Rücksendung Easybox 804
vycanis
Daten-Fan
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Hallo, mir wurde die Easybox 804 nach Vertragsende in Rechnung gestellt. In meiner Kündigungsbestätigung wurde ich nicht expliziert darauf hingewiesen. Ich habe keinen Rücksendeschein bekommen. Das Gerät funktioniert einwandfrei und  will es schnellstmöglich loswerden und mein Geld zurück. 

2 Antworten 2
reneromann
SuperUser
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Die Rücksendung muss nach AGB, die du zu Vertragsbeginn erhalten hast, unaufgefordert und auf eigene Kosten erfolgen. Es gibt kein Retourelabel für kostenlosen Rückversand, sondern maximal einen Retourebegleitschein mit den Referenznummern zur Rücksendung.

 

Warum dir das aber erst nach Wochen auffällt, dass du das Leihgerät hättest zurückgeben müssen, ist zumindest für mich nicht nachvollziehbar. Dir hätte doch auch ohne Aufforderung selbst auffallen müssen, dass ein Miet-/Leihgerät zum Vertragsende zurück muss.

 

Und bei DSL-Routern hast du nach Rechnungsstellung leider Pech gehabt - meines Wissens wird eine solch verspätete Rückgabe nicht akzeptiert und der Betrag nicht zurück erstattet. Dir steht es natürlich frei, rechtlich prüfen zu lassen, ob dieses Verhalten OK ist und/oder ob eine Teilerstattung nach Rückgabe möglich ist respektive ob der geforderte Schadenersatz in der Höhe berechtigt ist.

Andre
Moderator:in
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Hallo vycanis,

den Ausführungen von @renoromann kann ich nur zustimmen.
Wenn das Gerät 1-2 Wochen nach der Frist eingeht, nehmen wir es in der Regel noch an.

Da hier bereits die Ausgleichszahlung erhoben wurde, sind seit dem Kündigungstermin bestimmt 6 Wochen, wenn nicht mehr vergangen.
Derart verspätet gibts hier keine Kulanzgutschriften mehr.

Der Router gehört nun Dir.

LG,

Andre

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