Frage
Antwort
Lösung
am 12.07.2019 09:14
Hallo, im April meinen Kabel-Tarif geändert und gleichzeitig von Lastschrift auf Überweisung umgestellt. Die Überweisungskosten werden mir trotzdem weiterhin berechnet.
Antwort vom Support: "Sie haben mit dem Schreiben vom 15. April 2019 Ihre Einzugsermächtigung widerrufen. Entsprechend berechnen wir die Selbstzahlerpauschale weiterhin. Durch einen Tarifwechsel entfällt die Pauschale nicht."
Mehrere akzeptierte Lösungen hier im Forum sagen aber genau das Gegenteil:
"Bei einer vertragsrelevanten Änderung (z.B. Tarifwechsel, Umzug,) entfallen die Kosten."
oder
"Sie entfällt für Bestandskunden nur automatisch, wenn folgedes eintritt:
- Tarifwechsel
- Umzug
..."
etc.
Welche Regelung trifft denn nun zu?
am 15.07.2019 10:35
Hallo rekop39,
Du postest Deinen Beitrag im Kabelboard, verlinkst aber DSL-Beiträge. Das macht einen Unterschied, denn was für DSL gilt, ist nicht automatisch auch für Kabel gültig.
Kurzum, im Kabelbereich wird die Selbstzahlerpauschale berechnet, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teil nimmt.
Grüße ^glk