Frage
Antwort
Lösung
am
20.04.2020
12:25
- zuletzt bearbeitet am
20.04.2020
12:53
von
MasterScorpion
Die unter meiner Kundennummer *** laufenden Internet, Telefon und TV Verträge habe ich im April 2019 umzugsbedingt gekündigt. Nach 1 Jahr Kündigungsfrist (!) erhalte ich weiterhin Rechnungen für den gleichen TV Anschluß aber mit anderer Kundenummer *** . Nach Konsultation des telefonischen Beraters ( Wartezeit > 35 min.) stellt sich heraus, dass dieser Anschluß seit zwei Jahren dopplet bezahlt wird und die zweite Kundenummer nicht gekündigt wurde und deshalb weiterläuft. Für die Kündigung dieser Kundenummer seien jetzt weitere 3 Monate Kündigungsfrist erforderlich und man habe leider keine Möglichkeit sich hier kulant zu zeigen - von einer Rückzahlung ganz zu schweigen. Nie wieder Vodafone!!!!!!!
Dr. Gunther Kegel
Vorstand Pepperl+Fuchs AG
Kundennummern entfernt.
Keine Daten öffentlich posten.
am 20.04.2020 19:42
Wie kann das denn 2 Jahre nicht auffallen?
Bei einem Umzug muss ein Umzug gemeldet werden, einfach kündigen geht da nicht
am 20.04.2020 19:45
Mehrere Dinge:
a) Es gibt keine Kündigungsfrist von einem Jahr - wenn überhaupt ist das eine einjährige Vertragslaufzeit zu deren Ende erst gekündigt werden kann
b) Selbst wenn du jetzt sofort unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen würdest, würde der Vertrag noch immer bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit weiterlaufen (also mindestens noch die 3 Monate, wenn der Termin für den letztmaligen Kündigungseingang zum Ende der Laufzeit in Kürze ist).
Und dann noch was generelles:
@gkegel schrieb:
Die unter meiner Kundennummer *** laufenden Internet, Telefon und TV Verträge habe ich im April 2019 umzugsbedingt gekündigt.
Es gibt kein allgemeines umzugsbedingtes Kündigungsrecht! Wenn der Vertrag an der neuen Adresse wie vertraglich vereinbart erbracht werden kann, zieht der Vertrag mit um! Nur wenn die Vertragserbringung nicht möglich ist, kann gemäß TKG vorzeitig gekündigt werden.
Solltest du stattdessen für die neue Adresse einen 2. Vertrag abgeschlossen haben, dann ist das sicherlich blöd, berechtigt aber immer noch nicht zur vorzeitigen Kündigung des ersten Vertrages! Dieser läuft dann trotzdem weiter - mindestens mal bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit, sofern die Kündigung für den Vertrag rechtzeitig eingegangen ist.
@gkegel schrieb:
[...] dass dieser Anschluß seit zwei Jahren dopplet bezahlt wird und die zweite Kundenummer nicht gekündigt wurde und deshalb weiterläuft.
April 2019 ist aber erst ein Jahr her und nicht zwei Jahre.,,
Davon abgesehen: Wenn der Vertrag gekündigt wurde, hast du doch sicherlich noch den Nachweis des rechtzeitigen Kündigungseingangs. Solltest du diesen nicht haben -oder- gar nicht (regulär) gekündigt haben, läuft der Vertag automatisch weiter.
@gkegel schrieb:
Für die Kündigung dieser Kundenummer seien jetzt weitere 3 Monate Kündigungsfrist erforderlich [...]
Weil diese 3 Monate die reguläre Kündigungsfrist für Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren sind...
@gkegel schrieb:
[...] und man habe leider keine Möglichkeit sich hier kulant zu zeigen - von einer Rückzahlung ganz zu schweigen.
Sofern du nicht den Nachweis erbringen kannst, dass du den Vertrag rechtzeitig genug gekündigt hast...
Weiterhin: Kulanz kann man nicht erzwingen - man kann höchstens höflich darum bitten. Wenn du aber dem Berater gegenüber einen ähnlichen Ton angeschlagen hast, wie du es hier getan hast, würde es mich nicht wundern, warum die Kulanz nicht gewährt wurde...
Aber das weißt du ja sicherlich als Vorstandsmitglied einer nicht gerade kleinen Firma alles selbst.
am 21.04.2020 15:28
Hallo gkegel,
erst einmal herzlich willkommen in unserer Community. Schön, dass Du hier bist.
Ich will mir das anschauen. Anschließend kann ich vielleicht auch etwas Licht ins Dunkel bringen. Schick mir in einer Privatnachricht Deine Kundennummer, Name, Geburtsdatum und Anschrift zu.
Sobald Du mir Deine Daten geschickt hast, melde Dich bitte noch einmal kurz in Deinem Beitrag.
Beste Grüße
Tina