Frage
Antwort
Lösung
am 25.01.2019 09:25
am 25.01.2019 09:57
Im normalfall steht der Rücksendehinweis in der Kündigungsbestätigung.
Dieser Hinweis ist aber nicht notwendig, da bereits in den bei Vertragsschluss akzeptierten AGB die Rücksendepflicht aufgeführt ist.
Um welches Endgerät geht es denn und wann wurde der Vertrag beendet?
am 25.01.2019 13:29
am 25.01.2019 18:33
Wenn es sich um einen Kabelrouter handelt, dann wäre noch eine verspätete Rückgabe möglich. Bei dir dürfte es sich aber um einen DSL Router handeln, da geht dann nichts mehr.
Gruß Kurt