Telefon versprochen, als vertraglich umgesetzt. Und da denke ich, dass man durchaus nachfragen kann/sollte, ob überhaupt ein Vertrag vorliegt, dem man widersprechen/anfechten kann.

@Gelöschter User

Sicherlich ist hier einiges von beiden Seiten aus schief gelaufen - und ich will VF gar nicht in Schutz nehmen...

Ganz im Gegenteil - dem Kunden Verträge unter falschen Tatsachen ("Es geht nicht ohne TV") "anzudrehen" geht gar nicht - insbesondere dann, wenn man noch nicht mal klar über die Preise aufklärt [wobei noch immer nicht klar ist, ob die 5 € für TV nicht bei I&P abgezogen werden, d.h. die Summe wieder die19,99 € mtl. sind].

 

Aber nochmal: Auch der TE ist nicht ganz unschuldig an der jetzigen Situation - es hätte halt genug Möglichkeiten gegeben, "rechtzeitig" zu intervenieren - jetzt ist das Kind halt in den Brunnen gefallen und das Geschrei groß...

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann

Dann sind wir uns da ja einig Smiley (fröhlich)

Grit
Moderator:in
Moderator:in

Hallo Oliver,

 

ich muss Dir leider mitteilen, dass wir hier weder das Beschwerdemanagment, noch die Rechtsabteilung sind. Mit Deiner Fristsetzung und Rechtsandrohungen bist Du also bei uns nicht richtig. Da die Widerrufsfrist abgelaufen ist, Du xxx und arglistige Täuschung als Beendigungsgrund des Vertrages angibst, musst Du Dich an die Beschwerdeabteilung (Vodafone Kabel Deutschland, Kundenservice-Beschwerdemanagment, 99116 Erfurt) wenden. Wir können derartige Entscheidungen hier nicht treffen.


Viele Grüße

Grit

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